Drucksache 17 / 14 938 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Gerwald Claus-Brunner (PIRATEN) vom 12. November 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 14. November 2014) und Antwort Transparenz in den Bezirksverordnetenversammlungen Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Die Antworten zu den Fragen 1. – 7. geben die eingegangenen Antworten der Bezirksverordne- tenversammlungen und die Antworten zu den Fragen 8. – 10. die eingegangenen Antworten der Bezirksämter in- haltlich wieder. 1. Existieren Ausschüsse oder Gremien in den Bezirksverordnetenversammlungen , deren Protokolle nicht veröffentlicht werden? Wenn ja, um welche Gremien oder Ausschüsse handelt es sich und aus welchem Grund wer- den die Protokolle nicht veröffentlicht? Zu 1.: Protokolle von Ausschüssen oder Gremien der Bezirksverordnetenversammlungen mit nichtöffentlicher Tagungsweise werden grundsätzlich nicht veröffentlicht. Soweit in Ausschüssen oder Gremien, die grundsätzlich öffentlich tagen, für einzelne Tagesordnungspunkte die Öffentlichkeit ausgeschlossen ist, werden die entspre- chenden Protokollteile ebenfalls nicht veröffentlicht. Die Nichtöffentlichkeit ergibt sich aus Gesetz, der Geschäfts- ordnung oder einem entsprechenden Gremienbeschluss. Durch eine Veröffentlichung der Protokolle bzw. Proto- kollteile würde die Vorgabe der Nichtöffentlichkeit um- gangen. 2. Werden Dokumente in maschinenlesbaren und/oder offenen Dateiformaten veröffentlicht und wer- den sie mit Lizenzhinweisen versehen? Wenn nein, wa- rum nicht? Zu 2.: Dokumente (Drucksachen und Anlagen, Proto- kolle) werden maschinenlesbar im Format PDF veröffent- licht. Metadaten zu diesen Vorgängen werden maschinen- lesbar im Format HTML veröffentlicht, einige dieser Metadaten ergänzend im Format XML. Sie werden der- zeit nicht mit Lizenzhinweisen versehen. Insoweit bedarf es zunächst einer verbindlichen juristischen Klärung der Urheberrechtssituation für die unterschiedlichen Typen von Dokumenten. 3. Ist geplant, dass die Dokumente im Open Data- Portal (http://daten.berlin.de) veröffentlicht werden? Wenn ja, wann ist mit der Umsetzung der Planung zu rechnen? Wenn nein, warum nicht? Zu 3.: Die Bezirksverordnetenversammlungen nutzen das ALLRIS-Fachverfahren (Allgemeines Rats- und In- formationssystem). Eine Anfrage beim Hersteller des Verfahrens hat ergeben, dass dieses selbst-persistent ist und über eine proprietäre Schnittstelle verfügt, die von Open Data-Portalen abgefragt werden könnte. Zum Teil wird seitens der Bezirksverordnetenversammlungen die Auffassung vertreten, dass nur eine zentrale berlinweite Lösung sinnvoll und wirtschaftlich ist. Die Bezirksver- ordnetenversammlungen betrachten die jetzige Form der Veröffentlichung jedoch ganz überwiegend als hinrei- chend. 4. 1) In welchen Bezirksverordnetenversammlungen werden a) die Plenarsitzungen b) die Ausschusssitzungen als Audio- und/oder Video-Datei aufgezeichnet und/oder als Stream bereitgestellt, dessen Auf- zeichnung später veröffentlicht wird? 2) In welchen Bezirksverordnetenversammlungen ist dieses Vorgehen geplant und wann ist voraussicht- lich mit der Umsetzung zu rechnen? 3) In welchen Bezirksverordnetenversammlungen ist kein solches Vorgehen geplant und warum nicht? Zu 4.: Von den Plenarsitzungen der Bezirksverordne- tenversammlungen werden Audioaufzeichnungen ange- fertigt. Im Einzelnen wird hinsichtlich der Plenarsitzun- gen wie folgt verfahren: Charlottenburg-Wilmersdorf: Eine Veröffentlichung der Audioaufzeichnungen und Live-Stream erfolgen nicht. Die Übertragung der Sit- zungen über Internet wurde in der Geschäftsordnung optional geregelt, jedoch bisher nicht praktisch ausge- staltet. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 14 938 2 Friedrichshain-Kreuzberg: Eine Veröffentlichung der Audioaufzeichnungen und Live-Stream erfolgen nicht. Live-Stream ist vorgesehen, aber erst nach Schaffung der technischen Voraussetzungen möglich. Lichtenberg: Die Aufzeichnungen als Audio- und Video-Datei wer- den als Stream bereitgestellt, dessen Aufzeichnung veröffentlicht wird. Marzahn-Hellersdorf: Die Audioaufzeichnungen werden nicht veröffentlicht. Ein Live-Stream erfolgt seit der vergangenen Wahlpe- riode. Neukölln: Aufzeichnungen werden zeitversetzt im offenen Kanal übertragen. Tempelhof-Schöneberg: Eine Veröffentlichung der Audioaufzeichnungen und Live-Stream erfolgen nicht. Dies ist auch nicht ge- plant, da die Mehrheit der Bezirksverordneten dies aus persönlichen Gründen ablehnt. Treptow-Köpenick: Die Audioaufzeichnungen werden im Internetauftritt der