Drucksache 17 / 15 018 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Benedikt Lux (GRÜNE) vom 25. November 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 26. November 2014) und Antwort Offene Haftbefehle II Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Für die Schriftliche Anfrage 17/13915 vom 28. Mai 2014 (Offene Haftbefehle) wurden Daten bis einschließlich 5. Juni 2014 erhoben. Um einen nahtlosen Übergang der statistischen Auswertung zu gewährleisten, wurde als Auswertungsbeginn für die Fragen 4. - 6. der vorliegenden Schriftlichen Anfrage der 6. Juni 2014 gewählt. 1. Wie viele vollstreckbare Haftbefehle zur Vollstre- ckung von Strafhaft für welche Form der Haft (Strafhaft, Ersatzfreiheitsstrafe) sind im Land Berlin derzeit offen? Zu 1.: Nach Mitteilung des Leitenden Oberstaatsan- waltes in Berlin waren am 1. Dezember 2014 für insge- samt 6.884 Verfahren offene Vollstreckungshaftbefehle (Erwachsenenstrafrecht) erfasst. Diese bezogen sich in 5.276 Verfahren auf die Vollstreckung einer Ersatzfrei- heitsstrafe und in 1.608 Verfahren auf die Vollstreckung von Freiheitsstrafen. Die Anzahl von erlassenen Haftbe- fehlen für den Jugendbereich wird zwar erfasst, es lässt sich jedoch systembedingt nicht ermitteln, wie viele die- ser Haftbefehle noch offen sind. 2. Wie viele dieser Haftbefehle sind länger als drei Monate, wie viele länger als sechs Monate, wie viele länger als ein Jahr offen? Zu 2.: Bezüglich der offenen Vollstreckungshaftbefeh- le teilt der Leitende Oberstaatsanwalt in Berlin folgende Zahlen mit: Anzahl der Verfahren bis 3 Monate Mehr als 3 Monate Mehr als 6 Monate Mehr als 12 Monate 5.276 1.394 647 801 2.434 1.608 246 151 242 969 3. Wie viele offene Haftbefehle können nicht voll- streckt werden, weil die gesuchten Personen a) sich im Ausland aufhalten und von dort nicht aus- geliefert werden? b) es sich um ein Verfahren nach § 456 StPO handelt, d.h. die Personen wegen anderer Taten ausgeliefert, einem internationalen Gerichtshof überstellt oder aus Deutsch- land ausgewiesen sind? c) wegen der Verbüßung einer Ersatzfreiheitsstrafe gesucht werden, sich als EU-Bürger jedoch nicht in Deutschland aufhalten? Zu 3.: Eine diesbezügliche statistische Erfassung er- folgt weder bei der Staatsanwaltschaft Berlin noch bei dem Polizeipräsidenten in Berlin. 4. Wie viele Vollstreckungshaftbefehle wurden seit Beantwortung der Schriftlichen Frage (Drs. 17/13915) vom 18.6.2014 erlassen, wie viele davon sind noch offen? Zu 4.: Zwischen dem 6. Juni 2014 und dem 1. De- zember 2014 wurden in 3.552 Verfahren Vollstreckungs- haftbefehle erlassen und entsprechende Fahndungsmaß- nahmen veranlasst. Davon sind noch 2.407 Fahndungen offen. 5. Wie viele Untersuchungshaftbefehle wurden seit Beantwortung der Schriftlichen Frage (Drs. 17/13915) vom 18.6.2014 erlassen, wie viele davon sind noch offen? Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 15 018 2 Zu 5.: Zwischen dem 6. Juni 2014 und dem 1. De- zember 2014 wurden in insgesamt 1.275 Verfahren Un- tersuchungshaftbefehle (nach §§ 112 und 230 der Straf- prozessordnung) und Beschlüsse zur einstweiligen Unter- bringung (nach § 126a der Strafprozessordnung) erlassen, wovon 292 noch nicht vollstreckt werden konnten. Hinsichtlich der Beantwortung der Fragen 1., 4. und 5. wird darauf hingewiesen, dass bei Verfahren mit mehre- ren Beschuldigten systembedingt auch bei mehreren Haftbefehlen nur ein offener Haftbefehl erfasst wird. Die tatsächliche Anzahl an Haftbefehlen - gerade im Bereich der Untersuchungshaft - kann daher von den mitgeteilten Zahlen nicht unerheblich abweichen. 6. Wie viele Personen erhielten seit dem eine Ladung zum Haftantritt und wie viele davon sind angetreten? 7. Wie erklärt der Senat, dass in den Jahren 2012 - 2014 zwar 30.281 Ladungen zum Strafantritt vorlagen, jedoch nur in 5.906 Fällen ein Strafantritt auch erfolgte (vgl. Drs. 17/13915 Frage 4)? Zu 6. und 7.: Zwischen dem 6. Juni 2014 und dem 1. Dezember 2014 wurden 7.152 Ladungen zum Strafantritt erfasst, wobei in 740 Fällen ein Strafantritt erfolgte. Zu den jeweiligen Gründen der Verurteilten, zum Strafantritt nicht zu erscheinen, kann der Senat keine Angaben machen. Es ist allerdings darauf hinzuweisen, dass gerade im Bereich der Ersatzfreiheitsstrafen die Zahlung der Geldstrafe, die Vereinbarung einer Ratenzah- lung oder die Ableistung freier Arbeit dazu führen, dass es zu keinem Strafantritt mehr kommt. Berlin, den 08. Dezember 2014 In Vertretung Straßmeir Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 12. Dez. 2014)