Drucksache 17 / 14 955 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Turgut Altug (GRÜNE) vom 14. November 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 17. November 2014) und Antwort Landschaftspflege durch Nutztiere in Berlin Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Bedeutung hat die Haltung von Nutz- tieren, insbesondere von Schafen, Ziegen und Rindern in Berlin für die Landschaftspflege? Frage 3: Wie bewertet der Senat die Landschaftspflege durch Nutztiere mit Blick auf Ökologie und Biodiversität? Antwort zu 1 und 3: Die Pflege durch Beweidung wird zukünftig in Berlin immer bedeutsamer in der Erhal- tung und Qualifizierung von Grün- und Freiflächen; ins- besondere vor dem Hintergrund der Zielsetzung der Stra- tegie zur Förderung der biologischen Vielfalt (Ziel 25). Die Pflege und den Erhalt des besonderen biologischen Reichtums von Offenlandschaften wie z.B. bei Trocken- rasen oder Feuchtwiesen in und außerhalb von Schutzge- bieten durch die Beweidung hat positive Auswirkungen. Zudem spielt gerade in Ballungsgebieten wie Berlin die Tierhaltung aus umweltpädagogischen Gesichtspunkten eine große Rolle. Erfahrungsgemäß erhöhen Weidetiere auch die Attraktivität von Erholungslandschaften. Frage 2: Welche Flächen in Berlin werden im Rahmen der Landschaftspflege durch Nutztiere beweidet? Antwort zu 2: Eine Gesamtübersicht von Flächen in Berlin, die durch Beweidung gepflegt werden, liegt der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt nicht vor, weil die meisten Beweidungsprojekte von den für die Grün- und Freiflächenunterhaltung zuständigen Bezirks- ämtern initiert werden. Folgende Gebiete werden im Rahmen der Zuständigkeit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt durch Beweidung gepflegt:  NSG1/LSG2 Schöneberger Südgelände  NSG Falkenberger Rieselfelder  NSG Bogenseekette und Lietzengrabenniederung 1 Naturschutzgebiet 2 Landschaftsschutzgebiet  NSG Fort Hahneberg/LSG Hahneberg und Umgebung  NSG Murellenschlucht und Schanzenwald  NSG Karower Teiche u. Teilflächen LSG Buch  NSG Ehemaliges Flugfeld Johannisthal  Naturpark Barnim (Erprobungs- und Entwicklungsvorhaben (E+E), gefördert vom Bundesamt für Naturschutz) Weitere Projekte sind mit verschiedenen Kooperati- onspartnern in Planung. Frage 4: Welche Pläne hat der Senat, um diese Form der Landschaftspflege zu fördern, wie dies in anderen Bundesländern (z. B. Rheinland-Pfalz) und Großstädten (z. B. Frankfurt) geschieht? Antwort zu 4: Zur Förderung der Landschaftspflege durch Beweidung wird derzeit von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt eine Potenzialanalyse von möglichen Beweidungsflächen durchgeführt. In die- sem Zusammenhang werden Beispiele aus anderen Bun- desländern in Bezug auf ihre Übertragbarkeit für Berlin ausgewertet. Frage 5: Gibt es Planungen dass die Parklandschaft Tempelhof durch Nutztiere gepflegt werden sollte? Antwort zu 5: Die Landschaftspflege des Tempelhofer Feldes durch Beweidung wurde unter ökologischen, öko- nomischen und umweltpädagogischen Gesichtspunkten untersucht. Inwieweit dieses Pflegekonzept weiterverfolgt und konkretisiert wird, hängt von dem auf der Grundlage des Gesetzes zum Erhalt des Tempelhofer Feldes zu er- stellenden Entwicklungs- und Pflegeplans ab, der 2015 im Rahmen eines umfangreichen Partizipationsprozesses erstellt wird. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 14 955 2 Frage 6: Hat der Senat Vergleichsstudien zu den Kos- ten der Grünflächenpflege mit Tieren im Vergleich zur konventionellen Grünflächenpflege in Auftrag gegeben oder sind solche in Planung? Antwort zu 6: Derartige Vergleichsstudien sind nicht in Auftrag gegeben und derzeit auch nicht geplant. Berlin, den 28. November 2014 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 02. Dez. 2014)