Drucksache 17 / 15 024 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Philipp Magalski (PIRATEN) vom 21. November 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 26. November 2014) und Antwort Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie in Berlin Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Mit der Drucksache 16/2716 hatte der Senat dem Abgeordnetenhaus von Berlin im Herbst 2009 das Maßnahmenprogramm für den Zeitraum 2009 bis 2015 zur Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) zur Kenntnisnahme vorgelegt. Wie bewertet der Senat zum jetzigen Zeitpunkt die Umsetzung dieses Maß- nahmenprogramms? Inwieweit wurden die gesetzten Ziele erreicht? Antwort zu 1: Die Umsetzung dieses Maßnahmenpro- gramms schreitet unterschiedlich voran. Die Maßnahmen im Mischsystem (Schaffung von 309.000 m³ Speicher- raum) zur Reduzierung der Nähr- und Schadstoffeinträge werden planmäßig bis 2020 umgesetzt, gemäß dem zwi- schen den Berliner Wasserbetrieben und dem Senat ver- einbarten Gewässergütebauprogramm. Maßnahmen im Trennsystem (Regenwasserbehandlung), so zum Beispiel im Wuhle- und Panke-Einzugsgebiet, können unter den gegebenen finanziellen Rahmenbedingungen nur schritt- weise umgesetzt werden, sollen aber in den nächsten Jahren verstärkt hinzukommen, sofern die Finanzierung gesichert werden kann.. Die Herstellung der Durchgän- gigkeit an den Staustufen Spandau (Havel), Charlotten- burg (Spree) und Mühlendamm (Spree) ist mit Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes im Jahre 2010 Aufgabe der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes. Die Errichtung von Fischaufstiegsanlagen an den drei Stand- orten soll nach Auskunft des Bundes im Zeitraum des zweiten Bewirtschaftungsplans (2015-2021) umgesetzt werden. Bauliche Maßnahmen zur Verbesserung der Gewässerstruktur in den Gewässern von Panke, Tegeler Fließ und Wuhle konnten bisher noch nicht umgesetzt werden. Einzelne Maßnahmen zur Herstellung der Durchgängigkeit an der Panke und weiteren Nebengewäs- sern konnten realisiert werden, ebenso einige Anpassun- gen in der Gewässerunterhaltung von Tegeler Fließ und Wuhle. Frage 2: Wann ist mit einer umfänglichen Auswertung und einer entsprechenden öffentlichen Information zum Maßnahmenprogramm für den Zeitraum 2009 - 2015 zu rechnen? Antwort zu 2: Der Entwurf des Maßnahmenpro- gramms 2015 bis 2021 basiert auf der aktualisierten Be- standserfassung und der prognostizierten Entwicklung der Gewässerzustände. Nicht realisierte Maßnahmen aus dem ersten Bewirtschaftungsplan werden für den zweiten Bewirtschaftungsplan fortgeschrieben und dokumentiert. Der Bewirtschaftungsplan mit Maßnahmenprogramm wird im Zeitraum vom 22.12.2014 bis 22.06.2015 für die Anhörung der Öffentlichkeit ausgelegt (siehe auch Ant- wort zu Frage 5). Auf den Internetseiten der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Berlin wird parallel zum Anhörungsprozess über den Stand der Umsetzung des ersten Maßnahmenprogramms, über die Fortschreibung des Maßnahmenprogramms und über den Zustand der Gewässer in Berlin berichtet. Frage 3: Bereits vom 22.12.2013 bis zum 22.06.2014 fand die Anhörung zu den wichtigen Wasserbewirtschaf- tungsfragen in der Flussgebietsgemeinschaft Elbe (FGG Elbe), zu der Berlins Gewässer zählen, für den Bewirt- schaftungszeitraum 2015 - 2021 statt. Wie wurde dieses Anhörungsverfahren genau durchgeführt und welche Ergebnisse hatte es? Antwort zu 3: Die Mitgliedsländer der Flussgebiets- gemeinschaft Elbe (FGG Elbe) sind zuständig für die Information und Anhörung der Öffentlichkeit in ihrem Bundesland. Die für Wasserwirtschaft und insbesondere für die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) in Berlin zuständige Behörde Senatsverwaltung für Stadt- entwicklung und Umwelt hat auf Grund des § 2d Absatz 3 des Berliner Wassergesetzes (BWG) das „Anhörungsdokument