Drucksache 17 / 14 944 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Danny Freymark (CDU) vom 13. November 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 14. November 2014) und Antwort Erste Hilfe an Plätzen mit hohem Personenaufkommen Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie beurteilt der Senat die Verfügbarkeit von Defi- brillatoren in Einkaufszentren bzw. an Orten mit großem Menschenaufkommen? 2. Zählt die Verfügbarkeit von Defibrillatoren in Ein- kaufszentren mittlerweile zum Standard der Ausstattung; wenn nein, wie wird das begründet und wenn ja, in wel- chen Einkaufszentren stehen die Geräte bereits zur Verfü- gung? Zu 1. und 2.: Eine möglichst frühe Defibrillation von Patientinnen und Patienten mit Herz-Kreislauf-Stillstand und Kammerflimmern kann das Leben retten verbessern, wenn gleichzeitig effektive Basismaßnahmen zur Wie- derbelebung (basic life support, BLS) durchgeführt wer- den. Die Schulung von BLS stellt eine wesentliche Maß- nahme für ein verbessertes Überleben nach Herz- Kreislauf-Stillstand dar, und entsprechende Programme z. B. in Schulen werden vom Senat unterstützt. Die Anwen- dung von automatischen externen Defibrillatoren (AED) durch nichtärztliches Personal wird empfohlen, wenn hierdurch eine deutliche Verkürzung der Zeiten bis zur ersten Defibrillation erreicht werden kann. Dieses Perso- nal sollte in der Anwendung dieser Geräte geschult und unterwiesen sein. Hierfür kommen insbesondere Einsatz- kräfte von Feuerwehr, Polizei und Rettungsdiensten in Frage, die auch in Anbetracht einer Häufung von Herz- Kreislauf-Stillständen zu Hause (60 – 80 %) flexibel eingesetzt werden könnten. Für eine Aufstellung von AED in Einkaufszentren o- der anderen Orten mit großem Menschenaufkommen sollte eine Risikoabschätzung durchgeführt werden, die u. a. die erwartete Einsatzhäufigkeit und die Erreichbarkeit durch den Rettungsdienst einbezieht. Die Deutsche Ge- sellschaft für Kardiologie befürwortet in einem Positions- papier den Einsatz von AED an solchen Orten, an denen mindestens ein Herz-Kreislauf-Stillstand pro Jahr beo- bachtet wurde. Darüber hinaus muss entsprechend der Stellungnahme der Bundesärztekammer ein Konzept vorliegen, in dem der Betreiber eines AED die Schulung von Ersthelferinnen und Ersthelfern und die Überwa- chung der Einsätze unter Supervision einer entsprechend qualifizierten Ärztin oder eines entsprechend quali- fizierten Arztes durchführt. Die generelle Verfügbarkeit von Defibrillatoren in Einkaufszentren kann aus oben genannten Gründen der- zeit nicht als medizinischer Standard angesehen werden. Die Verfügbarkeit von Defibrillatoren in Einkaufszentren bzw. an Orten mit großem Menschenaufkommen ist nicht bekannt, entsprechende Register existieren nicht. 3. Erachtet der Senat es für wichtig die Verfügbarkeit von Defibrillatoren in öffentlichen Einrichtungen voran- zutreiben? Zu 3.: Der Senat begrüßt die Aufstellung von AED in öffentlichen Einrichtungen unter Berücksichtigung ent- sprechender Risikoabschätzungen. Hierbei ist eine gleich- zeitige Schulung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in BLS zu gewährleisten. 4. Gibt es Planungen seitens des Senats für eine zu- künftige Bereitstellung von Defibrillatoren an öffentli- chen Plätzen mit hohem Personenaufkommen und wie hoch schätzt der Senat die Kosten für die Bereitstellung dieser Geräte ein? 5. Sind zukünftige Kooperationen mit freien Trägern oder beispielsweise Wohnungsbaugesellschaften für die Bereitstellung von lebensrettenden Maßnahmen an öffent- lichen Plätzen mit hohem Personenaufkommen geplant? Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 14 944 2 Zu 4. und 5.: Die Anwendung von AED ist nach der- zeitigem Erkenntnisstand vor allem dann effektiv, wenn Ersthelferinnen und Ersthelfer im Rahmen eines Konzep- tes mit AED und BLS geschult sind. Die Verfügbarkeit von entsprechenden Teams für die Nutzung von AED an öffentlichen Plätzen ist nur sehr eingeschränkt zu gewähr- leisten. Der Senat hat daher derzeit keine Planungen für die Aufstellung von AED an öffentlichen Plätzen. Berlin, den 27. November 2014 In Vertretung Emine D e m i r b ü k e n - W e g n e r _____________________________ Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 01. Dez. 2014)