Drucksache 17 / 15 027 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Martin Delius (PIRATEN) vom 25. November 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 26. November 2014) und Antwort Gefährliche Bauschäden am sonderpädagogischen Förderzentrum Stötzner-Schule Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Gemäß § 109 Schulgesetz obliegt den Bezirken die Verwaltung und Unterhaltung der äußeren Angelegenheiten der allgemein bildenden Schulen. Hierzu zählen die Maßnahmen zur Schaffung der äußeren Vo- raussetzungen für das Lehren und Lernen in der Schule, insbesondere der Bau, die Ausstattung und die Unterhal- tung der Schulen. Dies beinhaltet auch die Instandhaltung und Sanierung der Gebäude. Der für das sonderpädagogi- sche Förderzentrum Stötzner-Schule zuständige Bezirk Reinickendorf hat die Fragen wie folgt beantwortet: 1. Ende November dieses Jahres stürzten Fenster der Stötzner-Schule aus dem Scharnier. Es wurden Lehrkräfte verletzt. Welche Gründe und Erklärungen für den Vorfall sind dem Senat und dem Bezirk Reinickendorf inzwi- schen bekannt? 2. Können der Senat und der Bezirk Reinickendorf in- zwischen Gefährdungen in der Schule mit Sicherheit ausschließen? a) Wenn nein, welche Entscheidungen wurden wann getroffen bzw. welche Maßnahmen befinden sich in der Diskussion, um weitere Gefährdungen zu verhindern? b) Wenn ja, auf welcher Grundlage? 3. Gibt es eine Prüfung oder ein Gutachten zum Vor- fall? a) Wenn ja, was ist der Inhalt dieses Gutachtens bzw. was sind die Ergebnisse der Prüfung? 4. Welche baulichen Maßnahmen wurden an der Stö- tzner-Schule eingeleitet, um die Sicherheit der Schül- er*innen und der Lehrkräfte zu gewährleisten? a) Wurden, wie an der Poelchau-Schule, inzwischen alle Drehkippfenster auf Drehfenster umgerüstet? 5. Haben sich aus dem Vorfall personelle Konsequen- zen ergeben? a) Wenn ja, welche? Zu 1. - 5: Der Sachverhalt stellt sich anders als in der obigen Fragestellung formuliert dar. Ein Oberlichtfenster war offensichtlich nicht ordnungsgemäß verriegelt und hat sich daher unkontrolliert aus dem vorgesehenen Me- chanismus gelöst. Ein Lehrer wurde verletzt. Die Ursa- chenprüfung dauert noch an. Es handelt sich nicht um Drehkippfenster. Konstrukti- onsbedingt werden daher alle Oberlichtfenster zeitnah mit Fangscheren ausgestattet. 6. Haben sich aus dem Vorfall zivil- oder strafrechtli- che oder sonstige juristische Konsequenzen ergeben? a) Wenn ja, welche? Zu 6.: Die Ursachenprüfung dauert an. Berlin, den 05. Dezember 2014 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 10. Dez. 2014)