Drucksache 17 / 14 998 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Stefan Gelbhaar (GRÜNE) vom 20. November 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 21. November 2014) und Antwort Verbietet Berlin das Anschließen von Fahrrädern an Verkehrsschildern? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Ist es nach Auffassung des Senats verboten, Fahrräder an Verkehrsschildern anzuschließen? Antwort zu 1: Nein. Das Parken von Fahrrädern im öf- fentlichen Raum ist Gemeingebrauch. Das Abstellen von Fahrrädern auf Gehwegen ist grundsätzlich zulässig, wenn dies nach dem Gebot der gegenseitigen Rücksicht- nahme des § 1 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) niemanden behindert oder belästigt. Dies ist in der Regel der Fall, wenn sie in Seitenbereichen von Gehwegen direkt an Gebäuden oder im Gehwegunterstreifen am Bord – also zwischen Bäumen und Straßenleuchten – abgestellt werden und ausreichende Bewegungsflächen für Fußgängerinnen und Fußgänger, Radwege, Zufahrten und Überwege frei bleiben. Auch ist ein Seitenabstand vom Fahrbahnrand freizuhalten, um gefahrloses Vorbei- fahren, Ein- und Aussteigen oder Ladetätigkeiten zu er- möglichen. Frage 2: Ist dem Senat bekannt, dass Berliner Ord- nungsämter (z.B. in Pankow) mit der Begründung, dass die Fahrräder umstürzen und so zur Gefahrenquelle wer- den könnten, diese Auffassung vertreten und diesbezüg- lich handeln sollen? Antwort zu 2: Dem Senat ist diese Auffassung nicht bekannt. Frage 3: Gab oder gibt es einen Austausch zwischen dem Senat und den Bezirken, ob oder wie ein solches Verbot ernsthaft umgesetzt werden soll? Gibt es eine gesonderte Vereinbarung insbesondere für Bezirke oder für Orte, in denen der Anteil des Fahrradverkehrs beson- ders hoch ist, aber nur wenige Möglichkeiten zum An- schließen bzw. sicheren Abstellen der Fahrräder beste- hen? Antwort zu 3: Nein. Grundsätzlich ist es Aufgabe des Straßenbaulastträgers (Bezirk) und der bezirklichen Fachämter, konkrete Gefährdungen, die dem Gemeinge- brauchsanspruch entgegenstehen, einzuschätzen und fest- zustellen. Frage 4: Welche Schlussfolgerungen zieht der Senat in Bezug auf die unzureichenden Abstellmöglichkeiten insbesondere an Bahnhöfen und Haltestellen? Antwort zu 4: Dem Senat ist bewusst, dass mit der Entwicklung der Radverkehrsinfrastruktur in den letzten Jahren die Nachfrage nach Fahrradabstellangeboten in Berlin stark gestiegen ist. Zur Lösung der Abstellproble- matik plant der Senat daher die Erarbeitung einer neuen Strategie für das Fahrradparken. Mit diesem Instrumenta- rium und Handlungskonzept sollen die Grundlagen zum Fahrradparken definiert und an den veränderten Anforde- rungen an Fahrradabstellanlagen angepasst werden. Ne- ben den Bedarfsschwerpunkten im öffentlichen Raum sowie an Bahnhöfen und Haltestellen des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) sollen auch für private und öffentliche Grundstückseigentümerinnen und Grund- stückseigentümer in den Bereichen Wohnen, Einkaufen, Arbeiten, Bildung, Kultur, öffentliche Verwaltungen, die wichtige Fahrtziele im städtischen Radverkehr darstellen, neue Empfehlungen, Handlungs- und Finanzierungsansät- ze sowie Modellprojekte zur Vergrößerung und Differen- zierung des Angebots vorgeschlagen werden. An den Nachfragebrennpunkten und Schnittstellen des ÖPNV wurden seit 1999 an den S-Bahnhöfen und seit 2006 an den U-Bahnhöfen sowie Haltestellen der Straßenbahn und des Linienbusses im Rahmen der Bauprogramme der S- Bahn Berlin GmbH und der BVG kontinuierlich Fahr- radabstellanlagen errichtet. Insgesamt gibt es mittlerweile ca. 28.000 Abstellmöglichkeiten für Fahrräder an den Bahnhöfen, Stationen und Haltestellen. Außerdem instal- liert und betreibt die DB AG an ihren Regional- und Fernbahnhöfen in unterschiedlichem Umfang Fahrradab- stellanlagen. Mit der Zunahme des Radverkehrs in Berlin besteht weiterer Bedarf an diesen Abstellkapazitäten. Auch die Verfügbarkeit von geeigneten öffentlichen Flä- Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 14 998 2 chen in unmittelbarer Nähe zu den Zu- und Abgangsanla- gen des ÖPNV erschwert sich zunehmend. Zur Berück- sichtigung der veränderten Anforderungen und der wach- senden Nachfrage von Fahrradabstellanlagen wird die Errichtung von flächensparenden sicheren Abstellsyste- men (z.B. Fahrradparkhäuser, Fahrradstationen, Doppel- stockparkanlagen) daher künftig eine wesentliche Rolle spielen. Hierzu will der Senat Modellprojekte hinsichtlich ihrer Funktionalität, städtebaulichen Wirkung und wirt- schaftlich tragfähigen Betreiber- und Finanzierungsmo- delle u.a. in enger Kooperation mit der DB AG prüfen. Berlin, den 03. Dezember 2014 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 08. Dez. 2014)