Drucksache 17 / 14 961 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Katrin Lompscher (LINKE) vom 17. November 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 17. November 2014) und Antwort Verzögerungen bei Sanierungsmaßnahmen in Gebäuden der städtischen Wohnungsbau- gesellschaften? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Ist dem Senat bekannt, welche Gründe dazu geführt haben, dass in der Charlottenburger Danckel- mannstraße 2 vor 1 ½ Jahren von der GEWOBAG Sanie- rungsmaßnahmen angekündigt wurden, die bis heute nicht begonnen worden sind, und wie bewertet er diesen Sach- verhalt? Frage 2: Wie bewertet der Senat die Situation der zehn Mietparteien, die aus dem Gebäude umgesiedelt wurden, obwohl bis heute nicht saniert wurde? Frage 3: Hat der Senat davon Kenntnis, dass drei oder vier Mietparteien zurück in die zu sanierenden Wohnun- gen in der Danckelmannstraße 2 wollten und seitdem in Umsetzwohnungen verharren, ohne eine Antwort zu be- kommen, wann und wie es weitergeht? Wenn ja, was sollte aus Sicht des Senates unternommen werden? Antwort zu 1, 2 und 3: In der Danckelmannstraße 2 wurden bisher neun der elf Mieterinnen und Mieter in Vorbereitung der Sanierungsmaßnahmen umgesetzt. Hiervon sind sechs Mietparteien auf eigenen Wunsch innerhalb des Gewobag-Bestandes im Kiez umgezogen und verbleiben in den Wohnungen zu gleichen Konditio- nen. Drei temporär umgesiedelte Mieterinnen und Mieter haben wunschgemäßen, adäquaten Ersatzwohnraum kos- tenneutral - mit teilweise größerer Wohnfläche - zur Ver- fügung gestellt bekommen. Sämtliche Wohnungen wur- den entweder hergerichtet oder befanden sich im vermie- tungsfähigen Zustand. Sämtliche Umzüge wurden durch die GEWOBAG organisiert und bezahlt. Die drei Zwi- schenumsetzer ziehen nach Beendigung der Maßnahme wieder in ihre Wohnungen in der Danckelmannstr. 2 zu- rück. Ein Mieter wohnt weiterhin in der Danckelmannstr. 2 und ein Mieter ist verstorben. Da die Ausschreibungser- gebnisse weit über den geplanten Kosten zur Durchfüh- rung der Maßnahme liegen, musste die Planung überar- beitet werden, wodurch sich die Umsetzung der Maßnah- me verzögert hat. Die Mieterinnen und Mieter wurden und werden über den weiteren Fortgang durch eine Kun- denbetreuerin laufend informiert. Die Gewobag geht von einem geplanten Start der Maßnahme im ersten Quartal 2015 aus. Frage 4: Wie soll nach Ansicht des Senates zukünftig verhindert werden, dass Mieterinnen und Mieter bei Sa- nierungsmaßnahmen städtischer Wohnungsbaugesell- schaften aus ihrem sozial-räumlichen Umfeld gedrängt werden? Antwort zu 4: Die städtischen Wohnungsbaugesell- schaften versuchen grundsätzlich, mit jeder/jedem einzel- nen Mieterin/Mieter eine Individualvereinbarung zu schließen. Der Rückzug der Mieterinnen und Mieter in ihr ursprüngliches soziales Umfeld und der Erhalt der Woh- nung haben oberste Priorität. Ersatzwohnraum für die Mieterinnen und Mieter, die nicht zurückziehen, wird grundsätzlich immer innerhalb des Kiezes gesucht, so dass keine Verdrängung aus dem sozial-räumlichen Um- feld erfolgt. In Abhängigkeit vom Umfang des notwendi- gen Sanierungsaufwandes ist häufig zudem ein Freima- chen des Wohnraumes für einige Wochen ausreichend. Frage 5: Kann sich der Senat vorstellen, den städti- schen Wohnungsbaugesellschaften aufzuerlegen, dass sie in solchen Fällen und für die Folgen folgenloser Sanie- rungsankündigungen samt Umsiedelung der Mietparteien angemessene Entschädigungen an die betroffenen Miete- rinnen und Mieter leisten und wenn nein, warum nicht? Antwort zu 5: Eine Einschätzung zum Umgang mit Folgen folgenloser Sanierungsankündigungen samt Um- siedlung der Mietparteien kann nicht pauschal erfolgen. Die Konsequenzen, auch eventuelle Entschädigungszah- lungen an betroffene Mieterinnen und Mieter, können nur nach Kenntnis der objekt- und mieterspezifischen Gege- benheiten und Rahmenbedingungen eingeschätzt werden. Bei der sog. folgenlosen Sanierungsankündigung (ge- meint ist sicher eine Modernisierungsankündigung) han- Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 14 961 2 delt es sich um einen absoluten Sonderfall. Eine Umsied- lung von Mieterinnen und Mietern ist nicht das Ziel einer Modernisierung. Im vorliegenden Fall ist davon auszuge- hen, dass die Gewobag im Gesamtinteresse der Mieterin- nen und Mieter handelte, indem eine Umplanung beauf- tragt wurde, die die Senkung der anfallenden Modernisie- rungskosten bezweckte. Frage 6: Ist dem Senat bekannt, ob das seit nunmehr 1 ½ Jahren leerstehende Wohngebäude Danckelmannstraße 2 durch das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf als Fall von Zweckentfremdung angesehen wird und welche Rechtsauffassung vertritt der Senat zu diesem Fall unge- nehmigten Leerstands? Antwort zu 6: Ein Antrag auf Zweckentfremdungs- bzw. Leerstandsgenehmigung wurde von der Gewobag nicht gestellt, da diese Maßnahme ursprünglich weniger als 6 Monate andauern sollte und somit keiner Genehmi- gung bedurfte. Der Antrag wurde zwischenzeitlich in der 46. Kalenderwoche gestellt. Frage 7: Wie viele Fälle von Leerstand wegen bevor- stehender Sanierung bei den städtischen Wohnungsbauge- sellschaften sind dem Senat bekannt (bitte nach Gesell- schaften und Bezirken aufgliedern) und wie gedenkt er darauf hinzuwirken, dass beabsichtigte Sanierungsvorha- ben zügig durchgeführt werden, um die Fristen gemäß Zweckentfremdungsgesetz zu unterschreiten? Antwort zu 7: * Es handelt sich um einen Ankauf. Die Wohnungen standen bereits bei Ankauf dieses Portfolios leer, da sie sich in einem nicht mehr bewohnbarem Zustand befunden haben. Die städtischen Gesellschaften sind grundsätzlich be- müht, den Zielkonflikt zwischen geringem Wohnungs- leerstand und zeitgemäßem Wohnstandard im Sinne der Mieterinnen- und Mieterstruktur auszubalancieren. Das wirtschaftliche Eigeninteresse der städtischen Gesell- schaften bildet dabei die Voraussetzung, dass jeglicher Leerstand strukturell vermieden wird. Berlin, den 28. November 2014 In Vertretung Prof. Dr.-Ing. Engelbert Lütke Daldrup ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 02. Dez. 2014)