Drucksache 17 / 14 942 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Joachim Krüger (CDU) vom 13. November 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 14. November 2014) und Antwort Nichts zu beanstanden? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Ist es nicht „zu kurz gesprungen“, wenn der Senat angesichts der Tatsache, dass es in der Arminius- Markthalle nach wie vor keine behindertengerechte Toi- lette gibt, in seiner Antwort auf meine Anfrage mit Datum vom 17.09. erklärt, „angesichts der dargestellten Sachlage ist der Zustand der angesprochenen Markthalle(n) nicht zu beanstanden“? Frage 2: Gehört nach Auffassung des Senats zu einem so großen Einkaufsbereich, wie die Arminius-Markthalle ihn darstellt, nicht auch eine behindertengerechte Toilette, um von Barrierefreiheit und Inklusion mit Recht sprechen zu können? Antwort zu 1 und 2: Zweifellos gehört nach heutigem Standard für barrierefreien Zugang und Teilhabe an den Angeboten des öffentlichen Lebens zu einem stark fre- quentierten Einkaufsbereich wie der Arminius-Markthalle die Ausstattung mit mindestens einer behindertengerechte Toilette. Allerdings sind für die Umsetzung und Durch- setzung dieser zur Recht bestehenden Forderungen auf Grund des bestehenden Bestandsschutzes rechtliche und faktische Grenzen gesetzt, die die Arminius-Markthalle und deren Betreiber für sich in Anspruch nehmen können. Frage 3: Welche Verpflichtung sieht der Senat für den Betreiber der Arminius-Markthalle (ggf. gemäß § 51 der BauOBln sowie der DIN 18040), eine behindertengerech- te Toilette einbauen lassen zu müssen, zumal die gesamte Halle im Inneren vor einiger Zeit umfassend umgebaut und modernisiert wurde? Antwort zu 3: Der Betreiber der Arminius-Markthalle ist gemäß § 51 der Bauordnung für Berlin (BauO Bln) sowie der DIN 18040 erst bei einer Nutzungsänderung bzw. einer wesentlichen baulichen Änderung verpflichtet, einen barrierefreien Zugang und den Bau der barrierefrei- en Infrastruktur wie einer behindertengerechten Toilette zu realisieren. Baumaßnahmen, die allein die Sanierung und Instandsetzung der Markthalle sowie deren innere Umstrukturierung zum Ziel haben, sind keine Nutzungs- änderungen und keine wesentlichen baulichen Änderun- gen. Sie lösen deshalb keine Bauverpflichtung nach § 51 BauO Berlin aus. Der Betreiber kann sich dazu auf die nach Art. 14 Grundgesetz abzuleitenden Eigentumsrechte an seinem Bestand berufen, die ihm das Recht auf Weiter- führung der bestandsgemäßen Nutzung in der existieren- den baulichen Hülle als Markthalle sichern. Frage 4: Sieht der Senat Möglichkeiten angesichts der Tatsache, dass es sich um eine öffentlich zugängliche, wenn auch privat betriebene Einrichtung handelt, eine öffentliche Finanzierung einer behindertengerechten Toi- lette zu ermöglichen? Frage 5: Trägt das Bezirksamt Mitte in diesem Zu- sammenhang eine besondere Verantwortung? Antwort zu 4. und 5.: Die Arminius-Markthalle liegt im Fördergebiet Aktives Stadtzentrum Turmstraße. Hier bestehen Fördermöglichkeiten geeigneter Maßnahmen z. B. als Kooperationsprojekte oder als Gebietsfondsprojekt (50% Förderung und 50% Eigenanteil). Auf die Möglich- keiten wurden die Betreiber der Halle sowohl vom Ge- schäftsstraßenmanagement als auch vom Gebietsbeauf- tragten (Koordinationsbüro für Stadtentwicklung und Projektmanagement) hingewiesen. Diese vom Bezirk beauftragten Gebietsmanager wer- den die schriftliche Anfrage zum Anlass nehmen, um bei den Betreibern der Arminius-Markthalle weiter dafür zu werben, dass im Interesse der barrierefreien Zugänglich- keit für Menschen mit Behinderung gemeinsame Lösun- gen entwickelt werden können. Berlin, den 01. Dezember 2014 In Vertretung Lüscher ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 05. Dez. 2014)