Drucksache 17 / 14 946 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Danny Freymark (CDU) vom 13. November 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 14. November 2014) und Antwort Zahlungsmoral des Senats Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie hoch waren die Ausgaben des Senats für öf- fentliche Aufträge im Jahr 2013? Zu 1.: Im Jahr 2013 wurden in der Hauptverwaltung und den Bezirken für öffentliche Aufträge 1 rund 2.799.423.500 € verausgabt2. 2. Wie bewertet der Senat die Einhaltung der Fristen zur Begleichung von Rechnungen für öffentliche Aufträ- ge? a. Zu welchem Anteil wurden Rechnungen im Jahr 2013 fristgerecht bezahlt? b. Wie groß war der Anteil an Rechnungen im Jahr 2013, die erst nach der ersten, zweiten bzw. dritten Mahnung bezahlt wurden? c. Wie viele Rechnungen wurden im Jahr 2013 erst nach Beginn eines Gerichtsverfahrens bezahlt? d. Wie viele zusätzliche Kosten sind im Jahr 2013 durch Versäumnisse entstanden? 3. Welche Gründe liegen in der Regel vor, wenn es zu verspäteten Zahlungen kommt? Zu 2. und 3.: Die mittelbewirtschaftenden Stellen der Berliner Verwaltung unterliegen im vertraglichen Schuld- recht den gleichen Bestimmungen des Zivilrechts, wie jedes andere Rechtssubjekt. Die Einhaltung von Zah- lungszielen ist Aufgabe der dezentral verantwortlichen Dienstkräfte bei den jeweiligen Organisationseinheiten (Beauftragte für den Haushalt). Es werden keine zentralen Übersichten zur Fälligkeit und Verzug geführt. 1 gemäß § 99 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) 2 etwa 1,2 Mio. Auszahlungsanordnungen in den Obergruppen 51 bis 54, 81, 82 und Hauptgruppe 7 Grundsätzlich ist es aus Sicht des Senats selbstver- ständlich, dass Zahlungen innerhalb des vorgegebenen Zahlungsziels (Fälligkeit) beziehungsweise so rechtzeitig geleistet werden, dass mögliche Skonti genutzt werden können. So sehen es auch die Vorschriften der Landes- haushaltsordnung zum wirtschaftlichen Umgang mit Haushaltsmitteln vor. Berlin, den 21. November 2014 In Vertretung .......................................... Klaus Feiler Senatsverwaltung für Finanzen (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 26. Nov. 2014)