Drucksache 17 / 15 025 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Philipp Magalski (PIRATEN) vom 21. November 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 26. November 2014) und Antwort Übernahme/Zukunft der Abwasserspeicheranlage im Osthafen Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie bewertet der Senat die seit April 2013 laufende Pilotphase der von der LURI.watersystems.GmbH (LURI) errichteten Offshore-Abwasserspeicheranlage in der Spree Höhe Osthafen (Friedrichshain)? Wie ist dies- bezüglich die Aussage von Staatssekretär Christian Gaeb- ler (SenStadtUm) im Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt vom 1.10.2014 zu verstehen: „Die Auswertung des Pilotprojekts könne zudem unterschiedlich betrachtet werden“? (Ausschuss SenStadtUm 17/47 v. 1.10.2014, Inhaltsprotokoll S. 3) Antwort zu 1: Dem Senat liegt bisher nur ein Zwi- schenbericht für den Zeitraum vom 22.04.2013 bis 01.09.2013 vor. Daher können über den Erfolg des Pilot- vorhabens noch keine abschließenden Aussagen getroffen werden. Frage 2: Warum ist laut Staatssekretär Christian Gaeb- ler (SenStadtUm) die Übernahme der Anlage durch die Berliner Wasserbetriebe/Land Berlin neuerdings „keine Option“ (Ausschuss SenStadtUm 17/47 v. 1.10.2014, Inhaltsprotokoll S. 3), obwohl das Projekt nach dem spe- ziellem Anforderungsprofil der Berliner Wasserbetriebe realisiert wurde und die im Kooperationsvertrag zwischen den Berliner Wasserbetrieben und der LURI vom 28.01.2011 geregelten Bedingungen für einen Ankauf laut Abschlussbericht der TU Berlin (Kooperationspartner) vom Dezember 2013 weitgehend erfüllt sind? Antwort zu 2: Die im Kooperationsvertrag zwischen den Berliner Wasserbetrieben und der LURI vom 28.01.2011 geregelten Bedingungen - Kondition 1: Es bestehen wasserrechtliche Anforderungen im Rahmen eines wasserrechtlichen Be- scheids an die Berliner Wasserbetriebe (BWB). - Kondition 2: Die Anlage erfüllt die Auflagen im Vergleich mit Alternativlösungen in funktionaler und wirtschaftlicher Hinsicht gleichwertig oder besser. - Kondition 3: Die dann vorhandene Anlage entspricht aus wasserrechtlicher Sicht dem Stand der Technik und ist im vorhandenen Zustand geneh- migungsfähig. - Kondition 4: Die durch die Übernahme verursachten Kosten sind aus gebührenrechtlicher Sicht an- satzfähige Kosten. - Kondition 5 (Auszug): Voraussetzung für die Übernahme der Pilotanlage in das Eigentum der BWB ist weiterhin, dass sämtliche Ansprüche des jeweiligen Eigentümers des Grundstücks Stralauer Allee 5 abgegolten sind. sind nach Erkenntnis des Senats bisher nicht abschlie- ßend geklärt bzw. erfüllt. Frage 3: Welche eventuellen Vorbehalte gegen das Projekt seitens des Bezirks Friedrichshain-Kreuzberg sind dem Senat bekannt? Antwort zu 3: Dem Senat ist eine Stellungnahme des Bezirksamtes Friedrichshain-Kreuzberg zur Errichtung der Versuchsanlage bekannt. Darin heißt es: „Dem Vorhaben wird nur unter Zurückstellung erheblicher städte- baulicher Bedenken zugestimmt, da es sich hier um ein zeitlich befristetes technisches Pilotvorhaben handelt, das vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) finanziert wird. …dem Vorhaben stehen aber erhebliche öffentliche Belange entgegen. Als beeinträch- tigte öffentliche Belange sind hier der Schutz des Orts- und Landschaftsbildes, der Erhalt der natürlichen Eigenart der Landschaft sowie der Erhalt der Funktion als Erho- lungsgebiet und die Hervorrufung schädlicher Umwelt- einwirkungen anzuführen.“ Frage 4: Können mögliche Vorbehalte seitens des Se- nats bzw. des Bezirks gegen den Ankauf der Anlage und den Weiterbetrieb dieser nach Ende der Pilotphase (Ende April 2015) in den kommenden Wochen ausgeräumt werden? Wenn ja, wie? Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 15 025 2 Antwort zu 4: Siehe Antwort zu Frage 2. Bei einer negativen Stellungnahme des Bezirkes ist ein Weiterbetrieb/Dauerbetrieb der Anlage nicht möglich. Frage 5: Warum musste bei dieser Abwasserspeicher- anlage im Osthafen die ursprüngliche Installation mit Sonnendeck und Bepflanzungen zurückgebaut werden und warum wurde eine öffentliche Nutzung nicht ermög- licht? Antwort zu 5: Es handelt sich um ein Pilotprojekt für eine Abwasseranlage, die es in dieser Form bisher noch nicht gab. Es mussten im Rahmen dieses Projektes erst Betriebserfahrungen gesammelt werden, bevor eine öf- fentliche Nutzung hätte zugelassen werden können. Frage 6: Welche Maßnahmen plant der Senat im Falle einer Nichtübernahme der Anlage durch die Berliner Wasserbetriebe, um die seit April 2013 nach Starkregene- reignissen an dieser Stelle über 15.000 qm aufgefangenen und nicht in die Spree eingeleiteten ungeklärten Abwässer auch in Zukunft zu vermeiden? Antwort zu 6: Es gibt für das unmittelbar an die Pilot- anlage angrenzende Einzugsgebiet Berlin XII ein Sanie- rungskonzept zur Schaffung von zusätzlichem Stauraum, welches die Anforderungen der Sanierungserlaubnis übererfüllt. Die Maßnahmen in diesem Einzugsgebiet stehen kurz vor dem Abschluss. Insgesamt werden durch diese Maßnahmen 200.926 m³/a Mischwasser zurückge- halten und gelangen so nicht in die Spree. Frage 7: Welche Maßnahmen unternimmt der Senat, um die Einleitung von ungeklärtem Abwasser bei Starkregenereignissen in die Spree insgesamt zu mindern bzw. zu verhindern? Antwort zu 7: Das Überlaufen von Mischwasser in die Gewässer lässt sich nicht vollständig verhindern. Für die Gebiete mit Mischwasserkanalisation gibt es zur Reduzie- rung der Überläufe seit 1998 ein umfassendes Sanie- rungsprogramm, das bis 2020 schrittweise umgesetzt wird. Insgesamt werden nach Abschluss aller Maßnahmen 309.000 m 3 zusätzlicher Stauraum ertüchtigt bzw. errich- tet worden sein. Somit können 3,2 Mio. m³/a Mischwas- sereinleitungen von der Spree ferngehalten werden. Frage 8: Unterstützt der Senat die Forderung nach ei- nem umfassenden Monitoringsystem, dass die Einleitun- gen von ungeklärtem Abwasser bei Starkregenereignissen in alle Berliner Gewässer überwacht? Antwort zu 8: Monitoringsysteme existieren bereits. Seitens der Berliner Wasserbetriebe werden die Überläufe aus der Mischwasserkanalisation erfasst und regelmäßig dem Senat gemeldet. Der Senat betreibt ein umfassendes Monitoring zur Überwachung der ökologischen Zustände der Berliner Gewässer. In der Innenstadt werden zur Er- fassung der Auswirkungen von Mischwasserüberläufen zusätzlich insgesamt sieben mit Sensoren ausgestattete Messstationen betrieben. Berlin, den 08. Dezember 2014 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 10. Dez. 2014)