Drucksache 17 / 15 011 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Joschka Langenbrinck (SPD) vom 11. November 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 26. November 2014) und Antwort Splitterschutzfolien für Polizeidienstfahrzeuge und ZOS-Dienstfahrzeuge Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Bei welchen a) Polizeieinsätzen und b) Diensteinsät- zen des Zentralen Objektschutzes (ZOS) wurden in den Jahren 2012, 2013 und 2014 Polizeidienstfahrzeuge und ZOS-Dienstfahrzeuge mit Steinen beworfen? Zu 1.: a) Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte in Ein- satzfahrzeugen der Polizei Berlin wurden in Ausübung des täglichen Dienstes (Bearbeitung von Notrufen), beim Schutz von Versammlungen und Veranstaltungen sowie beim Ein- satz im Straßenverkehr mit Steinen beworfen. b) Angriffe mit Steinen auf Fahrzeuge der Polizei Berlin im Zentralen Objektschutz geschahen während ihrer originä- ren Aufgabenbewältigung. Seit dem Jahr 2012 wurden 5 Vorfälle bekannt. Die Angriffe erfolgten sowohl auf fahren- de wie auf abgestellte Fahrzeuge. 2. Bei welchen dieser Steinwürfe wurden wann wie vie- le Polizeibeamtinnen und -beamte sowie ZOS- Mitarbeiterinnen und -Mitarbeiter verletzt? Zu 2.: Durch Steinwürfe verletzte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden von der Polizei Berlin statistisch nicht gesondert erfasst. Insbesondere in sich dynamisch entwi- ckelnden Lagen ist eine Benennung des verletzungsverursa- chenden Tatmittels nicht immer möglich. In den Jahren 2012-2014 wurde ein tarifbeschäftigter Mitarbeiter des Zent- ralen Objektschutzes verletzt und kann keinen Außendienst mehr beim ZOS versehen. 3. Zu welchem Ergebnis kam der Probelauf zur Einfüh- rung von Splitterschutzfolien für Polizeidienstfahrzeuge in zwei Abschnitten der Polizeidirektion 5? Zu 3.: Von November 2013 bis Februar 2014 erfolgte die Ausstattung einer begrenzten Anzahl von Einsatzwagen der Abschnitte mit Scheibenfolien. Die dabei gemachten Er- fahrungen erfüllten die in diese Maßnahme gesetzten Erwar- tungen eines verbesserten Insassenschutzes nicht. Die Schutzwirkung entsprach nicht den gestellten Anfor- derungen. 4. Wie viele Fahrzeuge stehen aktuell im Dienst a) der Berliner Polizei und b) des Berliner ZOS? Zu 4.: Der Landesfuhrpark der Polizei Berlin umfasst insgesamt rund 2500 Fahrzeuge. Rund 90 Fahrzeuge werden davon beim Zentralen Objektschutz verwendet. 5. Mit welchen Kosten rechnet der Senat bei einer mög- lichen Ausstattung aller a) Polizeidienstfahrzeuge und b) ZOS-Dienstfahrzeuge mit Splitterschutzfolien und was kos- tet die Ausstattung eines Fahrzeuges mit einer solchen Schutzfolie? Zu 5.: Eine den Anforderungen entsprechende, wirksame Ausstattung mit Schutzfolien ist nach derzeitigem Erkennt- nisstand nicht umsetzbar. Eine Kostenbetrachtung wurde daher nicht angestellt. 6. Welche Gründe hinderte das für die Berliner Polizei und den Berliner ZOS zuständige Senatsmitglied bisher, die jeweiligen Dienstfahrzeuge mit Splitterschutzfolien auszu- statten und plant das zuständige Senatsmitglied die zukünfti- ge Ausstattung der Dienstfahrzeuge mit Schutzfolien und wenn ja wann und wenn nein, weshalb nicht? Zu 6.: Siehe Antwort zu 3. und 5. Ich verweise in diesem Zusammenhang auch auf die Beantwortung der Schriftlichen Anfrage Nr. 17/14868. Berlin, den 04. Dezember 2014 In Vertretung Bernd Krömer Senatsverwaltung für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 17. Dez. 2014)