Drucksache 17 / 14 974 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Alexander J. Herrmann (CDU) vom 17. November 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 18. November 2014) und Antwort AED, BVG, ETC. Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele automatisierte externe Defibrillatoren (AED) stehen derzeit in öffentlichen Gebäuden im Land Berlin für den Notfalleinsatz zur Verfügung? 2. Wie viele dieser AEDs sind öffentlich zugänglich und damit jederzeit nutzbar? Zu 1. und 2.: Von der Berliner Immobilienmanage- ment GmbH (BIM) wurde eine nicht abschließende Über- sicht über automatisierte externe Defibrillatoren (AED) in öffentlichen Gebäuden zusammengestellt: - Amtsgericht Charlottenburg, Amtsgerichtsplatz 1, 14057 Berlin: Zwei öffentlich zugängliche Defibril- latoren. - Kammergericht, Elßholzstraße 30, 10781 Berlin: Zwei öffentlich zugängliche Defibrillatoren. Ein nicht öffentlich zugänglicher Defibrillator. - Justizvollzugsanstalt Tegel, Seidelstraße 39, 13507 Berlin: Ein nicht öffentlich zugänglicher Defibrilla- tor. - Amtsgericht Mitte, Littenstraße 12-17, 10179 Berlin: Ein Defibrillator, welcher nur geschultem Personal zugänglich ist. - Landgericht Berlin, Tegeler Weg 17 - 21, 10589 Berlin: Ein Defibrillator, welcher nur geschultem Personal zugänglich ist. - Technikmuseum-Berlin, Trebbiner Straße 9, 10963 Berlin: Ein Defibrillator vorhanden. - Amtsgericht Wedding, Brunnenplatz 1, 13357 Berlin : Ein nicht öffentlich zugänglicher Defibrillator. - Zentralen Mahngericht, Schönstedtstr. 5, 13357 Berlin : Ein nicht öffentlich zugänglicher Defibrillator. - Konzerthaus, Gendarmenmarkt 2-3; 10117 Berlin: Zwei Defibrillatoren vorhanden. - Philharmonie, Herbert von Karajan-Straße 1, 10785 Berlin: Defibrillatoren vorhanden (Stückzahl unbe- kannt). - Landelabor Berlin-Brandenburg, Invalidenstraße 60, 10557 Berlin: Zwei Defibrillatoren vorhanden. - Diverse Feuerwehrliegenschaften: Im Bereich Feuerwehr sind keine Defibrillatoren öffentlich zugäng- lich. In diversen Wachen gibt es Geräte unter Ver- schluss, die nach Anforderung auch genutzt werden können. Ansonsten gehören die Geräte nach unseren Informationen zur Grundausstattung der Rettungs- transportwagen. - Diverse Polizeiliegenschaften: Diverse Liegenschaften sind mit öffentlichen und nicht öffentlichen De- fibrillatoren ausgestattet. Weiter sind beispielsweise in den Dienstgebäuden der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt ins- gesamt zwölf AED´s vorhanden. Diese sind alle öffentlich zugänglich. Die Gesamtzahl aller in öffentlichen Gebäuden im Land Berlin vorhandenen AED´s ist nicht bekannt. 3. In welchem Umfang sind die Einrichtungen und Fahrzeuge der BVG und S-Bahn Berlin GmbH derzeit mit AEDs ausgestattet? 4. Planen die BVG und die S-Bahn Berlin GmbH die Anschaffung weiterer AEDs für die Aufstellung in ihren Einrichtungen und Fahrzeugen? Zu 3. und 4.: In den Fahrzeugen der S-Bahn Berlin GmbH und in den Fahrzeugen und Einrichtungen der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) befinden sich derzeit keine AED´s. Eine entsprechende Ausstattung ist weder von der BVG noch der S-Bahn Berlin GmbH geplant. In den Bahnhöfen der Deutschen Bahn (DB) bzw. durch die DB öffentlich zugänglichen Bereichen gibt es derzeit keine AED´s in Berlin. Es werden ausschließlich Geräte in den abgeschlossen, pächtereigenen Vermark- tungsbereichen vorgehalten, auf die die DB keinen direk- ten Einfluss hat (zum Beispiel in der Toilettenanlage am Ostbahnhof und Hauptbahnhof). Die Installation von AED´s durch Pächter wird von der DB begrüßt und unter- stützt, eine durchgängige Ausstattung an den Bahnhöfen kann jedoch nicht sichergestellt werden. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 14 974 2 Die DB befasst sich seit Längerem mit dieser Thema- tik und beobachtet die technischen Entwicklungen in diesem Bereich. Konkrete langfristige Untersuchungen zum Einsatz der Geräte im Bereich des Bahnwechsel- stromnetzes sowie der Umstand von externen Einflüssen, wie Temperatur in offenen Bahnsteigbereichen und Van- dalismus der frei zugänglichen AED´s sind aus Sicht der DB noch nicht vollumfänglich analysiert. 5. Wie bewertet der Senat die aktuelle Ausstattung mit AEDs im Land Berlin? 6. Ist die Anschaffung zusätzlicher AEDs und deren öffentliche Anbringung geplant? Zu 5. und 6.: Die Ausstattung mit AED´s im Land Berlin ist nicht bekannt, eine Bewertung kann nicht vor- genommen werden. Der Senat hat daher derzeit keine Planungen für die Aufstellung von AED´s an öffentlichen Plätzen. Die An- wendung von AED´s ist nach derzeitigem Erkenntnis- stand vor allem dann effektiv, wenn Ersthelferinnen und Ersthelfer im Rahmen eines Konzeptes mit AED´s ge- schult sind, wie dies z. B. in öffentlichen Gebäuden ge- währ-leistet werden kann. Die Verfügbarkeit von entspre- chenden Teams an öffentlichen Plätzen ist jedoch nur sehr eingeschränkt zu gewährleisten (siehe auch Schriftliche Anfrage 17/14944 vom 13. November 2014). Berlin, den 04. Dezember 2014 In Vertretung Emine D e m i r b ü k e n - W e g n e r _____________________________ Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 08. Dez. 2014)