Drucksache 17 / 14 989 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Simon Weiß (PIRATEN) vom 20. November 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 21. November 2014) und Antwort Elektronische Zugangseröffnung und qualifizierte Signaturen bei Berliner Behörden Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Welche Behörden des Landes Berlin haben den Zugang für die Übermittlung elektronischer Dokumente nach Art. 1 §2 Abs. 1 des E-Government-Gesetz des Bundes (EGovG) eröffnet? 2. In welcher Form ist dieser Zugang jeweils eröffnet (e-Mail, elektronisches Gerichts- und Verwaltungspost- fach, Webformulare, spezialisierte Verfahren etc.)? Zu 1. und zu 2.: Die Regelung des Art. 1 § 2 Abs. 1 des EGovG Bund gilt nicht für den Gerichts- und Justiz- bereich, die Strafverfolgung und die Ordnungswidrigkei- tenverfolgung, die Verfahren nach Sozialgesetzbuch II, die Marken- und Patentverfahren und nicht bei der Durch- führung von Landesrecht (§ 1 EGovG Bund). Daher sind diese Bereiche in der Beantwortung in der Regel nicht erfasst, auch wenn weitere Einrichtungen einen elektroni- schen Zugang über Elektronische Gerichts- und Verwal- tungspostfächer eröffnet haben. Die Senatsverwaltung für Inneres und Sport hat die Berliner Behörden, die die Eröffnung des Zugang für die Übermittlung elektronischer Dokumente erklärt haben, auf folgender Internet-Seite zusammengefasst, die laufend ergänzt wird: http://www.berlin.de/sen/inneres/moderne- verwaltung/e- government/vertrauensdienste/signatur/artikel.232354.php Nach aktuellem Kenntnisstand der Senatsverwaltung für Inneres und Sport haben folgende Behörden des Lan- des Berlin den Zugang für die Übermittlung elektroni- scher Dokumente eröffnet: Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg siehe http://www.berlin.de/ba-friedrichshain- kreuzberg/allgemeine-seiten/artikel.152783.php Zugang zentral eröffnet über Email für post@ba- fk.berlin.de Bezirksamt Lichtenberg siehe http://www.berlin.de/ba-lichtenberg/esignatur.html Zugang dezentral eröffnet über Email u.a. für Post.Buergeramt@lichtenberg.berlin.de und weitere Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf siehe http://www.berlin.de/ba-marzahn- hellersdorf/kontakt/index.html Zugang zentral eröffnet über Email für post@ba- mh.verwalt-berlin.de Bezirksamt Mitte siehe http://www.berlin.de/ba- mitte/aktuell/elektronische_dokumente.php Zugang zentral eröffnet über Email für post@ba- mitte.berlin.de Bezirksamt Neukölln siehe http://www.berlin.de/ba- neukoelln/aktuelles/signatur.html Zugang zentral eröffnet per Email für post@ba- neukoelln.berlin.de Bezirksamt Pankow siehe http://www.berlin.de/ba- pankow/impressum.html#signatur Zugang zentral eröffnet über Email für post@ba- pankow.berlin.de Bezirksamt Reinickendorf siehe http://www.berlin.de/ba- reinickendorf/service/artikel.144384.php Zugang zentral eröffnet über Email für post@reinickendorf.berlin.de Bezirksamt Spandau siehe http://www.berlin.de/ba- spandau/aktuelles/elektronische_dokumente.html Zugang dezentral eröffnet über Email u.a. für buerger- dienste@ba-spandau.berlin.de und weitere Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf siehe https://www.berlin.de/ba-steglitz-zehlendorf/allgemeine- inhalte/artikel.141138.php Zugang dezentral eröffnet über Email u.a. für post.buergerdienste@ba-sz.berlin.de und weitere Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 14 989 2 Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg siehe http://www.berlin.de/ba-tempelhof-schoeneberg/ Zugang zentral eröffnet über Email für post@ba- ts.berlin.de Bezirksamt Treptow-Köpenick siehe http://www.berlin.de/ba-treptow-koepenick/allgemeine- seiten/artikel.147170.php Zugang zentral eröffnet über Email für