Drucksache 17 / 14 964 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Hakan Taş (LINKE) vom 17. November 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 17. November 2014) und Antwort Tatort Internet: Polizeiliche Ermittlungen zu rechten Hetzkommentaren in Sozialen Netzwerken (II) – die „Bürgerbewegung Hellersdorf“ Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Seit wann ist dem Berliner Senat die FacebookPräsenz der so genannten „Bürgerbewegung Hellersdorf“ (URL: https://www.facebook.com/BB.Hellersdorf) be- kannt? Zu 1.: Diese aktuelle Facebook-Seite „Bürgerbewegung Hellersdorf“ ist dem Senat unmittelbar nach der Einrichtung der Seite am 5. Dezember 2013 bekannt ge- worden. 2. Über welche Erkenntnisse verfügt der Senat zu den Betreibern der genannten Seite? Zu 2.: Es gibt keine offiziellen Vertreterinnen und Vertreter der „Bürgerbewegung Hellersdorf“. Dem Senat liegen keine Erkenntnisse zu den tatsächlichen Betreibe- rinnen oder Betreibern der Seite vor, die über die in der öffentlichen Berichterstattung und im Internet verfügba- ren Informationen hinausgehen. 3. Welche Anhaltspunkte liegen dem Senat für rechtsextreme Bestrebungen bei Betreibern und Nutzern vor? Zu 3.: Anhaltspunkte für rechtsextremistische Bestre- bungen auf Facebook-Seiten ergeben sich aus rechtsext- remistischen Agitationsmustern, Parolen und Bildsprache sowie der Einbindung in ein Geflecht rechtsextremisti- scher Facebook-Seiten. Das Gleiche gilt für die dort do- kumentierten Aktivitäten zahlreicher Nutzerinnen und Nutzer dieser Seiten. Die Ablehnung von Zuwanderung und die Asylpolitik sind seit jeher Kernthemen des Rechtsextremismus. Dementsprechend ist das Thema „Flüchtlinge“ grundsätzlich geeignet, durch Personen der „rechten Szene“ vereinnahmt und für deren Zwecke genutzt zu werden. Diese Wertung wird unter anderem durch thematische Überschneidungen auf den Internetprä- senzen der Bürgerinitiativen, rechten Internetpräsenzen und Internetpräsenzen der rechtsorientierten Parteien bestätigt. Die in Rede stehende Facebook-Seite wird von einer Vielzahl von Personen, die der „rechten Szene“ zugerechnet werden können, „geliked“ beziehungsweise kommentiert . Die „Heim-Gegner-Seiten“ weisen deutschlandweite Verbindungen zu rechtsextremistischen Portalen und einschlägigen „Anti-Heim-Seiten“ auf. 4. Wie viele Strafanzeigen sind bei der Berliner Polizei und Staatsanwaltschaft seit August 2013 gegen mut- maßliche Betreiber und Nutzer wegen Beiträgen auf der genannten Seite eingegangen (bitte nach „Benutzer“ und „Betreiber“ und Anzeigegrund aufschlüsseln)? 5. Wie viele Ermittlungsverfahren wurden von Amts wegen eingeleitet? 6. Wie viele Ermittlungsverfahren gegen mutmaßliche Betreiber und Nutzer der genannten Seite sind derzeit insgesamt bei Berliner Polizei und Staatsanwaltschaft mit welchem Tatvorwurf anhängig? 7. Wie viele Hausdurchsuchungen wurden im Rahmen der geführten Ermittlungsverfahren gegen mutmaßli- che Betreiber und Nutzer der genannten Seite durchge- führt? 8. In wie vielen Fällen wurden gegen mutmaßliche Betreiber und Nutzer aufgrund von Beiträgen auf der genannten Seite Anklage erhoben und in wie vielen Fällen kam es zu Verurteilungen? Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 14 964 2 Zu 4. – 8.: Bei der Polizei Berlin erfolgt für Straftaten der Politisch Motivierten Kriminalität (PMK) keine sepa- rate statistische Erfassung von mutmaßlichen Betreiberin- nen und Betreibern sowie Nutzerinnen und Nutzern der genannten Seite. Auch im staatsanwaltschaftlichen Daten- erfassungssystem erfolgt keine entsprechende gesonderte Erfassung, so dass auch bezüglich der angefragten erho- benen Anklagen und Verurteilungen keine Auskunft er- teilt werden kann. 9. Treffen Medienberichte zu, dass Beamte des Polizeilichen Staatsschutzes am 17.10.2014 in Hellersdorf einen richterlichen Durchsuchungsbeschluss vollstreckt haben, wobei dem heute 32-jährigen Beschuldigten vor- geworfen wird, im November 2013 durch einen auf einer Berliner Internetpräsenz, die sich inhaltlich kritisch mit der Flüchtlingsthematik in Marzahn-Hellersdorf ausei- nandersetzt, veröffentlichten Beitrag zu Straftaten aufge- rufen zu haben? 10. Wenn ja, wurde das Ermittlungsverfahren, das die in Rede stehende Hausdurchsuchung zum Ergebnis hatte, von Amts wegen oder aufgrund einer Strafanzeige durch Dritte eingeleitet? 11. Ist es zutreffend, dass es sich bei der in 9. erwähnten Internetpräsenz, auf der der Beitrag veröffentlicht wurde, um die Facebook-Seite der „Bürgerbewegung Hellersdorf“ handelt und wenn nein, wo genau wurde der Beitrag veröffentlicht? Zu 9. - 11.: Ursächlich für diese Medienberichte war offensichtlich eine Pressemeldung der Polizei Berlin vom 17.10.2014 mit der Überschrift „Hetze im Internet - Täter ermittelt“ (siehe http://www.berlin.de/polizei/polizeimeldungen/pressemitt eilung.216644.php). Es handelt sich um ein laufendes Ermittlungsverfah- ren, zu dem in Abstimmung mit der zuständigen Staats- anwaltschaft Berlin keine Auskunft erteilt wird. Berlin, den 28. November 2014 In Vertretung Bernd Krömer Senatsverwaltung für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 08. Dez. 2014)