Bezirksverordnetenversammlung veröffentlicht. Ton und Bild sollen ins Internet übertragen werden. An der Umsetzung wird derzeit gearbeitet. Pankow: Eine Veröffentlichung der Audioaufzeichnungen er- folgt nicht. Die Einrichtung eines Live-Streams ist von der Bezirksverordnetenversammlung beschlossen worden. An der Umsetzung wird gearbeitet. Reinickendorf: Eine Veröffentlichung der Audioaufzeichnungen und Live-Stream erfolgen zurzeit noch nicht. Die Übertra- gung der Sitzungen zeitgleich durch Video- /Audiostream ins Internet ist von der Bezirksverordne- tenversammlung beschlossen worden. Mit der erstma- ligen Übertragung ist im Dezember 2014 zu rechnen. Spandau: Eine Veröffentlichung der Audioaufzeichnungen und Live-Stream erfolgen nicht. Es besteht innerhalb der Bezirksverordnetenversammlung kein Einvernehmen. Steglitz-Zehlendorf: Eine elektronische Veröffentlichung der Audioauf- zeichnungen erfolgt nicht. Die Audioaufzeichnungen können im BVV-Büro angehört werden. Eine Video- Aufzeichnung oder -Übertragung wird nicht vorge- nommen. Bezüglich der Ausschusssitzungen haben die Bezirks- verordnetenversammlungen mitgeteilt, dass - auch soweit Sitzungen aufgezeichnet werden – weder eine Veröffentlichung der Audioaufzeichnungen noch Live-Stream erfolgen. Die Bezirksverordnetenversammlung Steglitz- Zehlendorf hat mitgeteilt, dass von den Sitzungen der Ausschüsse in Kürze eine Audioaufzeichnung angefertigt werden soll. Die Audio-Aufzeichnungen der in öffentli- cher Sitzung tagenden Ausschüsse sollen dann im BVV- Büro angehört werden können. 5. Wie häufig kam es in der aktuellen Legislaturperio- de zu namentlichen Abstimmungen in Plenar- oder Aus- schusssitzungen? Zu 5.: Für Plenarsitzungen haben die Bezirksverord- netenversammlungen folgende Fallzahlen übermittelt: Charlottenburg-Wilmersdorf: etwa 10 Friedrichshain-Kreuzberg: 0 Lichtenberg: 28 Marzahn-Hellersdorf: 6 Neukölln: 0 Pankow: 3 Reinickendorf: 2 Spandau: 1 Steglitz-Zehlendorf: 0 Tempelhof-Schöneberg: etwa 8 Treptow-Köpenick: 1 Die Bezirksverordnetenversammlungen haben bis auf Lichtenberg mitgeteilt, dass namentliche Abstimmungen in Ausschusssitzungen nicht stattfanden. In Lichtenberg fanden 4 namentliche Abstimmungen statt. 6. Welches Verfahren wird bei namentlichen Abstimmungen angewendet? (z.B. namentlicher Aufruf) Zu 6.: In vielen Fällen werden allen anwesenden Mit- gliedern drei namentlich gekennzeichneten Antwortkarten (Ja, Nein, Enthaltung) ausgehändigt. Jedes Mitglied wirft die entsprechende Wahlkarte in eine Wahlurne. Die Vor- steherin/der Vorsteher bzw. ein Präsidiumsmitglied ermit- telt das Ergebnis und verkündet es. Name und Abstim- mungsverhalten der Mitglieder werden verlesen. Teilweise erfolgt fraktionsweise der namentliche Auf- ruf der Bezirksverordneten. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 14 938 3 7. Wie werden Ergebnisse von namentlichen Abstimmungen dokumentiert und veröffentlicht? Zu 7.: Das Ergebnis der namentlichen Abstimmung wird als Anlage zur Niederschrift der Sitzung der Be- zirksverordnetenversammlung in Tabellenform dokumen- tiert und im Internet veröffentlicht. 8. Wie werden seitens der Bezirksämter Beschlüsse und Protokolle veröffentlicht? Zu 8.: Soweit die Beschlüsse der Bezirksämter und die Protokolle der Bezirksamtssitzungen zur Veröffentlichung vorgesehen sind, erfolgt die Veröffentlichung auf der Internetseite des jeweiligen Bezirksamts. 9. Sind die veröffentlichten Beschlüsse/Protokolle mit Lizenzhinweisen versehen und/oder in maschinenles- baren und/oder offenen Dateiformaten verfügbar? Wenn nein, warum nicht? Zu 9.: Die Veröffentlichung erfolgt in der Regel in maschinenlesbaren und/oder offenen Dateiformaten (überwiegend im Format PDF). Zwei Bezirksämter haben mitgeteilt, dass sie die veröffentlichten Beschlüsse mit Lizenzhinweisen versehen. 10. Inwieweit ist es geplant, dass die Bezirksämter die Beschlüsse/Protokolle im Open Data-Portal veröffentli- chen möchten? Kam es bereits zu einer Umsetzung der Planung? Zu 10.: Zwei Bezirksämter haben mitgeteilt, dass ihre zur Veröffentlichung vorgesehenen Beschlüsse bzw. Beschlusstenorierungen im Open Data-Portal abrufbar sind. Ein Bezirksamt hat mitgeteilt, dass es Planungen für die Veröffentlichung von Daten im Open Data-Portal gibt, die sich noch in den Anfängen befinden. Die übrigen antwortenden Bezirksämter haben mitgeteilt, dass eine Veröffentlichung im Open Data-Portal derzeit nicht vor- gesehen ist. Berlin, den 25. November 2014 In Vertretung Bernd Krömer Senatsverwaltung für Inneres und Sport . (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 03. Dez. 2014)