Drucksache 17 / 15 008 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Alexander J. Hermann (CDU) vom 24. November 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 25. November 2014) und Antwort Giftköderatlas zum Schutz von Hunden Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie bewertet der Senat das private Angebot http://www.giftkoeder-radar.com/? 2. Wie bewertet der Senat die Gefahr von Nachahmungstätern durch die öffentliche Bekanntgabe von Standortinformation über ausgelegte Köder auf dieser Internetseite und auch in den Medien? Zu 1. und 2.: Der Senat hält allgemeine Informations- angebote und Warnhinweise für Hundehalterinnen und Hundehalter über aktuelle Gefahren, die von ausgelegten Giftködern ausgehen, grundsätzlich für sinnvoll. Das Angebot der genannten Internetseite trägt nach Auffassung des Senats aber nicht zur Problemlösung bei, da es Hundehalterinnen und Hundehalter eher verunsi- chert. Die Internetseite ermöglicht jedem die Eintragung einer vermeintlichen Giftköderauslage. Gemachte Anga- ben zu vermeintlichen Fundorten, Arten der Köder und/oder Anzahl der dadurch zu Schaden gekommenen Hunde sind in der Regel nicht verifizierbar. Eine Prüfung der genauen Umstände findet vor der Veröffentlichung nicht statt. Es gibt Beispiele, in denen Hundebesitzerinnen und Hundebesitzer zunächst von einer Vergiftung ausgin- gen und auch anzeigten, die sich nach tierärztlicher Un- tersuchung jedoch nicht bestätigten. Das Aufzeigen von Fundorten kann zudem dazu führen, dass sich Täterinnen und Täter die Angaben zu Nutze machen und an anderer Stelle aktiv werden. Insoweit bestehen erhebliche Zwei- fel, dass die Anbieter dieser Internetseiten die Richtigkeit und Aktualität der Informationen gewährleisten können. Die Gefahr von Nachahmungstaten aufgrund der Internet- seite und anderen Medienberichten ist schwer zu beurtei- len, sollte aber nicht unterschätzt werden. 3. Welche alternativen öffentlichen Informationssysteme der Bezirke und oder des Landes Berlins gibt es für Hundehalter, um sich aktuell über ausgelegte Giftköder zu informieren? Zu 3.: Es gibt keine alternativen öffentlichen Informa- tionssysteme über ausgelegte Giftköder im Land Berlin. Jedoch wird auf der Internetseite des Landes über die Problematik informiert und Tipps zur Vermeidung bzw. zum Verhalten nach Eintritt eines Vergiftungsfalles gege- ben (http://www.berlin.de/special/haustiere/3165837- 2840263-giftkoederhunde-nicht-aus-den-augen-lass.html). 4. In welchem Umfang werden im Land Berlin derzeit auf Landes- und/oder Bezirksebene Daten über aus-gelegte Giftköder erfasst und inwieweit werden diese einerseits zur öffentlichen Warnung der Hundehalter und andererseits im Zuge der Polizeiarbeit genutzt bzw. nutzbar gemacht? 5. In welchem Umfang werden in den Bezirken diesbezüglich derzeit auch Daten von Veterinärmedizi- nern erfasst und genutzt? Zu 4. und 5.: Gemeldete Fälle werden von den Bezir- ken aufgenommen. Eine systematische Datenerfassung erfolgt aufgrund der geringen Fallzahlen aktuell jedoch nicht. Berlin, den 10. Dezember 2014 In Vertretung Sabine Toepfer-Kataw Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 15. Dez. 2014)