Drucksache 17 / 15 013 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Joschka Langenbrinck (SPD) vom 18. November 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 26. November 2014) und Antwort Gewalt gegen Berliner Polizistinnen und Polizisten II Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Fälle von Körperverletzungen gegen Ber- liner Polizistinnen und Polizisten gab es in den Jahren 2012 und 2013 und im 1. Halbjahr 2014? Zu 1.: Im Jahr 2012 wurden 396 Polizeivollzugsbeam- tinnen und Polizeivollzugsbeamte Opfer einer gefährli- chen oder schweren Körperverletzung und 1.151 Polizei- vollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamte Opfer einer vorsätzlichen leichten Körperverletzung, woraus sich eine Gesamtzahl von 1.547 Fällen ergibt. Im Jahr 2013 wurden 345 Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizei- vollzugsbeamte Opfer einer gefährlichen oder schweren Körperverletzung und 1.130 Opfer einer vorsätzlichen leichten Körperverletzung. Daraus ergibt sich eine Ge- samtzahl von 1.475 Fällen. Für das erste Halbjahr 2014 wurden 153 Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivoll- zugsbeamte Opfer einer gefährlichen beziehungsweise schweren Körperverletzung. Bei der vorsätzlichen leich- ten Körperverletzung lag die Zahl bei 546. Daraus ergibt sich eine Gesamtzahl von 717 Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamte, die während der Ausübung ihres Dienstes Opfer eines Körperverletzungsdeliktes geworden sind. 2. Wie viele Fälle von Widerstand gegen die Staats- gewalt gab es in den Jahren 2012 und 2013 und im 1. Halbjahr 2014? Zu 2.: Der Begriff Widerstand gegen die Staatsgewalt umfasst nicht nur Widerstände gegen Polizeivollzugsbe- amtinnen und Polizeivollzugsbeamte, sondern auch gegen andere Vollstreckungsbeamtinnen und Vollstreckungsbe- amte sowie ihnen gleich gestellte Personen. Darüber hin- aus beinhaltet er die Delikte Gefangenenbefreiung und Gefangenenmeuterei sowie öffentliche Aufforderung zu Straftaten. Bei den registrierten Fällen haben die Wider- standsdelikte gegen Polizeivollzugsbeamtinnen und Poli- zeivollzugsbeamte eindeutig den größten Anteil. Im Jahr 2012 kam es zu 2.462 Fällen und im Jahr 2013 zu 2.224 Fällen von Widerstand gegen die Staats- gewalt. Für das 1. Halbjahr 2014 wurden 1.105 Fälle von Widerstand gegen die Staatsgewalt registriert. 3. Wie viele Polizistinnen und Polizisten wurden im Jahr 2013 und im 1. Halbjahr 2014 verletzt und wie viele von ihnen waren im Zuge dessen wie lange dienstunfä- hig? Zu 3.: Im Jahr 2013 wurden 887 Beamtinnen und Be- amte der Polizei Berlin verletzt. Für das erste Halbjahr 2014 wurden 492 verletzte Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamte registriert. Im Jahr 2013 führ- ten 452 Dienstunfälle infolge Widerstandshandlungen zu insgesamt 6.981 Tagen Dienstunfähigkeit, im Zusam- menhang mit Demonstrationen waren es 36 Dienstunfälle mit 167 Tagen Dienstunfähigkeit. Im ersten Halbjahr 2014 führten Widerstandshandlungen zu 198 Dienstunfäl- len mit 2.318 Tagen Dienstunfähigkeit. Im Zusammen- hang mit Demonstrationen kam es zu 27 Dienstunfällen mit 146 Tagen Dienstunfähigkeit. 4. Wie viele Anzeigen von Bürgerinnen und Bürgern wegen welchen Fehlverhaltens im Dienst gab es in den Jahren 2012 und 2013 und im 1. Halbjahr 2014 gegen Berliner Polizistinnen und Polizisten? Zu 4.: Im Jahr 2012 gingen bei der Polizei Berlin 2.231 externe Beschwerden ein, in 286 Fällen waren die Vorwürfe berechtigt. 