Drucksache 17 / 14 969 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Silke Gebel (GRÜNE) vom 12. November 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 17. November 2014) und Antwort Wann kommt die Biotonne für ganz Berlin oder wird das nationale Kreislaufwirtschafts- gesetz nur unzureichend umgesetzt? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nur zum Teil in eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die Berliner Stadtreinigungsbetriebe (BSR) Anstalt öffentlichen Rechts um eine Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie wurde bei der Beantwortung be- rücksichtigt. Frage 1: Geht der Senat davon aus, dass bis zum 01.01.2015 wie im Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) vorgeschrieben alle Berliner Haushalte mit einer Bioab- falltonne ausgestattet sein werden? a) Wenn nein, warum nicht? b) Bis wann wird dies der Fall sein? Frage 7: Welche Konsequenzen hätte eine Nichtver- sorgung der 386.800 Berliner Haushalte mit einer Bioton- ne für das Land Berlin, da die flächendeckende Bioabfall- tonne eine verpflichtende Umsetzung von Bundesrecht ist? Frage 8: Ist es korrekt, dass der Senat bei der Ab- stimmung im Bundesrat zur Einführung der flächende- ckenden Bioabfalltonne am 10.02.2012 mit Ja gestimmt hat (Abstimmung über die Novelle des KrWG)? a) Wenn ja, warum haben dann sechs Wochen vor Einführung der flächendeckenden Tonne mehr als 380.000 Haushalte, was in etwa der gesamten Stadt Frankfurt entspricht, keine Bioabfalltonne? b) Kann vor diesem Hintergrund von einer flächende- ckenden Einführung der Bioabfalltonne gesprochen wer- den? Antwort zu 1, 7 und 8: Das Land Berlin hat im Bun- desrat der Novelle des Kreislaufwirtschaftsgesetzes zuge- stimmt. Ein flächendeckendes Angebot für die Bioabfall- sammlung (Biotonne und Laubsack besteht laut BSR bereits. Die Meinungsbildung darüber, ob und ggf. wann und unter welchen Bedingungen weitere Maßnahmen zur Umsetzung von § 11 Abs.1 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) geboten sind, ist noch nicht abgeschlossen. Frage 2: Welche konkreten Maßnahmen werden er- griffen, um die in der Anfrage 17/14571 genannten 20 % der Berliner Haushalte, also rund 386.800 Haushalte, die derzeit keine Bioabfalltonne nutzen, ab dem 01.01.2015 mit einer Biotonne zu versorgen? a) Wird der Senat die betroffenen Haushalte an- schreiben und für die Bestellung der Biotonne werben, um so die Müllgebühren für die BerlinerInnen durch bessere Abfalltrennung zu senken? b) Sind die betroffenen BerlinerInnen schon infor- miert worden, dass sie in sechs Wochen eine Biotonne zur Verfügung haben werden und wenn ja, in welcher Form? Antwort zu 2: Zur Umsetzung der flächendeckenden Bioabfallsammlung im Land Berlin ist es noch erforder- lich, dass insbesondere die Grundstücke in den gartenrei- chen Siedlungsgebietsstrukturen weitestgehend an die Bioabfallsammlung angeschlossen werden. Die BSR unternimmt bereits seit einigen Jahren viel- fache Anstrengungen, um die Berlinerinnen und Berliner von der Nutzung der Biotonne zu überzeugen. Zur Ver- meidung von Wiederholungen wird hier auf die Antwort zu Frage 4b) der Schriftlichen Anfrage 17/14571 verwie- sen. Dadurch sind die Bioabfallmengen aus der Biotonne seit 2008 von 52.000 Mg nachhaltig gestiegen auf in 2014 nach neuester Schätzung rund 67.000 Mg pro Jahr. