Drucksache 17 / 14 945 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Danny Freymark (CDU) vom 13. November 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 14. November 2014) und Antwort Energetische Sanierung von öffentlichen Gebäuden Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Welchen Stellenwert hat die energetische Sa- nierung von öffentlichen Gebäuden für den Senat? Frage 8: Welche Ziele setzt sich der Senat bis zum Jahr 2020 für Einsparungen durch energetische Sanie- rungsprojekte von öffentlichen Gebäuden? Frage 9: Wo setzt der Senat Schwerpunkte? Antwort zu 1, 8 und 9: Der Senat von Berlin hat sich zum Ziel gesetzt, dass die Stadt bis zum Jahr 2050 klima- neutral werden soll. Dieses Ziel ist sehr ambitioniert. Um das Ziel zu erreichen, muss der Ausstoß von Kohlendi- oxid (CO2) massiv in allen Sektoren gesenkt werden. Neben den Sektoren Wirtschaft, Industrie, Verkehr und private Haushalte spielt der Gebäude-bestand dabei eine entscheidende Rolle. Der Entwurf des Gesetzes zur Um- setzung der Energiewende und zur Förderung des Klima- schutzes in Berlin – kurz Energiewendegesetz – beinhaltet konkrete Klimaschutz-ziele für Berlin: 40 % weniger CO2 bis 2020, 60 % bis 2030 und mindestens 85 % bis 2050 jeweils bezogen auf das Jahr 1990. Wie die Ziele erreicht werden sollen, wird in dem „Berliner Energie- und Klimaschutzprogramm “ und nicht im Gesetz selbst geregelt. Daneben enthält der Gesetzentwurf eine Reihe von Vor- bildverpflichtungen für den Senat, wie die Aufstellung eines Sanierungsfahrplans für öffentliche Gebäude. Im Rahmen der Erarbeitung des Sanierungsfahrplans ist es vorgesehen, weitere und konkretere Ziele und Schwer- punkte in Abstimmung mit den für die Liegenschaftsver- waltung zuständigen Stellen der Bezirke und der BIM- GmbH zu setzen sowie Umsetzungsstrategien zu ent- wickeln (siehe auch www.stadtentwicklung.berlin.de/umwelt/klimaschutz/ene rgiewendegesetz). Frage 2: Welche Notwendigkeit sieht der Senat zur energetischen Sanierung speziell für Schulen? Antwort zu 2.: Der gleiche Stellenwert, den der Senat und die Bezirke der energetischen Sanierung aller öffent- lichen Gebäuden zumessen, gilt folgerichtig auch für die energetische Sanierung von Schulen in öffentlichen Ge- bäuden. Frage 3: Welche Maßnahmen unternimmt der Senat zur energetischen Sanierung von öffentlichen Gebäuden, insbesondere für Schulen? Antwort zu 3.: Für alle Neubauten und umfassenden Sanierungsmaßnahmen im Zuständigkeitsbereich der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Ka- pitel 1250) gilt verbindlich der Berliner Energiestan- dard mit folgenden Planungszielen: - Generell ist für jede Baumaßnahme der Einsatz von regenerativen Energien mit dem Ziel zu prü- fen, einen möglichst hohen Anteil an der Deckung des Strom- und Wärmebedarfs aus diesen zu er- möglichen. - Anforderungen an den Primärenergiebedarf für Neubauten: Verschärfung der Anforderungen um 25% - 30% bezogen auf die EnEV 2009, - Anforderungen an den Primärenergiebedarf für umfassende Sanierungsmaßnahmen: Verschärfung der Anforderungen um bis zu 20% bezogen auf die EnEV 2009. Über den Zuständigkeitsbereich der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt hinaus gilt der Berliner Energiestandard als Empfehlung. Die gleichen Maßnah- men, die der Senat und die Bezirke zur energetischen Sanierung von öffentlichen Gebäuden unternehmen, gel- ten folgerichtig auch für die Schulen als öffentliche Ge- bäude. Frage 4: In welchem Umfang stellt der Senat finanzi- elle Mittel für Investitionen für die energetische Sanie- rung von öffentlichen Gebäuden zur Verfügung? Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 14 945 2 Antwort zu 4: Energetische Sanierungsmaßnahmen werden in der Regel im Zusammenhang mit Sanierungs- bzw. Umbaumaßnahmen und unter Beachtung sicher- heitsrelevanter Aspekte sowie des Brandschutzes und des Denkmalschutzes durchgeführt. Eine belastbare Abgren- zung der Kosten für energetische Maßnahmen von Kosten für andere Baumaßnahmen ist in den meisten Fällen nicht möglich, da die energetischen Maßnahmen im Zusam- menhang mit den anderen Maßnahmen (Brandschutz, Standsicherheit) geplant, ausgeschrieben und vergeben werden. Frage 5: Für welche Bauvorhaben werden diese Inves- titionen eingesetzt und wie viel wird hierbei in Schulen