Drucksache 17 / 15 016 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Lars Oberg (SPD) vom 20. November 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 26. November 2014) und Antwort Inklusion an Berliner Schulen: Bedarfsentwicklung und personelle Ausgestaltung Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie hat sich die Anzahl der Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf seit dem Schuljahr 2011/12 entwickelt? (Bitte nach Schuljahren und Förderschwerpunkten aufschlüsseln) 2. Wie hat sich im selben Zeitraum die Anzahl der Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf entwickelt, die an Förderschulen bezie- hungsweise an Grundschulen unterrichtet werden? (Bitte nach Schuljahren, Schultyp und Förderschwerpunkten aufschlüsseln) Zu 1. und 2.: Die in 1. und 2. gewünschten Daten sind den Tabellen in der Anlage zu entnehmen. Für das Schul- jahr 2014/2015 liegen die entsprechenden Angaben erst Ende Dezember 2014 vor. 3. Wie hoch war in diesem Zeitraum die Förderquote unter allen Berliner Schülerinnen und Schülern und wie hoch ist sie an den Grundschulen? (Bitte nach Schuljahren und Förderschwerpunkten aufschlüsseln) Zu 3.: Eine differenzierte Aufbereitung der erfragten statistischen Daten bezogen auf die Grundschule und die einzelnen Förderschwerpunkte liegt nicht vor. Für das Schuljahr 2014/2015 liegen die entsprechenden Angaben erst Ende Dezember 2014 vor. Förderquote in % Schuljahr Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf in der In- tegration Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf an Schulen mit sonderpädagogischem Förderschwerpunkt Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf insgesamt 2013/2014 3,8 3,0 6,8 2012/2013 3,6 3,3 6,9 2011/2012 3,3 3,5 6,7 Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 15 016 2 4. Wie haben sich seit dem Schuljahr 2011/12 die Stundenzumessungen für die verschiedenen Förder- schwerpunkte und Förderstufen in den Grundschulen entwickelt? Welcher Anteil der Stundenzumessungen konnte tatsächlich abgeleistet werden? (Bitte getrennt nach Förderschwerpunkten, Förderstufen, Schuljahren und Bezirken angeben) Zu 4.: Die Zumessung für Schülerinnen und Schüler mit einem festgestellten sonderpädagogischen Förderbe- darf in der Integration richtet sich einheitlich in ganz Berlin nach der öffentliche zugänglichen Anlage 2 Nr. 1 der Verwaltungsvorschriften (VV) für die Zumessung von Lehrkräften an öffentlichen Berliner Schulen. Seit 2008/2009 gelten für Grundschulen folgende Regelungen: Grundstufe: Förderschwerpunktgruppe 1 = 2,5 Stunden je Schülerin und Schüler, davon bis zu 1,0 als regionale Disposition; Förderschwerpunktgruppe 2 = 5 Stunden je Schülerin und Schüler; Förderschwerpunktgruppe 3 = 8 Stunden je Schülerin und Schüler Mittelstufe und Sek II: Förderschwerpunktgruppe 1 = 3,0 Stunden je Schülerin und Schüler, davon bis zu 1,0 als regionale Disposition; Förderschwerpunktgruppe 2 = 6 Stunden je Schülerin und Schüler Förderschwerpunktgruppe 3 = 8 Stunden je Schülerin und Schüler Förderschwerpunktgruppe 1 Sprache, Sehbehinderung, Lernen, Hörbehinderung/Schwerhörig, Emotionale und soziale Entwicklung, Körperliche und motorische Entwicklung Förderschwerpunktgruppe 2 Gehörlose (bis 2012/2013 auch Blinde) Förderschwerpunktgruppe 3 Geistige Entwicklung, Förderstufe I bzw. II, Autistische Behinderung, Blinde ab 2013/2014. Lerngruppen der Schulanfangsphase erhalten eine pauschalierte Zumessung im Umfang von 4 Stunden pro Klasse. Bereits diagnostizierte Schülerinnen und Schüler mit den Behinderungen „Lernen“ bzw. „emotionale und soziale Entwicklung“ erhalten in der Schulanfangsphase daher keine Zumessung nach den vorgenannten Regelun- gen. In der Förderschwerpunktgruppe 1 ist die Möglich- keit vorgesehen, mit 1 der 2,5 Stunden je Schülerin und Schüler einen regionalen Dispositionspool zu bilden. Von dieser Möglichkeit wurde in den