post@ba- tk.berlin.de Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen siehe https://www.berlin.de/sen/aif/service/ Zugang zentral eröffnet über Email für post@senaif.berlin.de Senatsverwaltung für Bildung, Jugend u. Wissenschaft siehe http://www.berlin.de/sen/bjw/service/impressum/ Zugang zentral eröffnet über Email für post@senbjw.berlin.de Senatsverwaltung für Finanzen siehe http://www.berlin.de/sen/finanzen/service/kontaktcenter/a rtikel.24136.php Zugang zentral eröffnet über Email für poststel- le@senfin.berlin.de Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales siehe https://www.berlin.de/sen/gessoz/ueber- uns/impressum/artikel.3010.php Zugang zentral eröffnet über Email für post@sengs.berlin.de Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz siehe http://www.berlin.de/sen/justiz/rechtshinweis.html Zugang zentral eröffnet über das Elektronische Ge- richts- und Verwaltungspostfach Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt siehe http://www.stadtentwicklung.berlin.de/kontakt/#mail Zugang zentral eröffnet über Email für post@senstadtum.berlin.de Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie u. For- schung siehe http://www.berlin.de/sen/wirtschaft/impressum/artikel.95 439.php Zugang zentral eröffnet über Email für post@senwtf.berlin.de Landesamt für Gesundheit und Soziales siehe http://www.berlin.de/lageso/impressum.html Zugang zentral eröffnet über Email für post@lageso.berlin.de Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit siehe http://www.berlin.de/lagetsi/ Zugang zentral eröffnet über Email für poststel- le@lagetsi.berlin.de Berliner Beauftragter für Datenschutz und Informati- onsfreiheit siehe http://www.datenschutz- berlin.de/content/berlin/berliner-beauftragter/kontakt Zugang zentral eröffnet über Email für mail- box@datenschutz-berlin.de IT-Dienstleistungszentrum Berlin (ITDZ) Zugang zentral eröffnet über Email für post@itdz- berlin.de 3. In welchen Behörden des Landes Berlin besteht die Möglichkeit, bei über den so eröffneten Zugang übermittelte Dokumenten, die mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen sind, diese Signatur auch zu verifizieren? Zu 3.: Alle Behörden des Landes Berlin haben die Möglichkeit, Dokumente mit qualifizierter elektronischer Signatur zu verifizieren. Dazu stehen den Behörden des Landes Berlin die Anwendungen aus der Produktfamilie des Governikus Signer flächendeckend zur Verfügung. Der Governikus Signer wird den Behörden des Landes Berlin für alle Arbeitsplätze kostenlos durch die Senats- verwaltung für Inneres und Sport zur Verfügung gestellt. Governikus ist eine Anwendung des IT-Planungsrates. Das Land Berlin ist 2004 dem Pflegevertrag zur Software Governikus beigetreten. 4. Existieren Vorgaben oder Regelungen dazu, wann qualifizierte elektronische Signaturen durch in Empfang nehmende Behörden verifiziert werden? Zu 4.: Die Senatsverwaltung für Inneres und Sport hat mit folgenden Rundschreiben auf die unmittelbaren Aus- wirkungen des § 2 Abs. 1 EGovG Bund für die Berliner Behörden hingewiesen:  Rundschreiben InnSport ZS 1/2014 „Bindungswirkung /Geltungsbereich des Gesetzes zur Förde- rung der elektronischen Verwaltung sowie zur Än- derung weiterer Vorschriften (EGovG Bund) für die Berliner Behörden“ vom 13.01.2014 siehe http://www.berlin.de/politik-und- verwaltung/rundschreiben/download.php/4322709,  Rundschreiben InnSport ZS 7/2014 „Allgemeine Zugangseröffnung der Berliner Verwaltung für elektronische Dokumente zum 1. Juli 2014“ vom 26.06.2014 siehe http://www.berlin.de/politik-undverwaltung /rundschreiben/download.php/4322911). Eine Verpflichtung der Behörden zur Überprüfung ei- ner Signatur wird durch das E-Government-Gesetz des Bundes nicht begründet. Es obliegt allein den fachlichen Erwägungen, ob elektronische Signaturen