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 14 969 2 Frage 3: Wie verteilt sich die Bioabfalltonne über die Stadt? Bitte jeweils nach Bezirk ordnen: a) Welche städtischen Wohnungsbaugesellschaften nutzen die Möglichkeit der Bioabfalltonne? (Bitte listen Sie die Gesamtzahl der Haushalte in städtischen Woh- nungsbaugesellschaften auf, sowie die Zahl derer, die Zugang zur Bioabfalltonne haben) b) Welche Maßnahmen ergreift der Senat, damit alle städtischen Wohnungsbaugesellschaften bei einer ökolo- gischen Mülltrennung mitmachen und die Bioabfalltonne nutzen? c) Wie viele der rund 209.000 Haushalte in den soge- nannten Siedlungsgebieten mit Ein- und Zweifamilien- häusern nutzen derzeit eine Bioabfalltonne? d) Wo befinden sich die restlichen mindestens 177.000 Haushalte, die keine Bioabfalltonne nutzen? Antwort zu 3: Die bisher nicht an die Bioabfallsamm- lung angeschlossenen Haushalte befinden sich zum größ- ten Teil in den gartenreichen Gebieten. Neben dem An- schluss dieser Grundstücke besteht auch bei den Berliner Wohnungsbauunternehmen noch ein relevanter Optimie- rungsbedarf bei der Bioabfallsammlung. Die Biotonne ist derzeit vor allem im Innenstadtbe- reich (Blockbebauung und Großwohnanlagen) aufgestellt. Die nicht angeschlossenen Haushalte in Innenstadtgebie- ten befinden sich vereinzelt in allen Stadtteilen und Ent- sorgungssituationen. Eine genaue Aufstellung hierzu ist mit vertretbarem Aufwand in kurzer Zeit nicht darstellbar. Alle städtischen Wohnungsbaugesellschaften sind zwar an die Biotonne angeschlossen, allerdings mit einem unterschiedlichen Nutzungsgrad durch die angeschlosse- nen Haushalte. Insgesamt ist der Nutzungsgrad der Bio- tonne in diesen Bereichen weiter ausbaufähig. Der Pro- zentsatz des ausgestellten Bioabfallbehältervolumens liegt im Verhältnis zum ausgestellten Behältervolumen der Restabfalltonne bei durchgehend unter 10 %. Ein Schwerpunkt bei der Weiterentwicklung der Bio- abfallsammlung in Berlin wird deshalb die weitere Steige- rung der Akzeptanz der Getrenntsammlung von Bioabfall im Haushalt sein. Dazu wird die BSR ihre Kommunikati- onsmittel entsprechend weiter entwickeln und Kooperati- onsangebote an die Wohnungswirtschaft formulieren. Frage 4: Mit welchen zusätzlichen Mengen an Bioab- fall ist zu rechnen, wenn die rund 386.800 Berliner Haus- halte in sechs Wochen ebenfalls eine Bioabfalltonne nutzen? Antwort zu 4: Im Rahmen der Berliner Stoffstrom-, Klimagas- und Umweltbilanz 2010 wurde aufgezeigt, dass zusätzlich zur jetzigen Bioabfallsammlung durch eine flächendeckende Einführung der Biotonne in allen Siedlungsgebietsstrukturen (vor allem gartenreiche Gebie- te) rund 100.000 Mg/a Bioabfall aus Haushaltungen ge- trennt erfasst werden können. Frage 5: Sind die bestehenden Sammlungs- und Ver- wertungskapazitäten ausreichend für den zusätzlichen Bioabfall von 386.800 zusätzlichen Haushalten? Wenn nein, bis zu welchem Zeitpunkt wird dies erfolgt sein? Antwort zu 5: Die Kapazitäten der Vergärungsanlage der BSR sind auf 60.000 Mg/a ausgelegt. Mehrmengen werden derzeit einer alternativen Verwertung (Kompos- tierung) zugeführt. Eine Entscheidung über den Bau einer zweiten Vergärungsanlage kann im Sinne der Gebühren- zahler erst dann gefällt werden, wenn absehbar ist, wann die für eine sinnvolle Auslastung anvisierten 100.000 Mg/a aus der Biotonne erreicht werden können. Frage 6: Mit welchen Mehrkosten durch die Samm- lung und Verwertung kalkuliert der Senat bzw. die BSR? Wie werden diese Mehrkosten finanziert? Antwort zu 6: Mehrkosten entstehen dadurch, dass die Kosten für die getrennte Bioabfallsammlung in der Bio- tonne und der Verwertung höher liegen als die Kosten für die Sammlung und Verwertung von Restabfall. Die Kos- ten hängen u.a. wesentlich von den gesammelten Mehr- mengen ab. Da diese aus heutiger Sicht nicht abschlie- ßend prognostizierbar sind, können die Mehrkosten der- zeit nicht konkret beziffert werden. Die Mehrkosten für die Bioabfallsammlung sind in jedem Fall vom Engelt- zahler zu tragen. Berlin, den 28. November 2014 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 02. Dez. 2014)