vergangenen Jahren in den Regionen unterschiedlich stark Gebrauch gemacht. Der gebildete Dispositionspool wird pauschal und schul- artübergreifend regional verwaltet. Eine direkte Zuord- nung zu den betroffenen Schülerinnen und Schülern ist nicht möglich. Dieser Dispositionspool wird derzeit dazu verwendet, die durch die Deckelung der Stellen für die sonderpädagogische Förderung entstandene Differenz zwischen den Faktoren aus den Zumessungsrichtlinien für die Fördergruppe 1 und den tatsächlich den Schulen zu- gemessenen Stunden zu verwalten. Die Förderschwer- punktgruppen 2 und 3 sind nicht betroffen. 5. Wie viele Schulhelferstunden wurden seit dem Schuljahr 2011/12 beantragt und wie viele wurden davon bewilligt? (Bitte nach Schuljahren aufschlüsseln) 6. Welche Kriterien lagen den Entscheidungen über Bewilligungen zugrunde? Zu 5. und 6.: Zunächst erfolgt eine schülerbezogene Prüfung, ob die grundsätzlichen Voraussetzungen für eine Schulhelfermaßnahme gegeben sind. Dann wird die Aus- stattung einer Schule analysiert, um davon abhängig Stunden für die ergänzende Pflege und Hilfe schulbezo- gen zu bewilligen. Das Verfahren ist in der öffentlich zugänglichen VV Schulhelfer beschrieben. Die Schulen stellen dementsprechend keinen Antrag auf eine bestimmte Stundenzahl, die als Schulhelfermaß- nahme für eine Schülerin oder einen Schüler zugewiesen wird, sondern beantragen lediglich pauschal eine Schul- helferunterstützung für die Schülerinnen und Schüler, die aus der Perspektive der Schule eine solche ergänzende Pflege und Hilfe benötigen. In den genannten Schuljahren wurde, für die jeweils genannte Zahl von Schülerinnen und Schüler, die Prüfung für das Vorliegen von grundsätzlichen Voraussetzungen für Schulhelfermaßnahmen durch die Schulen bei den regionalen Schulaufsichten beantragt: Schuljahr 2011/12: 1556 Schülerinnen und Schüler Schuljahr 2012/13: 1486 Schülerinnen und Schüler Schuljahr 2013/14: 1595 Schülerinnen und Schüler. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 15 016 3 Durch die regionalen Schulaufsichten konnten bei der im Folgenden dargestellten Anzahl von Schülerinnen und Schülern die grundsätzlichen Voraussetzungen für eine Schulhelfermaßnahme festgestellt werden: Schuljahr 2011/12: 1214 Schülerinnen und Schüler Schuljahr 2012/13: 1185 Schülerinnen und Schüler Schuljahr 2013/14: 1286 Schülerinnen und Schüler Die Ergebnisse für das Schuljahr 2014/2015 liegen Ende Dezember 2014 vor. 7. Entspricht die Anzahl bewilligter Schulhelferstun- den dem tatsächlich vorhandenen Bedarf? Zu 7.: Durch die Nachsteuerung von insgesamt 1.896 Wochenstunden an Schulhelferleistungen konnte dem Anstieg der Integration auch schwerer behinderter Schüle- rinnen und Schüler im Schuljahr 2014/2015 angemessen entsprochen werden, so dass nach Ansicht der Senatsver- waltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft jetzt von einer bedarfsgerechten Ausstattung der Schulen gespro- chen werden kann. 8. Welche Maßnahmen werden ergriffen, wenn einer Schule weniger als die benötigten Schulhelferstunden zur Verfügung gestellt werden? Zu 8.: Da aufgrund der Nachsteuerung eine bedarfsge- rechte Ausstattung der Schulen vorliegt, sind keine Maß- nahmen notwendig. 9. Wie sind die vertraglichen Regelungen mit den Schulhelferinnen und Schulhelfern derzeit ausgestaltet? Welche Änderungen werden hierbei zurzeit angestrebt? Zu 9.: Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft gestaltet keine Verträge mit den Schulhelfe- rinnen und Schulhelfern, da diese bei den beauftragten Trägern angestellt sind. Die Senatsverwaltung für Bil- dung, Jugend und Wissenschaft strebt für 2015 den Ab- schluss einer Rahmenvereinbarung an. Berlin, den 10. Dezember 2014 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 17. Dez. 2014) 1 Anlage zur Schriftlichen Anfrage, Drucksache 17/15016 Zeitreihe über Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf