Drucksache 17 / 14 980 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Elke Breitenbach (LINKE) vom 19. November 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 19. November 2014) und Antwort Standortwahl Containerunterbringung Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Mit welchem Datum wurde beim Liegenschafts- fonds eine Liste geeigneter Standorte für die Contai- nerunterbringung für Flüchtlinge angefragt und wann wurde diese vom Liegenschaftsfonds beantwortet? Zu 1.: Das Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) steht im Rahmen seiner Zuständigkeit für die Bereitstellung von Unterkunftsplätzen für Asylbegeh- rende und Flüchtlinge in stetigem Kontakt mit dem Lie- genschaftsfonds Berlin, um geeignete landeseigene Lie- genschaften für die Nutzung als Standort für eine Ge- meinschaftsunterkunft zu finden. Es handelt sich bei der Überprüfung der Liegenschaften um einen laufenden Prozess, wobei zunächst die Suche nach geeigneten Ge- bäuden im Vordergrund stand. Die Angebote des Liegen- schaftsfonds wurden dann sukzessive um unbebaute Grundstücke ergänzt. 2. Welche Kriterien wurden dafür dem Liegenschafts- fonds übermittelt? 3. Anhand welcher Kriterien wurden die vom Liegen- schaftsfonds übermittelten Grundstücke daraufhin von SenGesSoz für die Standortauswahl finalisiert? 4. Welches Prüfergebnis ergab dies für die einzelnen vom Liegenschaftsfonds übermittelten Grundstücke (bitte einzeln darstellen)? 5. Wurden die Bezirksämter in die finale Standortwahl einbezogen und wenn ja, wie, wann und wer war darin jeweils involviert und wie lauteten die Stellungnahmen der Bezirksämter? 6. Wurden weitere Akteure, zivilgesellschaftliche Ini- tiativen und Behörden in die Standortwahl einbezogen und wenn ja, wer, wann, in welcher Form und mit wel- chen Rückmeldungen? Zu 2. bis 6.: Als wesentliches Kriterium wurde eine Grundstücksgröße von mindestens 5.000 Quadratmetern angegeben. Vorrangig kamen geeignete Grundstücke in jenen Bezirken in die Auswahl, deren Anteil an den lan- desweiten Kapazitäten bisher geringer als ihr Bevölke- rungsanteil ist. Für die Auswahl entscheidend war ferner auch die Anbindung an den öffentlichen Personennahver- kehr. Darüber hinaus sollten sich in unmittelbarer Nähe der Grundstücke möglichst keine bereits bestehenden vergleichbaren Einrichtungen befinden. Unter Berücksichtigung der vorgenannten Kriterien ergab sich eine Auswahl unter zwölf Objekten. Davon gehörten neun Grundstücke zum Portfolio des Liegen- schaftsfonds und drei Grundstücke befanden sich im Be- sitz anderweitiger Anbieter. Neben den bekannten in Realisierung befindlichen Grundstücken des Liegen- schaftsfonds stand ein weiteres Grundstück im Ortsteil Buch zur Diskussion, welches jedoch wegen unzu- reichender Verkehrsanbindung, Sicherheitsbedenken und ungünstigem Grundriss verworfen wurde. Weiterhin wur- den drei Grundstücke im Bezirk Marzahn-Hellersdorf geprüft, die wegen der in unmittelbarer Nachbarschaft befindlichen bereits bestehenden Einrichtungen nicht ausgewählt wurden. Ein Grundstück in Steglitz-Zehlen- dorf musste wegen anderweitig vorgesehener Nutzung aufgegeben werden; hier offerierte der Bezirk ein alterna- tives Grundstück am Ostpreußendamm. Neben dem Lie- genschaftsfonds hatten auch die Berliner Verkehrsbe- triebe (BVG) ein Grundstück im Bezirk Lichtenberg an- geboten, das aber aus planungsrechtlichen Gründen nicht genutzt werden kann. Des Weiteren hatten die Berliner Stadtreinigungsbetriebe (BSR) ein Grundstück am Haus- vaterweg im Bezirk Lichtenberg angeboten, was als ge- eignet angesehen und in die Auswahl aufgenommen wur- de. Über die Auswahl der Grundstücke ist am 16.10.2014 abschließend entschieden worden. Die Mietverträge für die vier Grundstücke des Liegenschaftsfonds sind am 17.10.2014 abgeschlossen worden. Die Bezirksämter von Berlin wurden unverzüglich nach dem Vertragsabschluss am 20.10.2014 über die ausgewählten Grundstücke in- formiert. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 14 980 2 Zu einem früheren Zeitpunkt - also bevor abschlie- ßende Kenntnis über die ausgewählten Standorte für die modularen Wohneinheiten bestand und auch letztlich verworfene Optionen noch geprüft wurden - war eine Beteiligung nicht angezeigt. Gleiches gilt für zukünftige Betreiber und die jeweils örtlichen Nachbarschaftszen- tren, den Stab des Polizeipräsidenten in Berlin und die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft. Diese sind auch am gleichen Tag über die Auswahl der Grundstücke mittels elektronischer Post und zusätz- lich fernmündlich informiert worden. Berlin, den 05. Dezember 2014 In Vertretung Dirk G e r s t l e _____________________________ Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 08. Dez. 2014)