investiert? Antwort zu 5.: In welchem Umfang die Bezirke im Rahmen ihrer Zuständigkeit für die allgemein bildenden Schulen oder die BIM als Vermieter der zentral verwalte- ten Schulen Investitionen für die energetische Sanierung ihrer Liegenschaften tätigen wird nicht erhoben. Frage 6: Liegen dem Senat Erfolgsmodelle zur energe- tischen Sanierung von öffentlichen Gebäuden vor und wenn ja, gibt es Beispiele? Antwort zu 6: Beispielhaft konnte die BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH (BIM GmbH) mit Mitteln aus dem Konjunkturpaket II im gesamten Schul- und auch im Werkstattgebäude des im Sondervermögen Immobi- lien des Landes Berlin (SILB) befindlichen Grundstücks Haarlemer Straße 23-27 (Oberstufenzentrum Informa- tions- und Medizintechnik) die Fenster erneuern und somit auch Unterrichtsbedingungen entscheidend verbes- sern. Zudem wurden die Flachdächer von Schule und Werkstätten sowie der Sporthalle saniert und mit einer neuen, energetisch wirkungsvollen Wärmedämmung ausgestattet. Eine Umrüstung der Beleuchtungsanlage in den hoch frequentierten Bereichen des Schulgebäudes führt infolge der Reduzierung des Elektroenergiever- brauchs zu einer CO2-Einsparung von ca. 30 t pro Jahr. Die auf dem Dach des Hauptgebäudes errichtete Solar- thermieanlage unterstützt die Heizungsanlage und sorgt dafür, dass der Wärmebedarf für die Warmwasserberei- tung, insbesondere von Frühling bis Herbst, weitgehend durch die Sonne gedeckt wird. Abgerundet wurden die Maßnahmen, die insgesamt rund 292 t CO2 pro Jahr ein- sparen, durch den hydraulischen Abgleich des Heizungs- systems und den Austausch der Heizkessel, so dass nun mit neuester Technik auf die verbesserten wärmetechni- schen Bedingungen und den sich ergebenden geringeren Wärmebedarf reagiert werden kann. Zehn Gebäude und weitere zwei Außenanlagen des SILB erhalten ab 2014/2015 neues, energiesparendes Licht. So rüstet die BIM GmbH die Innenbeleuchtung in zehn von Polizei und Feuerwehr, Verwaltung und kultu- rellen Einrichtungen genutzten Gebäuden auf modernste LED-Technik um. Der Stromverbrauch wird damit bereits durch den Austausch der Leuchten erheblich reduziert, weitere Stromeinsparungen sind durch den zusätzlichen Einsatz von Regelungssystemen, wie Tageslicht- und Präsenzsteuerungen möglich. Die Betriebskosten sinken für die betreffenden Gebäude um jährlich insgesamt ca. 69.000 €, die CO2-Emissionen um ca. 202 t pro Jahr. Das Projekt wird mit Mitteln aus der Nationalen Klimaschutz- initiative des vormals Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) unterstützt. Die Förderquote beträgt 40%. Zusätzlich werden die Außenbeleuchtungsanlagen ei- ner von der Polizei genutzten Liegenschaft und eines Oberstufenzentrums auf LED-Technik umgerüstet. Dies bedeutet eine Betriebskosteneinsparung von insgesamt ca. 9.000 € pro Jahr. Darüber hinaus wird eine Senkung der CO2-Emission von 26 t im Jahr erreicht. Auch dieses Projekt wird mit Mitteln aus der Nationalen Klimaschutz- initiative des BMU unterstützt, die Förderquote beträgt 20%. Beide Projekte werden im Jahr 2014 geplant und bis Mai 2015 umgesetzt. Frage 7: Wie effektiv sind diese Maßnahmen zur Ein- sparung von Energie, gibt es ein positives Kosten-Nutzen- Verhältnis? Antwort zu 7: Hierzu kann kurzfristig – auch aus den in der Antwort zu 4. aufgeführten Gründen – keine Aussage gemacht werden. Frage 10: Welche Ziele setzt sich der Senat, insbeson- dere bei der Sanierung von Schulgebäuden? Antwort zu 10: Gemäß § 109 Schulgesetz obliegt den Bezirken als Träger der öffentlichen allgemein bildenden Schulen die Schaffung der äußeren Voraussetzungen für das Lehren und Lernen in der Schule, insbesondere der Bau, die Ausstattung und die Unterhaltung der Schul- standorte im Rahmen der Globalzuweisung. Unterstützt werden sie dabei durch Mittel aus Sonderprogrammen, insbesondere das Schulanlagensanierungsprogramm. Frage 11: Wo und in welchem Umfang plant der Senat finanzielle Mittel für Investitionen für die energetische Sanierung von öffentlichen Gebäuden im Bezirk Lichten- berg einzusetzen? Antwort zu 11: Hierzu kann kurzfristig – auch aus den in der Antwort zu 4. aufgeführten Gründen – keine Aussage gemacht werden. Berlin, den 28. November 2014 In Vertretung Christian Gaebler ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 03. Dez. 2014)