2013 waren es insgesamt 2.094 Beschwerden, darunter 227 berechtigte. Die Daten für 2014 liegen noch nicht vor. Der Verdacht strafbarer Handlungen von Polizeivoll- zugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamten werden meist nicht in Form einer Beschwerde gemeldet, sondern direkt als Strafanzeige erstattet, die grundsätzlich auch ein Ermittlungsverfahren nach sich zieht. Eine Aussage dar- über, wie viele der gegen Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamte eingeleiteten Strafverfahren durch Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 15 013 2 die Anzeige einer Bürgerin bzw. eines Bürgers zustande kamen, ist jedoch nicht möglich. 5. Wie viele Ermittlungsverfahren gegen Polizistinnen und Polizisten wurden im Zuge dessen eingeleitet, zu welchen Ergebnissen führten diese und kam es zu Sus- pendierungen von Polizistinnen und Polizisten und wenn ja, aus welchen Gründen? Zu 5.: 2012 wurden aufgrund der externen Beschwer- den 88 Verfahren zur Ermittlung von Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten gegen die Behördenmitarbeiterin- nen und Behördenmitarbeiter eingeleitet, in 17 Fällen erfolgte eine dienst- beziehungsweise arbeitsrechtliche Prüfung. Im Jahr 2013 wurden diesbezüglich 62 Verfah- ren eingeleitet, bei denen es in 23 Fällen zu einer dienst- beziehungsweise arbeitsrechtlichen Prüfung kam. Für 2014 liegen noch keine Daten vor. Folgende Tabellen geben einen Überblick über die erfassten Disziplinar-, Abmahn- und Strafverfahren gegen Dienstkräfte der Poli- zei Berlin, wobei es sich sowohl um Fehlverhalten oder Straftaten innerhalb als auch außerhalb des Dienstes handelt. Hier liegen ebenfalls noch keine Daten für 2014 vor: eingeleitete Strafverfahren (ohne „unbekannt“-Vorgänge) 2012 2013 Amtsdelikte 629 582 darunter Körperverletzungen im Amt 479 484 Straßenverkehrsdelikte 31 33 sonstige Straftaten (z.B. Beleidi- gung, Sachbeschädigung, Dieb- stahl) 362 472 insgesamt: 1.022 1.087 Zu dieser Gesamtmenge wird durch die jeweiligen Disziplinarstellen geprüft, ob es sich bei den jeweiligen Tatvorwürfen in den Strafanzeigen um disziplinarwürdige Sachverhalte handelt. eingeleitete Disziplinarverfah- ren 2012 2013 Amtsdelikte 28 34 darunter: Körperverletzun- gen im Amt 15 18 Straßenverkehrsdelikte 23 24 sonstige Straftaten (z.B. Beleidi- gung, Sachbeschädigung, Dieb- stahl) 84 70 sonstige Dienstvergehen (z.B. mangelhafte Dienstausübung, unerlaubtes Fernbleiben vom Dienst, Missachtung dienstlicher Weisungen) 35 52 insgesamt: 170 180 Sanktionen in Folge abge- schlossener Verfahren 2012 2013 Verweis 25 25 Geldbuße 27 26 Kürzung der Dienstbezüge 5 5 Entlassung von Beamten/-innen auf Probe/Widerruf 18 10 Zurückstufung 2 0 Entfernung aus dem Dienst/aus dem Beamtenverhältnis 2 1 Verlust der Beamtenrechte 0 0 Abmahnung 44 38 Ausgang abgeschlossene Strafverfahren 2010 2011 Amtsdelikte Einstellung 555 552 Freispruch 5 8 Verurteilung 3 3 darunter: Körperverletzungen im Amt Einstellung 427 451 Freispruch 5 6 Verurteilung 2 2 Straßenverkehrsdelikte Einstellung 16 19 Freispruch 1 2 Verurteilung 9 1 sonstige Straftaten (z.B. Beleidigung, Sachbe- schädigung, Diebstahl) Einstellung 298 388 Freispruch 4 2 Verurteilung 7 4 insgesamt: Einstellung 869 959 Freispruch 10 12 Verurteilung 19 8 Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 15 013 3 Bei den Anzeigen wegen des Verdachts der Körper- verletzung im Amt handelt es sich oftmals um Gegenan- zeigen, die als Reaktion zum Vorwurf des „Widerstandes gegen die Staatsgewalt“ erstattet werden und nach Prüfung durch die Staatsanwaltschaft zu einer Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 der Strafprozessordnung führen. Nur wenn sich die Vorwürfe konkretisieren lassen, wird ein Disziplinarverfahren gegen die dann namentlich bekann- ten Dienstkräfte eingeleitet. Berlin, den 10. Dezember 2014 In Vertretung Bernd Krömer Senatsverwaltung für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 17. Dez. 2014)