zu den wichtigen Wasserbewirtschaftungsfragen in der Flussgebietsgemeinschaft Elbe für den zweiten Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 15 024 2 Bewirtschaftungszyklus 2015 bis 2021 der EG-Wasser- rahmenrichtlinie“ mit Bekanntmachung vom 27. November 2013 im Amtsblatt für Berlin veröffentlicht. Das An- hörungsdokument sowie weiterführende Erläuterungsdo- kumente wurden auch auf den Internetseiten der Senats- verwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt eingestellt. Die in den Ländern und den Geschäftsstellen der FGG Elbe sowie der Internationalen Kommission zum Schutz der Elbe (IKSE) eingegangenen Stellungnahmen wurden in den Facharbeitsgremien der FGG Elbe ausgewertet. Die Anregungen und Hinweise vieler Stellungnahmen sind bei der Erarbeitung der Entwürfe der Aktualisierung des Bewirtschaftungsplans und des Maßnahmenpro- gramms berücksichtigt worden. Detaillierte Informationen zur Auswertung werden auf den Internetseiten der FGG Elbe zum 22. Dezember 2014 veröffentlicht. Frage 4: Wie bewertet der Senat die Umsetzung der in der WRRL gesetzten besonderen Maßstäbe für Beteili- gung und Öffentlichkeit (Art. 14 WRRL) im vergangenen Bewirtschaftungszyklus (2009 - 2015)? Antwort zu 4: Der Senat erfüllt die Vorgaben des Ar- tikels 14 WRRL vollumfänglich. Die gesetzlich geregel- ten Anhörungsmaßnahmen werden in der FGG Elbe ge- meinsam organisiert und in den Ländern - in Berlin ge- mäß § 2d BWG - umgesetzt. Darüber hinaus findet in Berlin eine auf den lokalen und regionalen Planungsraum bezogene breiter angelegte Öffentlichkeits- und Informationsarbeit statt. Die breite Öffentlichkeit bezüglich wasserwirtschaftlicher Themen und speziell der WRRL zu erreichen, sieht der Senat vor dem Hintergrund sehr knapper personeller und finanziel- ler Ressourcen als schwierig an. Aber es finden Zusammenkünfte und Veranstaltungen statt, in denen Behörden, Verbände, Verwaltungen, Politik, interessierte Öffentlichkeit und Bürgerinnen und Bürger über die Maßnahmenplanung in Berlin informiert und in diese einbezogen werden. Insbesondere im Rahmen der Erar- beitung der verschiedenen Gewässerentwicklungskonzep- te werden planungsbegleitende Informationsforen und Werkstätten durchgeführt. Frage 5: Wann und in welchem Verfahren wird der kommende Bewirtschaftungsplan erstellt und das Maß- nahmenprogramm für den Bewirtschaftungszeitraum 2016 - 2021 dem Abgeordnetenhaus von Berlin zur Kenntnisnahme vorgelegt? Antwort zu 5: Die Entwürfe der Aktualisierung des Bewirtschaftungsplans sowie der Aktualisierung des Maßnahmenprogramms für den Bewirtschaftungszeit- raum von 2016 bis 2021 haben die Länder gemeinsam in der FGG Elbe aufgestellt. Vom 22. Dezember 2014 bis zum 22. Juni 2015 erfolgt die Anhörung der Öffentlich- keit. Der Senat wird die Anhörungsdokumente zum 22.12.2014 wieder im Amtsblatt und im Internet veröf- fentlichen. Die eingehenden Stellungnahmen werden in den Fachgremien der FGG Elbe ausgewertet und finden gegebenenfalls Eingang in die Endfassung des Bewirt- schaftungsplans für den deutschen Teil der Flussgebiets- einheit Elbe, der zum 22. Dezember 2015 in Kraft tritt. Der Senat wird dem Abgeordnetenhaus von Berlin über den Bewirtschaftungsplan der FGG Elbe sowie über die Maßnahmenschwerpunkte im Land Berlin berichten. Frage 6: Geht der Senat nach wie vor davon aus, dass Berlin zur endgültigen Erreichung der weitgehenden Ziele der WRRL Fristverlängerungen für die beiden Bewirt- schaftungszyklen 2016 - 2021 und 2022 - 2027 in An- spruch nehmen muss? Wenn ja, warum? Antwort zu 6: Vor dem Hintergrund des Standes der Umsetzung der Maßnahmen, der in den Antworten zu 1 dargestellt ist, wird Berlin die Möglichkeiten der Fristver- längerung für beide Bewirtschaftungszyklen in Anspruch nehmen müssen. Berlin, den 08. Dezember 2014 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 10. Dez. 2014)