Drucksache 17 / 14 995 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Stefan Gelbhaar und Anja Kofbinger (GRÜNE) vom 19. November 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 21. November 2014) und Antwort Warum werden so wenige Filme von Regisseurinnen gefördert? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie bewertet der Senat die Forderung von pro Quote nach einer „verbindlichen Frauenquote von 30 Prozent auf allen Führungsebenen bis 2017 – in allen Print- und Onlinemedien, TV und Radio“ und welchen politischen Handlungsbedarf leitet er für sich daraus ab? Zu 1.: Die Förderung von Frauen in Führungspositio- nen auch im Medienbereich ist ein wichtiges politisches Anliegen. Eine generelle verbindliche Frauenquote von 30 Prozent auf allen Führungsebenen bis 2017 ist jedoch als pauschale Regelung nicht realisierbar. Notwendig ist die Initiative aller Länder und des Bundes, bei der die Besonderheiten der jeweiligen Institutionen und Unter- nehmen und die rechtlichen Handlungsebenen zu berück- sichtigen sind. 2. Wie begründet und bewertet der Senat die statisti- sche Anzahl öffentlich geförderter Filmprojekte, die durch Regieführung oder Drehbuch maßgeblich eine weibliche Handschrift tragen? Zu 2.: Der Anteil der Filmprojekte, bei denen Frauen Regie führen oder maßgeblich am Drehbuch beteiligt sind, ist steigerungsfähig. 3. Welchen Handlungsbedarf leitet der Senat für die Förderpolitik und Maßnahmen des Medienboard Berlin Brandenburg aus den Forderungen von pro Quote nach einer paritätischen Besetzung von Gremien und einer Frauenquote für Förderentscheidungen, die sich progres- siv von 30 Prozent (in drei Jahren) auf 50 Prozent in zehn Jahren erhöhen soll, ab? Zu 3.: Bei der Medienboard Berlin-Brandenburg GmbH entscheidet über die Förderung von Filmprojekten kein Gremium. Nach dem Intendantenprinzip ist die Ge- schäftsführerin für den Bereich Filmförderung allein für diese Förderentscheidungen zuständig. Es ist Aufgabe der Geschäftsführerin, innerhalb ihrer Zuständigkeit auch die Gleichstellungs-belange zu berücksichtigen. 4. Welche Fördermaßnahmen unternimmt das Medi- enboard Berlin Brandenburg, um den Anteil an Filmpro- duktion, an denen Frauen als Regisseurinnen beteiligt sind, zu erhöhen? Zu 4.: Die Geschäftsführerin für den Bereich Film der Medienboard ist sich des Themas bewusst. Sie ist sowohl mit den Filmschulen als auch mit dem Rundfunk Berlin Brandenburg RBB im Gespräch. Die Frage nach einer größeren Präsenz von Regisseurinnen und Drehbuchauto- rinnen ist ebenfalls Thema der Treffen der Förderinstitu- tionen in Deutschland. Als Problem habe sich herauskris- tallisiert, dass insbesondere das öffentlich-rechtliche Fernsehen nur wenige Frauen, 11 Prozent in der Primeti- me, mit Regie- und Drehbüchern beauftrage. Ohne einen stärkeren Einsatz der Sender werde sich die Frauenquote nicht maßgeblich verändern, da sie auch für die meisten Kinofilme in Deutschland ein wichtiger Finanzier seien. Die Förderungen stünden eher am Ende der Finanzie- rungskette und könnten die Regiewahl weit weniger be- einflussen. 5. Wie viele Filmprojekte wurden in den Jahren 2012, 2013 und 2014 durch das Medienboard Berlin Brandenburg gefördert, bei denen eine Frau Regie geführt hat, bzw. Regie führen wird? Zu 5.: Die Medienboard Berlin-Brandenburg GmbH hat in den letzten drei Jahren folgende Anträge auf Förde- rung erhalten und Förderzusagen in der Produktionsförde- rung Langfilm erteilt. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 14 995 2 6. Wie viele Filmprojekte wurden in den Jahren 2012, 2013 und 2014 durch das Medienboard Berlin Brandenburg gefördert, deren Drehbuch von einer Frau geschrieben wurde? Zu 6.: Dazu teilt das Medienboard mit, dass zu dem Anteil der Drehbücher, die von einer Frau geschrieben wurden, keine statistischen Zahlen verfügbar sind. 7. Wie hoch ist der Anteil am Fördervolumen des Medienboard Berlin Brandenburg für die Jahre 2012, 2013 und 2014, das für Filmproduktionen vergeben wur- de, bei denen Frauen Regie führen oder führten? Zu 7.: Auch hierüber bestehen beim Medienboard kei- ne statistischen Auswertungen. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 14 995 3 8. Wo sieht der Senat Potentiale, um die Situation von Frauen in der Filmproduktion, insbesondere die der Regisseurinnen, zu stärken und an welchen Schnittstellen innerhalb aller Ressorts des Senats muss hierzu an einer entsprechenden Sensibilisierung und Förderpolitik gear- beitet werden? Zu 8.: Für Filmförderung und Filmpolitik ist nach der Geschäftsverteilung des Senats die Senatskanzlei zustän- dig. Insofern liegt es hauptsächlich bei der Senatskanzlei, gemeinsam mit der Medienboard die Sensibilität für die Frauenförderung in der Filmproduktion zu erhöhen und die Förderpolitik auch an der Verpflichtung zur Gleich- stellung auszurichten. 9. Hat der Senat die Situation von Frauen in der Filmproduktion und insbesondere die der Regisseurinnen gegenüber den Filmhochschulen thematisiert und welche Handlungsschritte zur Verbesserung wurden vereinbart? 10. Hat der Senat die Situation von Frauen in der Filmproduktion und insbesondere die der Regisseurinnen gegenüber der Deutschen Film- und Fernsehakademie Berlin thematisiert und welche Handlungsschritte zur Verbesserung wurden vereinbart? Zu 9. und 10.: Auch innerhalb der Deutschen Film- und Fernsehakademie Berlin GmbH DFFB und bei der Aufsicht über sie, die ebenfalls bei der Senatskanzlei liegt, wird auf Frauenförderbelange geachtet. Hinzuwei- sen ist darauf, dass im Bereich der Ausbildung Frauen grundsätzlich nicht unterrepräsentiert sind. 11. Hat der Senat die Situation von Frauen in der Filmproduktion und insbesondere die der Regisseurinnen gegenüber dem rbb thematisiert und welche Handlungs- schritte wurden vereinbart? Zu 11.: Zunächst ist darauf zu verweisen, dass der Se- nat gegenüber dem RBB nur die Rechtsaufsicht hat, die Programmautonomie des RBB zu beachten ist und Vor- gaben allenfalls im Rahmen des RBB-Staatsvertrages gemacht werden können, der zwischen den Ländern Ber- lin und Brandenburg abgeschlossen worden ist. Innerhalb des RBB wacht die Frauenbeauftragte darüber, dass die Gleichstellungsbelange gewahrt werden. Es ist aber auch Aufgabe des Rundfunkrates, sich für eine angemessene Frauenquote einzusetzen, wenn hier Handlungsbedarf gesehen wird. Berlin, den 03. Dezember 2014 Regierender Bürgermeister In Vertretung B j ö r n B ö h n i n g Chef der Senatskanzlei (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 10. Dez. 2014)