Drucksache 17 / 14 950 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Christopher Lauer (PIRATEN) vom 13. November 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 17. November 2014) und Antwort Hundertschaften bei der Berliner Polizei Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Zu welchem Zeitpunkt wurden die 15. und die 25. Hundertschaft der Berliner Bereitschaftspolizei aufgelöst? Zu 1.: Die 15. und 25. Einsatzhundertschaft wurden mit Wirkung zum 4. Dezember 2007 aufgelöst. 2. Zu welchem Zeitpunkt wurden die 15. und die 25. Hundertschaft der Berliner Bereitschaftspolizei neu auf- gestellt? Zu 2.: Eine Dienstaufnahme der 15. und 25. Einsatz- hundertschaft erfolgte ab dem 25. Juni 2014. 3. Bis zu welchem Zeitpunkt hatten die Hundert- schaften der Bereitschaftspolizei und die Hundertschaften der örtlichen Direktionen eigene Arbeitszeiten? Zu 3.: Die Einsatzhundertschaften der Bereitschafts- polizei und die Direktionshundertschaften der örtlichen Direktionen hatten bis zum 15. April 2009 eigene Ar- beitszeiten. 4. Wann wurden die Arbeitszeiten aller Berliner Hundertschaften zu einer gemeinsamen Arbeitszeit zu- sammengefasst? Zu 4.: Die Arbeitszeiten aller Einsatzhundertschaften wurden am 16. April 2009 zu einem gemeinsamen Ar- beitszeitmodell zusammengefasst. 5. Welche Polizeiführer*in hatte in normalen Ein- satzlagen vor der Zusammenlegung der Arbeitszeiten Zugriff auf die Hundertschaft der Polizeidirektion? Zu 5.: Die Direktionshundertschaften waren Bestand- teil der örtlichen Direktionen und grundsätzlich für die Durchführung von Einsätzen aus besonderem Anlass und die bedarfsorientierte Unterstützung des Täglichen Diens- tes innerhalb der eigenen Direktion zuständig. Darüber hinaus kamen die Direktionshundertschaften regelmäßig im Rahmen ihrer Aufgabenbeschreibung zur Unterstüt- zung anderer Direktionen sowie bei stadtweiten Einsatz- lagen im Verbund mit den Einsatzhundertschaften der Bereitschaftspolizei zum Einsatz. Die erforderliche Steue- rung und Zuweisung erfolgte jeweils auf Aufforderung des benannten Polizeiführers bzw. der benannten Poli- zeiführerin durch den Stab des Polizeipräsidenten. Dabei gliederten sich die Direktionshundertschaften in fünf Züge. Der Dienst in einem Wechseldienstmodell erfolgte in Zugstärke, nicht als Hundertschaft. Das Einsetzen einer Direktionshundertschaft analog einer Einsatzhundert- schaft der Bereitschaftspolizei war daher nur durch das Zusammenfassen mehrerer Züge unter Anordnung von Alarmstufen bzw. Dienstzeitverlagerungen möglich. 6. Mit welchen Einsatzkräften der Berliner Polizei kann eine Direktionsleiterin/ ein Direktionsleiter in der örtlichen Direktion ihrer räumlichen Verantwortung ge- recht werden, wenn ihre Hundertschaft in eine 3. Bereit- schaftspolizeiabteilung überführt und der Verkehrsdienst zentralisiert wird? Zu 6.: Mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Einsatzhundertschaften und des Begleitschutz- und Ver- kehrsdienstes kann eine Direktionsleiterin bzw. ein Direk- tionsleiter ihrer bzw. seiner räumlichen Verantwortung gerecht werden. Darüber hinaus stehen dort die eigenen Einsatzkräfte des täglichen Dienstes (z.B. der Abschnitte) zur Verfügung. Berlin, den 28. November 2014 In Vertretung Bernd Krömer Senatsverwaltung für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 08. Dez. 2014)