Drucksache 17 / 14 958 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Turgut Altug (GRÜNE) vom 17. November 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 17. November 2014) und Antwort Lichtverschmutzung in Berlin – Störung von Mensch und Natur III Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Wann sind die im Berliner Lichtkonzept und auch auf der Interpräsenz der Senatsentwicklung für Stadt- entwicklung und Umwelt erwähnten „Ausführungsvorschriften Öffentliche Beleuchtung“ in Kraft getreten? Antwort zu 1: Das Lichtkonzept wurde im Februar 2011 veröffentlicht. Die Vorgaben und Hinweise für Planung und Bau von Straßenbeleuchtungsanlagen im öffentlichen Stra- ßenland konnten nach juristischer Prüfung auch ohne den Erlass von Ausführungsvorschriften verbindlich festgelegt werden. Die Einhaltung der Festlegungen überprüft der Manager der öffentlichen Beleuchtung im Auftrag des Lan- des Berlin. Ihm sind die entsprechenden Planungsunterlagen zur Zustimmung vorzulegen. Die Internetpräsenz wurde zwischenzeitlich geändert. Frage 2: Welche rechtlichen oder planerischen Vorgaben gibt es für die Beleuchtung öffentlicher Grünanlagen in Berlin? Antwort zu 2: Gemäß Gesetz zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung der öffentlichen Grün- und Erholungsanla- gen (Grünanlagengesetz) besteht keine Verpflichtung zur Beleuchtung der Anlagen. Das Lichtkonzept enthält Grunds- ätze zur Beleuchtung von Grünanlagen. Diese haben empfeh- lenden Charakter. Frage 3: Welche Erfahrungen hat der Senat bei der Um- setzung des Berliner Lichtkonzepts gesammelt? In welchem Umfang standen und stehen für die Umsetzung Haushalts- mittel zur Verfügung? Ist eine Überarbeitung des Konzepts geplant? Antwort zu 3: Siehe Antwort zur Frage 1. Die im Licht- konzept enthaltenen lichttechnischen Parameter zur Beleuch- tung des öffentlich gewidmeten Straßenlandes haben sich bewährt. Für die Modernisierung der elektrischen Straßenbe- leuchtungsanlagen stehen der Senatsverwaltung für Stadt- entwicklung und Umwelt jährlich 3 Mio. €, für die Umrüstung der Gasleuchten jährlich 5,9 Mio. € zur Verfügung. Diesem stehen durch die Umrüstung erzielte Einsparungen in Höhe von 3 Mio. € pro Jahr bei den Betriebskosten - allein bei den Gasreihenleuchten – gegenüber. Darüber hinaus bauen und modernisieren auch die Bezirke im Rahmen von Straßenbaumaßnahmen die Straßenbeleuchtung nach den Vorgaben des Lichtkonzeptes. Eine Überarbeitung des Lichtkonzeptes ist aktuell nicht geplant. Frage 4: Werden Bauherrn und HauseigentümerInnen vom Senat über mögliche Maßnahmen gegen Lichtver- schmutzung informiert? Wenn ja, in welcher Form? Wenn nein, warum nicht? Antwort zu 4: Licht kann eine Immission im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) sein. Dieses und das Landes-Immissionsschutzgesetz Berlin nebst Aus- führungsvorschriften sind auch von Bauherren sowie Haus- eigentümerinnen und Hauseigentümern zu beachten. Frage 5: Ist es geplant, bei der Beleuchtung der landesei- genen Gebäude insektenfreundliches Licht zu verwenden? Wenn ja, wann, wenn nein, warum nicht? Antwort zu 5: Die schriftliche Anfrage betrifft Sachver- halte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die Berliner Immobilienmanagement GmbH (BIM) um Stellungnahme gebeten. Die Stellungnahme liegt noch nicht vor, gleichwohl erklärt der Senat, dass bei der öffentlichen Beschaffung die verbindlichen Vorgaben der Berliner Ver- waltungsvorschrift Beschaffung und Umwelt anzuwenden sind. Die in der Vorschrift enthaltenen Umweltschutzanfor- derungen sind auch bei der Beleuchtung zu beachten. Berlin, den 28. November 2014 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 02. Dez. 2014)