Drucksache 17 / 15 000 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Sven Rissmann (CDU) vom 21. November 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 24. November 2014) und Antwort Relevanzen der europäischen Vollstreckungstitel für Berlin Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Urteile aus Mitgliedsstaaten der Europäi- schen Union wurden in Berlin seit 2002 nach den Art. 38 ff. EuGVVO für vollstreckbar erklärt (bitte aufge- schlüsselt nach Jahren)? Zu 1.: Valide Zahlen für die Jahre 2002 bis 2014 lie- gen dem Senat nicht vor. Die Vollstreckbarerklärungs- Verfahren nach Artikel 38 ff. EuGVVO (Verordnung (EG) Nr. 44/2001 des Rates vom 22. Dezember 2000 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handels- sachen) fallen in die ausschließliche Zuständigkeit des Landgerichts gemäß § 3 Abs. 1 AVAG (Gesetz zur Aus- führung zwischenstaatlicher Verträge und zur Durchfüh- rung von Abkommen der Europäischen Union auf dem Gebiet der Anerkennung und Vollstreckung in Zivil- und Handelssachen) und dort in die Zuständigkeit der Zivil- kammer 51 (Sondergebiet 2 d) Vollstreckbarerklärung ausländischer Titel). Im Jahr 2012 gab es nach Auskunft des Vorsitzenden der 51. Zivilkammer 29 Verfahren, im Jahr 2013 55 Verfahren und im Jahr 2014 bisher 56 Ver- fahren, wobei nicht jedes Verfahren mit einer Vollstreck- barerklärung enden muss. 2. Wie oft wurde dabei ein Rechtsbehelf nach Art. 43 EuGVVO eingelegt? Zu 2.: Die statistische Erhebung erfolgt seit dem Jahr 2010. In den Jahren 2010 bis 2013 wurden nach Kenntnis des Senats keine Rechtsbehelfe nach Art. 43 EuGVVO eingelegt. 3. Wie oft wurde die Vollstreckbarerklärung aufgrund des Art. 34 Nr. 1 EuGVVO (ordre public) versagt? 4. In welchen Mitgliedsstaaten wurden die Urteile ge- fällt, die nach der EuGVVO für in Deutschland voll- streckbar erklärt wurden? Zu 3. und 4.: Hierzu liegen dem Senat keine Zahlen vor. 5. Wie viele Urteile wurden nach der EuVTVO (Ver- ordnung (EG) Nr. 805/2004 zur Einführung eines europä- ischen Vollstreckungstitels für unbestrittene Forderungen) seit 2005 in Berlin bestätigt (bitte aufgeschlüsselt nach Jahren)? 6. Wie hoch war dabei der Anteil an Säumnisurteilen? Zu 5. und 6.: Die statistische Erhebung erfolgt seit dem Jahr 2010. Darin werden die Anzahl der Eingänge von Anträgen auf Bestätigung eines inländischen Titels als Europäischer Vollstreckungstitel nach der Verordnung (EG) Nr. 805/2004 (§ 1079 Nr. 1 Zivilprozessordnung) erfasst, nicht hingegen, ob dem Antrag entsprochen wurde und in welcher zivilprozessualen Form die Entscheidung erging. Jahr Amtsgerichte Landgericht Kammergericht Eingänge Eingänge Eingänge 2010 1.583 18 0 2011 955 11 0 2012 187 17 0 2013 301 10 0 7. Wie häufig wurde in Berlin aus einem Titel voll- streckt, der in einem anderen Mitgliedsstaat nach der EuVTVO für vollstreckbar erklärt wurde? 8. In welchen Mitgliedsstaaten wurden die Titel nach der EuVTVO für vollstreckbar erklärt? Zu 7. und 8.: Hierzu liegen dem Senat keine Zahlen vor. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 15 000 2 9. Wie viele Verfahren nach der EuMVVO (Verord- nung (EG) Nr. 1896/2006 zur Einführung eines europäi- schen Mahnverfahrens) wurden seit 2008 am Mahngericht Berlin Wedding eröffnet (bitte aufgeschlüsselt nach Jah- ren)? Zu 9.: Jahr Eingänge Anträge 2009 inklusive Eingänge Dezember 2008 2.256 2010 3.079 2011 2.972 2012 4.130 2013 3.576 10. Wie viele Zahlungsbefehle wurden dabei gemäß Art. 18 EuMVVO für vollstreckbar erklärt? Zu 10.: Hierzu liegt dem Senat kein statistisches Zah- lenmaterial vor. 11. Wie häufig wurden in Berlin Verfahren nach der EuGFVO (Verordnung (EG) Nr. 861/2007 zur Einfüh- rung eines europäischen Verfahrens für geringfügige Forderungen) seit 2009 geführt (bitte aufgeschlüsselt nach Jahren)? Zu 11.: Dem Senat liegen keine Zahlen über die Ver- fahrenseingänge vor. Es können nur die statistisch erfass- ten Verfahrenserledigungen bei den Amtsgerichten mitge- teilt werden: Jahr Erledigungen 2010 Es liegen keine validen Zahlen vor. 2011 8 2012 47 2013 37 12. Wie hoch war dabei der durchschnittliche Streit- wert? 13. Wie lange war die durchschnittliche Verfahrens- dauer? 14. Wie oft wurde dabei ein Antrag auf mündliche Verhandlung seitens der Parteien gem. Art. 5 Abs. 1 EuGFVO durch das Gericht abgelehnt? Zu 12. bis 14.: Hierzu liegt dem Senat kein statisti- sches Zahlenmaterial vor. Berlin, den 05. Dezember 2014 In Vertretung Straßmeir Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 12. Dez. 2014)