an öffentlichen Schulen Schuljahr Förderschwerpunkt 2011/12 2012/13 2013/14 insg. insg. insg. 1. Sehbehinderung Schüler an Schulen mit sonderpädagogischem Förderschwerpunkt 189 191 57 Schüler in Integration 97 109 143 Schüler mit sonderpädagogischen Schwerpunkt insgesamt 286 300 200 2. Blindheit Schüler an Schulen mit sonderpädagogischem Förderschwerpunkt 86 85 85 Schüler in Integration 6 7 8 Schüler mit sonderpädagogischen Schwerpunkt insgesamt 92 92 93 3. Schwerhörigkeit Schüler an Schulen mit sonderpädagogischem Förderschwerpunkt 272 276 290 Schüler in Integration 199 236 263 Schüler mit sonderpädagogischen Schwerpunkt insgesamt 471 512 553 4. Gehörlosigkeit Schüler an Schulen mit sonderpädagogischem Förderschwerpunkt 99 89 83 Schüler in Integration 31 41 52 Schüler mit sonderpädagogischen Schwerpunkt insgesamt 130 130 135 5. Körperliche und motorische Entwicklung Schüler an Schulen mit sonderpädagogischem Förderschwerpunkt 983 1.045 1.011 Schüler in Integration 700 773 916 Schüler mit sonderpädagogischen Schwerpunkt insgesamt 1.683 1.818 1.927 6. Sprachbehinderung Schüler an Schulen mit sonderpädagogischem Förderschwerpunkt 1.949 1.709 1.544 Schüler in Integration 2.047 2.301 2.405 Schüler mit sonderpädagogischen Schwerpunkt insgesamt 3.996 4.010 3.949 2 7. Lernbehinderung Schüler an Schulen mit sonderpädagogischem Förderschwerpunkt 3.905 3.458 2.960 Schüler in Integration 3.265 3.437 3.557 Schüler mit sonderpädagogischen Schwerpunkt insgesamt 7.170 6.895 6.517 8. Geistige Entwicklung Schüler an Schulen mit sonderpädagogischem Förderschwerpunkt 1.953 1.978 1.998 Schüler in Integration 373 487 574 Schüler mit sonderpädagogischen Schwerpunkt insgesamt 2.326 2.465 2.572 9. Emotionale und soziale Entwicklung Schüler an Schulen mit sonderpädagogischem Förderschwerpunkt 135 102 117 Schüler in Integration 2.528 2.511 2.638 Schüler mit sonderpädagogischen Schwerpunkt insgesamt 2.663 2.613 2.755 10. Autismus Schüler an Schulen mit sonderpädagogischem Förderschwerpunkt 95 79 76 Schüler in Integration 255 305 357 Schüler mit sonderpädagogischen Schwerpunkt insgesamt 350 384 433 11. Langfristige und chronische Erkrankung Schüler an Schulen mit sonderpädagogischem Förderschwerpunkt 466 486 504 Schüler in Integration 60 95 93 Schüler mit sonderpädagogischen Schwerpunkt insgesamt 526 581 597 12. Schwerstbehinderung / Schwerstmehrfachbehinderung Schüler an Schulen mit sonderpädagogischem Förderschwerpunkt - - - Schüler in Integration 21 31 24 Schüler mit sonderpädagogischen Schwerpunkt insgesamt 21 31 24 Insgesamt Schüler an Schulen mit sonderpädagogischem Förderschwerpunkt 10.132 9.498 8.725 Integration insgesamt 9.582 10.333 11.030 Schüler mit sonderpädagogischen Schwerpunkt insgesamt 19.714 19.831 19.755 nachrichtlich Anzahl der Klassen mit Inklusion 170 239 308 3 Zeitreihe über Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf in Integration an öffentlichen Schulen - Schulanfangsphase bis Klasse 6 Förderschwerpunkt 2011/12 2012/13 2013/14 insg. insg. insg. 1. Sehbehinderung Schüler in Integration 52 59 83 2. Blindheit Schüler in Integration 1 3 4 3. Schwerhörigigkeit Schüler in Integration 158 182 187 4. Gehörlosigkeit Schüler in Integration 23 33 35 5. Körperliche und motorische Entwicklung Schüler in Integration 545 607 685 6. Sprachbehinderung Schüler in Integration 1.896 2.050 2.123 7. Lernbehinderung Schüler in Integration 1.853 1.811 1.787 8. Geistige Entwicklung Schüler in Integration 303 393 466 9. Emotionale und soziale Entwicklung Schüler in Integration 1.530 1.425 1.482 10. Autismus Schüler in Integration 191 206 212 11. Langfristige und chronische Erkrankung Schüler in Integration 28 47 55 12. Schwerstbehinderung / Schwerstmehrfachbehinderung Schüler in Integration 14 21 18 Insgesamt Integration insgesamt 6.594 6.837 7.137 nachrichtlich Anzahl der Klassen mit Inklusion 170 239 308 S17-15016 S1715016 Anlage