Drucksache 17 / 14 975 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Alexander J. Herrmann (CDU) vom 17. November 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 18. November 2014) und Antwort Berliner Notfallteddys Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. In welchem Umfang werden derzeit bei Polizei und Feuerwehr im Land Berlin Notfallteddys, welche Kindern im Notfall Trost spenden können, verteilt? Zu 1.: Seit 2011 wurden bei der Berliner Feuerwehr rund 3.000 Teddys verteilt. Durch die Polizei Berlin werden derzeit keine Notfall- teddys verteilt. Der Förderverein Evangelische Polizei- seelsorge e.V., der der Polizei die Teddybären unentgelt- lich zur Verfügung gestellt hatte, hat diese Aktivitäten aus wirtschaftlichen Gründen einstellen müssen. 2. Wie bewertet der Senat den Einsatz von Notfall- teddys? Zu 2.: Die Teddys helfen den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Rettungsdienst, bei Notfalleinsätzen mit Kindern einen Kontakt zu den kleinen Patientinnen und Patienten herzustellen, aufzubauen und insbesondere Vertrauen zu schaffen. Oftmals wird dadurch die eigentli- che, rettungsdienstliche Maßnahme erleichtert. Auch durch die Polizei Berlin wird der Einsatz der Po- lizeiteddys positiv sowohl im Sinne eines Trostspenders für traumatisierte Kinder als auch einer imagefördernden Wirkung für die Behörde und die Stadt Berlin beurteilt. 3. Welche Regelungen für den Einsatz gibt es im Land Berlin gegebenenfalls? Zu 3.: Die Teddys werden über ein Netzwerk von Kol- leginnen und Kollegen der Berliner Feuerwehr auf die Dienststellen verteilt und auf den Fahrzeugen deponiert. Besondere Regelungen gibt es hierzu nicht. Die Abgabe eines kostenlosen Polizeiteddys durch Po- lizeiangehörige war ausschließlich Kindern vorbehalten, die Beteiligte oder Betroffene im polizeilichen Ein- satzgeschehen waren. Eine Bestückung der Fahrzeuge mit neuen Teddys erfolgte nur gegen begründeten Aushändi- gungsnachweis. 4. Ist insoweit die Anschaffung neuer Notfallteddys geplant? Zu 4.: Die Teddys für die Verteilung über die Feuer- wehr werden durch die deutsche Teddystiftung kostenlos zur Verfügung gestellt. Die Stiftung finanziert die Teddys über Spenden. Eine Beschaffung von Teddys aus Mitteln des Landes Berlin ist nicht geplant. Berlin, den 28. November 2014 In Vertretung Bernd Krömer Senatsverwaltung für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 08. Dez. 2014)