Drucksache 17 / 14 934 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Gerwald Claus-Brunner (PIRATEN) vom 12. November 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 14. November 2014) und Antwort VLB vs. BVV Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Aus welchen Gründen und seit wann kommt es immer mehr zu einer massiven Verzögerung bei der Umsetzung/Beantwortung von Anfragen der Bezirksäm- ter? Frage 2: Wie viele Anfragen der Bezirksämter wurden in diesem Kontext bisher noch nicht bearbeitet? (Bitte nach Bezirken aufschlüsseln) Frage 4: 1) Auf welche anderen Möglichkeiten kann zurückge- griffen werden, um die Umsetzung der Anfragen der Bezirksämter zu beschleunigen? 2) Inwieweit kam es durch die Anpassung des internen Bearbeitungsverfahrens, welches durch die Senatsver- waltung für Stadtentwicklung und Umwelt erfolgte, schon zu einer Verbesserung der Situation? Antwort zu 1, 2 und 4: Anfragen von Bezirksämtern werden entsprechend der Regelungen des Bezirksver- waltungsgesetzes und dem Ziel einer kooperativen Zu- sammenarbeit zwischen Hauptverwaltung und Bezirken bearbeitet und beantwortet. Dabei gibt es keine massiven Verzögerungen. Die Bearbeitungszeit richtet sich nach dem mit der Anfrage verbundenen Aufwand. Aktuell sind 18 Anfragen noch nicht beantwortet werden: Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg von Berlin (2) Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin (3) Bezirksamt Spandau von Berlin (3) Bezirksamt Mitte von Berlin (2) Bezirksamt Reinickendorf von Berlin (3) Bezirksamt Lichtenberg von Berlin (1) Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin (3) Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin (1) Das entsprechende interne Bearbeitungsverfahren hat sich aus Sicht der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt bewährt. Es gewährleistet eine sach- und fachgerechte Prüfung der BVV 1 -Beschlüsse und eine gute Kommunikation zwischen Haupt- und Bezirksverwaltun- gen. Allerdings verursacht es einen erhöhten Aufwand bei der Obersten Straßenverkehrsbehörde, die die Prüfergeb- nisse der VLB nachzuvollziehen und ggf. entsprechend aufbereitet weiterzuvermitteln hat. Die Belastung erhöht sich bei Verzögerung durch vereinzelt erforderliche zu- sätzliche Nachfragen. Frage 3: 1) Wie viele Planstellen welcher Art sind in der VLB derzeit nicht besetzt? 2) Wann ist mit einer Neubesetzung zu rechnen? 3) Inwieweit ist eine dauerhafte personelle Verstär- kung der VLB derzeit möglich? 4) Ist im zukünftigen Haushaltsplan eine Mehrzuwei- sung/Verstärkung von entsprechenden Mitteln vorgese- hen? Antwort zu 3.1: Zum gegenwärtigen Zeitpunkt sind insgesamt neun Stellen und zwei Beschäftigungspositio- nen in der VLB nicht besetzt. Die nicht besetzten Stellen setzen sich aus sechs Planstellen (Titel 42201) und drei Stellen für Tarifbeschäftigte (Titel 42801) zusammen. Antwort zu 3.2: Ein Beamter wird nach Abschluss des Probeeinsatzes übernommen, so dass die Stelle voraus- sichtlich ab Januar 2015 dauerhaft besetzt ist. Für fünf Planstellen sind die Auswahlverfahren bereits weitgehend abgeschlossen. Es wird derzeit von einer Besetzung im 1. Quartal 2015 ausgegangen. Für die drei Tarifstellen sind ebenfalls die Auswahlverfahren erfolgt. Ein Arbeitsgebiet wird ab 15.12.2014 besetzt. Bei den beiden anderen Stel- len handelt es sich um Neueinstellungen. Hier ist voraus- sichtlich im Januar 2015 mit einer Dienstaufnahme zu rechnen. Für die beiden Beschäftigungspositionen werden in Kürze die Auswahlverfahren beginnen, so dass auch hier eine Besetzung voraussichtlich im April oder Mai 2015 denkbar ist. 1 Bezirksverordnetenversammlung Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 14 934 2 Antwort zu 3.3: Es wurde dafür Sorge getragen, dass in zwei Fällen durch interne Maßnahmen eine dauerhafte Verstärkung der VLB erzielt werden kann. Antwort zu 3.4: Für den kommenden Doppelhaushalt wird entsprechender Mehrbedarf angemeldet. Berlin, den 28. November 2014 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 02. Dez. 20