Drucksache 17 / 14 983 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Benedikt Lux (GRÜNE) vom 18. November 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 19. November 2014) und Antwort Berliner Feuerwehrfuhrpark „kurz vor dem Kollaps“? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Löschhilfefahrzeuge (LHF), Drehleitern (DLK) und Rettungswagen (RTW) betreibt die Berliner Feuerwehr? 2. Auf welche Nutzungsdauer sind diese Fahrzeuge jeweils ausgelegt und wie alt sind die Fahrzeuge jeweils? 3. Wie viele der Fahrzeuge können aktuell wegen Reparaturmaßnahmen oder sonstigen Schäden nicht ge- nutzt werden? Zu 1. bis 3.: Die erbetenen Angaben ergeben sich aus der nachfolgenden Tabelle: Fahrzeugtyp An- zahl* geplante Nutzungs- dauer in Jahren über der geplanten Nutzungsdauer aktuell nicht nutzbar absolut in % absolut in % Löschhilfeleistungsfahrzeuge 159 14 59 37,11 29 18,24 Drehleitern 41 14 9 22,95 7 17,07 Rettungswagen 167 8 22 13,17 35 20,96 * einschließlich technischer und taktischer Reserve Es ist der Normalfall, dass nicht immer alle Fahrzeuge einsatzbereit sind, sei es wegen technischer Ausfälle, Unfällen oder vorgeschriebener technischer Überprüfun- gen. Aus diesem Grund hält die Feuerwehr unter anderem eine sogenannte technische Reserve vor, damit die tägli- che Funktionsbesetzung sichergestellt werden kann. Mit den unter „aktuell nicht nutzbar“ ausgewiesenen Fahrzeugen ist diese Reserve nicht ausgeschöpft. Bei den Löschhilfeleistungsfahrzeugen (LHF) wurden die ältesten vorhandenen Fahrzeuge 1994 in den Dienst gestellt (6 Jahre über der geplanten Nutzungsdauer). Die meisten der oben ausgewiesenen 59 LHF liegen ein bis vier Jahre über der geplanten Nutzungsdauer. Bei den Drehleitern ist die Situation ähnlich. Die Rettungswagen (RTW) sind die am stärksten belasteten Fahrzeuge und müssen generell häufiger ausgetauscht werden als andere Fahrzeuge. 22 der vorhandenen 167 RTW sind bis zu zehn Jahre alt. Die Nutzungsdauer ist im Wesentlichen eine be- triebswirtschaftliche Planungsgröße. Mit Erreichen der geplanten Nutzungsdauer gilt ein Fahrzeug als abge- schrieben. Es ist dann nicht zwingend einsatzuntauglich, allerdings ist der weitere Betrieb aufgrund überproportio- nal steigender Wartungs-, Instandsetzungs- und Unterhal- tungskosten bei zunehmender Ausfallwahrscheinlichkeit meist nicht mehr wirtschaftlich. 4. Wie viele Fahrzeuge müssten neu angeschafft und welche Investitionssumme wäre nötig um den Fuhrpark aller Feuerwachen auf einen aktuellen technischen Stand zu bringen und welche Investitionssumme steht in den Jahren 2014 und 2015 zur Verfügung? Zu 4.: Unter Berücksichtigung der derzeit zur Verfü- gung stehenden Fahrzeuge und deren Nutzungsdauer müssten 12 Löschhilfeleistungsfahrzeuge, 3 Drehleitern und 21 Rettungswagen beschafft werden, um den aktuel- len Stand aufrecht zu erhalten. Dafür wären jährliche Investitionen in Höhe von rund 13,5 Millionen € erforderlich , ohne dass dadurch die bestehende Überalterung abgebaut werden würde. In 2014 bis 2016 werden voraus- sichtlich folgende Fahrzeuge in den Dienst gestellt: Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 14 983 2 Fahrzeugtyp 2014* 2015* 2016* Löschhilfeleistungsfahrzeuge 0 0 5 Drehleitern 1 1 2 Rettungswagen 13 24 10 *Beschaffung beginnt in der Regel im Vorjahr/zweijährige Beschaffung: 1. Jahr Fahrgestell, 2. Jahr Aufbau; bei RTW-Beschaffung in 2015 sind 9 komplette Fahrzeuge (einjährige Beschaffung) enthalten. Die Höhe des Investitionsbedarfs für den Fuhrpark der Feuerwehr hängt von vielen Faktoren ab. Im aktuellen Doppelhaushalt stehen der Berliner Feuerwehr für Fahr- zeuginvestitionen 6,17 Millionen Euro (2014) und 7,24 Millionen Euro (2015) zur Verfügung. Diese Mittel rei- chen im Wesentlichen nur für reine Ersatzbeschaffungen. In keiner Fahrzeugkategorie ist ein Überalterungsabbau möglich. Im Rahmen der Prioritätensetzung beschafft die Feuerwehr zurzeit vorrangig Rettungsfahrzeuge. Eine Langfristeinschätzung bis zum Jahr 2020 geht von einem finanziellen Mehrbedarf für Fahrzeuginvestitionen von rund 48 Millionen Euro aus. Dieser Einschätzung liegt die Überlegung zu Grunde, einerseits alle notwendigen Fahr- zeugbeschaffungen zur Erhaltung des Bestandes durchzu- führen (der Bedarf ergibt sich aus Fahrzeugsoll und der vom Fahrzeugtyp abhängigen Nutzungsdauer) und ande- rerseits – im Rahmen der Prioritätensetzung - zumindest teilweise die vorhandene Überalterung großer Teile des Fuhrparks auszugleichen. Dies ist nicht zuletzt auch eine Frage der Wirtschaftlichkeit. Die Langfristprognose ba- siert auf der Annahme, dass die Investitionsplanung ab dem Doppelhaushalt 2016/2017 zusätzlich zum Bestands- erhalt auch Mittel für einen Überalterungsabbau beinhal- tet. 5. Teilt der Senat die Auffassung des Vorsitzenden der GdP-Bezirksgruppe Feuerwehr, M. Sch. (Deutsche Polizei 9 – 2014), dass die Berliner Feuerwehr „vor einem Kollaps steht“? Zu 5.: Der Senat hat Verständnis für das Anliegen der Gewerkschaft der Polizei, die Berliner Feuerwehr anfor- derungsgerecht auszustatten, zumal er es teilt. Die An- sicht, die Feuerwehr stünde „vor einem Kollaps“, teilt der Senat hingegen nicht. Es wäre sicher wünschenswert, wenn alle Fahrzeuge der Feuerwehr stets dem neuesten technischen Stand entsprächen. Dies muss jedoch zum einen in einem ausgewogenen Verhältnis zu den vorhan- denen Mitteln stehen, zum anderen darf dies nicht völlig losgelöst von anderen Investitionsbedarfen des Landes betrachtet werden. Wie oben bereits ausgeführt, ist die Berliner Feuerwehr mit den ihr zur Verfügung stehenden Fahrzeugen in der Lage, die ihr übertragenen Aufgaben im Bereich Rettungsdienst, Brandbekämpfung und techni- sche Hilfeleistung zu erfüllen. Der Senat wird im Rahmen der zur Verfügung stehenden Möglichkeiten dafür sorgen, dass das auch in Zukunft so sein wird. Berlin, den 28. November 2014 In Vertretung Bernd Krömer Senatsverwaltung für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 08. Dez. 2014)