Drucksache 17 / 14 973 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Alexander J. Herrmann (CDU) vom 17. November 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 18. November 2014) und Antwort Erst-Hilfe macht Schule Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. In welchem Umfang werden im Land Berlin der- zeit an den öffentlichen Schulen „1. Hilfe Maßnahmen“ vermittelt/gelehrt (es wird um eine Aufstellung unterteilt nach Schultypen gebeten)? Zu 1.: Für Berliner Lehrkräfte und Schulpersonal wer- den Kosten zur Erste-Hilfe-Ausbildung auf Antrag von der Unfallkasse Berlin übernommen (§§ 14 Abs. 1, 21 Abs. 1 SGB VII). Im Jahr 2013 wurden 6178 Lehrkräfte zu Ersthelferin- nen und Ersthelfern ausgebildet. Eine Auswertung nach Schularten liegt nicht vor. Neben Lehrkräften sind auch Schulsekretärinnen und Hausmeister sowie Erzieherinnen und Erzieher Ersthelfe- rinnen bzw. Ersthelfer. Das Jugendrotkreuz stellt in Zusammenarbeit mit der Unfallkasse Berlin der Berliner Grundschule Unterweise- rinnen und Unterweiser für Schülerinnen und Schüler in Bezug auf Erste-Hilfe zur Verfügung. Die entsprechende Unterweisung für einzelne Lerngruppen wird pädagogisch auch durch sog. Erste-Hilfe-Fibeln unterstützt. Mit Hilfe der Fibel können innerhalb von drei bis vier Schulstunden die wichtigsten Bereiche der ersten Hilfe einschließlich vieler praktischer Übungen behandelt wer- den. 2. Welche Fortbildungsangebote gibt es insoweit für Berliner Lehrer? Zu 2.: Die Fortbildungsangebote sind unterteilt in Ers- te-Hilfe-Ausbildung (acht Doppelstunden) und Erste- Hilfe-Training (vier Doppelstunden). Die Ausbildung ist zwei Jahre gültig. Die Qualifikation bleibt erhalten, wenn innerhalb dieser Zeit die Ersthelferin/der Ersthelfer an einem Erste-Hilfe-Training teilnimmt. Ab 1.4.2015 werden Ausbildung und Training bun- desweit jeweils neun Stunden umfassen. Das Training wird für den Bildungsbereich angepasste Lernziele und Inhalte enthalten. 3. Wie bewertet der Senat die derzeitigen Angebote im Hinblick auf die Bedeutung entsprechender Maßnah- men im Notfall? Zu 3.:Aus Sicht des Senats ist ein guter Ausbildungs- stand erreicht. Die Zahl der Ausbildungen zur Ersthelfe- rin/zum Ersthelfer an Schulen hat sich in den letzten fünf Jahren verdreifacht. Für den Notfall ist wichtig, dass bekannt ist, wer Ersthelferin bzw. Ersthelfer ist und dass Ersthelferinnen und Ersthelfer während der schulischen Veranstaltung erreichbar sind. Verantwortlich für die Ausbildung einer ausreichenden Zahl an Ersthelferinnen und Ersthelfern ist die Schulleitung. 4. Welche Möglichkeit sieht der Senat, das bestehen- de Angebot durch Kooperationen mit fachkundigen Orga- nisationen wie z.B. dem Roten Kreuz auszubauen? Zu 4.:In der Gesamtheit sind Kooperationen mit mehr als 50 Anbietern denkbar, die von der Qualitätssiche- rungsstelle Erste Hilfe der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen ermächtigt wurden, Aus- und Fortbildungen anzubieten. Dem Senat bekannt ist ein Projekt der Unfallkasse Berlin und dem Jugendrotkreuz für Schülerinnen und Schüler zu Erste-Hilfe-Maßnahmen, das in erster Linie für die Gesundheit, das Helfen und Hilfeholen sensibilisieren soll. Im Grundsatz begrüßt der Senat diese Formen der Zusammenarbeit und Kooperation. Berlin, den 25. November 2014 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 02. Dez. 2014)