Drucksache 17 / 14 981 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Elke Breitenbach (LINKE) vom 19. November 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 19. November 2014) und Antwort ESF-Bundesprogramm zur Eingliederung Langzeitarbeitsloser Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft zum Teil Sachver- halte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl um eine sachgerechte Antwort bemüht und hat daher die zustän- dige Regionaldirektion Berlin-Brandenburg (RD BB) der Bundesagentur für Arbeit (BA) um Angaben gebeten, die bei der nachfolgenden Beantwortung berücksichtigt sind. 1. Wann wird das ESF-Bundesprogramm zur Einglie- derung Langzeitarbeitsloser mit einem Finanzvolumen von ca. 885 Mio. € in Berlin gestartet? Zu 1.: Die Frage kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht beantwortet werden. Maßgeblich für den Pro- grammstart ist die Erteilung des ersten Zuwendungsbe- scheids. Die Anträge können aber erst nach Veröffentli- chung der Förder-Richtlinie gestellt werden. Die Veröf- fentlichung wird in Kürze erwartet. 2. Wird die Teilnahme der Berliner Jobcenter, die ein- zeln Anträge zur Teilnahme an diesem Programm stellen müssen, vom Senat befördert und begleitet? Wenn ja, wie? Zu 2.: Der Senat begleitet zusammen mit der Regio- naldirektion Berlin-Brandenburg (RD BB) die Teilnahme der Berliner Jobcenter an dem Programm und unterstützt sie. Hierzu wird auf Leitungs- und Fachebene für eine Teilnahme geworben. 3. Mit welchen eigenen Zielvorstellungen zum Um- fang der Inanspruchnahme des Programmes in seinen einzelnen Programmteilen in Berlin tritt der Senat gegen- über der Regionaldirektion der Arbeitsagentur und den Jobcentern auf? Zu 3.: Die teilnehmenden Jobcenter werden einen An- trag beim Bundesverwaltungsamt stellen, in dem sie auf der Grundlage der jeweils vorhandenen Kundenstruktur und der zur Verfügung stehenden Ressourcen das ge- wünschte Volumen der Inanspruchnahme beschreiben. Über den tatsächlichen Umfang des Programmes wird durch Bewilligungsbescheid entschieden. 4. Wie und durch wen werden die ausführenden Trä- ger bzw. Arbeitgeber auf das Bundesprogramm vorberei- tet? Zu 4.: Die Beratung der Arbeitgeberinnen und Arbeit- geber erfolgt in erster Linie durch die Betriebsakquisiteu- rinnen und Betriebsakquisiteure. 5. Wie viele Betriebsakquisiteure und Coaches wird es geben? Zu 5.: Der RD BB und dem Senat liegen zu den Pla- nungsüberlegungen der Jobcenter noch keine Informatio- nen vor. Die Zahl der Betriebsakquisiteurinnen und Be- triebsakquisiteure hängt von den Bewilligungen ab, die die Jobcenter erhalten. 6. Ist geplant, die Betriebsakquisiteure und Coaches direkt in den Jobcentern anzustellen oder wird die Erbrin- gung dieser Leistung durch Dritte realisiert? Zu 6.: Die Betriebsakquisiteurinnen und Betriebsak- quisiteure sollen lt. Entwurf der Richtlinie Beschäftigte des Jobcenters sein. Hinsichtlich der Überlegungen der Jobcenter über die künftige konkrete Umsetzung des Coachings liegen der RD BB und dem Senat noch keine Erkenntnisse vor. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 14 981 2 7. Mit welchen Maßnahmen trägt der Senat, in Koope- ration mit der Regionaldirektion, dafür Sorge, dass Leis- tungsberechtigte von den Möglichkeiten zur Teilnahme, den Qualifizierungsleistungen des Programms und den Teilnahmevoraussetzungen vollumfänglich informiert werden? Zu 7.: Die Umsetzung des ESF-Bundesprogramms für Langzeitarbeitslose erfolgt im Rahmen der dezentralen Verantwortung durch die Jobcenter. Die teilnehmenden Jobcenter werden potentielle Teilnehmende über das Programm informieren und entsprechende Angebote unterbreiten. 8. Plant der Senat komplementäre Maßnahmen? Wenn ja, welche? Zu 8.: Der Senat plant derzeit keine komplementären Maßnahmen. Berlin, den 5. Dezember 2014 In Vertretung Boris Velter Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 10. Dez. 2014)