zu überprüfen sind. Hier sind die fachlichen Maßstäbe wie beim Ein- gang analoger Briefpost anzusetzen. Zur Behandlung elektronischer Eingänge wird zudem auf die Gemeinsame Geschäftsordnung (GGO) I verwiesen. Die dazugehörigen Organisations- und Umsetzungshandbücher der Senats- verwaltung für Inneres und Sport wie zum Beispiel „Hinweise zum Umgang mit elektronischen Signaturen“ oder Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 14 989 3 „Hinweise zum Umgang mit E-Mails“ werden zurzeit überarbeitet und der neuen rechtlichen Situation aufgrund des EGovG Bund angepasst. Ein Weisungsrecht besteht nicht. Die Behörden han- deln eigenverantwortlich. 5. In welchem Ausmaß und von welchen Behörden werden die Angebote des ITDZ zur qualifizierten elektro- nischen Signatur (Governikus Signer, Signatur- Arbeitsplatz, Elektronisches Behördenpostfach) in An- spruch genommen? Zu 5.: Die Angebote des ITDZ zur qualifizierten elekt- ronischen Signatur (Elektronisches Behördenpostfach und Signatur-Arbeitsplatz,) werden von den Einrichtungen des Landes Berlin wie folgt in Anspruch genommen: a.) Elektronisches Behördenpostfach Einrichtung Anzahl Hauptverwaltung: Senatsverwaltung für Inneres und Sport 19 Senatsverwaltung für Justiz und Ver- braucherschutz 20 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend u. Wissenschaft 14 Senatsverwaltung für Finanzen 10 Der Polizeipräsident in Berlin 10 Landesamt für Bürger- und Ordnungs- angelegenheiten 34 Landesamt für Gesundheit und Soziales 10 Gesamt: 117 Gerichte und Staatsanwaltschaft: Kammergericht/Ordentliche Gerichts- barkeit 253 General-, Staats- und Amtsanwaltschaft 30 Fachgerichtsbarkeit 10 Landesarbeitsgericht 20 Gesamt: 313 Bezirksverwaltung: Bezirksamt Charlottenburg- Wilmersdorf 20 Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg 9 Bezirksamt Lichtenberg 9 Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf 20 Bezirksamt Mitte 9 Bezirksamt Neukölln 19 Bezirksamt Pankow 10 Bezirksamt Reinickendorf 3 Bezirksamt Spandau 10 Bezirksamt Treptow-Köpenick 9 Gesamt: 118 Berlinweit alle Behörden Gesamt: 548 Es ist darauf hinzuweisen, dass das Angebot des Ber- liner Elektronischen Behördenpostfachs (bundesweit bezeichnet als Elektronisches Gerichts- und Verwaltungs- postfach) aufgrund der rechtlichen Verpflichtung über- wiegend in juristischen Verfahren eingesetzt wird. Wie bereits erwähnt sind jedoch der Gerichts- und Justizbe- reich, die Strafverfolgung und die Ordnungswidrigkeiten- verfolgung nicht im Geltungsbereich des E-Government- Gesetzes des Bundes. Lediglich die Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz hat den elektronischen Zugang über das Elektronische Behördenpostfach eröff- net. b.) Signaturarbeitsplatz Einrichtung Anzahl Landesamt für Bürger- und Ordnungsange- legenheiten 1.640 Berlinweit alle Behörden Gesamt: 1.640 c.) Governikus-Signer Der Governikus Signer zur Verifizierung von qualifi- zierten elektronischen Signaturen wird den Behörden des Landes Berlin für alle Arbeitsplätze kostenlos durch die Senatsverwaltung für Inneres und Sport zur Verfügung gestellt. Der Governikus Signer kann zusammen mit den nöti- gen Dokumenten (Nutzungs- und Konfigurationsanlei- tung) auf der Intranet-Seite des ITDZ Berlin herunterge- laden werden (http://www.itdz.verwalt- berlin.de/services/governikus-signer.html). Eine Kontakt- aufnahme des Kunden mit dem ITDZ Berlin zur Bestel- lung, Installation oder Registrierung ist dafür nicht not- wendig. Eine zahlenmäßige Aussage über die Inan- spruchnahme durch Einrichtungen des Landes Berlin und der erfolgten Installationen kann nicht gemacht werden. Berlin, den 01. Dezember 2014 In Vertretung Andreas Statzkowski Senatsverwaltung für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 08. Dez.