Drucksache 17 / 15 028 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Martin Delius (PIRATEN) vom 25. November 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 26. November 2014) und Antwort Gefährliche Bauschäden am Fichtenberg-Gymnasium: Wie will der Senat den Bezirk Steglitz-Zehlendorf unterstützen, seinen massiven Sanierungsstau abzubauen? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Gemäß § 109 Schulgesetz obliegt den Bezirken die Verwaltung und Unterhaltung der äußeren Angelegenheiten der allgemein bildenden Schulen. Hierzu zählen die Maßnahmen zur Schaffung der äußeren Vo- raussetzungen für das Lehren und Lernen in der Schule, insbesondere Bau, Ausstattung und die Unterhaltung der Schulen. Dies beinhaltet auch die Instandhaltung und Sanierung der Gebäude. Der für das Fichtenberg- Gymnasium zuständige Bezirk Steglitz-Zehlendorf hat die Fragen 1 – 8 wie nachfolgend beantwortet, sofern erforderlich , hat der Senat diese ergänzt: 1. In den Herbstferien dieses Jahres wurde am Fich- tenberg-Gymnasium in Steglitz-Zehlendorf bröckelnder Putz großflächig abgeschlagen. Um Schüler*innen und Lehrkräfte vor Verletzungen zu schützen, ist die Schule seit Wochen, v.a. am Eingangsbereich abgesperrt. Der Zutritt ist seitdem nicht mehr barrierefrei. Die Fenster- rahmen und Dachstühle sind marode. a) Können der Senat und der Bezirk Steglitz- Zehlendorf nach den genannten Maßnahmen Gefährdun- gen in der Schule mit Sicherheit ausschließen? b) Wenn nein, welche weitere Maßnahmen befinden sich in der Diskussion, um weitere Gefährdungen an der Schule zu verhindern? Zu 1.: Sowohl das Schulamt als auch der Hochbauser- vice gehen mit der Situation an der Schule verantwor- tungsvoll um. Es wurden und werden auch weiterhin Maßnahmen ergriffen, die die Verkehrssicherheit sicher- stellen. Die bisherigen Maßnahmen dienen jedoch nur der Gefahrenabwehr. Das Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf hat vor, die Schu- le im Rahmen einer Gesamtsanierung als Investitions- maßnahme anzumelden. 2. Gibt es eine Prüfung oder ein Gutachten zum Sanie- rungsbedarf an der Schule? a) Wenn ja, was ist der Inhalt dieses Gutachtens bzw. was sind die Ergebnisse der Prüfung? Zu 2.: Entfällt, da es kein Gutachten gibt. 3. Welche Maßnahmen wurden eingeleitet, um die Schüler*innen und Lehrkräfte des Fichtenberg-Gymna- siums vor Fenstern zu schützen, die aufgrund ihrer maro- den Beschaffenheit aus den Scharnieren fallen und Ver- letzungen verursachen können? Zu 3.: Bisher sind keine Fenster aus den Scharnieren gefallen. Sicherungsmaßnahmen für einen hypothetischen Fall des Herausfallens würden auf eine Fenstersanierung des gesamten Gebäudes hinauslaufen. Erste Maßnahmen zur Unfallvermeidung obliegen zudem der Schule selbst. Sollte dem Lehrkörper bekannt sein, dass ein Fenster kurz vor dem Herausfallen steht, dann sind geeignete Siche- rungsmaßnahmen durch den Lehrkörper zu treffen. Diese Mängel sind dann dem Schulamt zu melden, welches dann prioritär entscheidet, welche Maßnahmen zu ergrei- fen sind. Sollte Gefahr im Verzug bestehen, würde bei einer Begehung oder bei Kenntnisnahme auch der Hoch- bauservice selbstständig die Gefahrenstelle sichern. 4. Laut der Antwort des Senats in meiner Anfrage, Drs. 17/14477 beträgt der Gesamtsanierungsbedarf (inkl. “Standardanpassungen”) im Bezirk Steglitz-Zehlendorf 409.587.000 Euro. Das sind 21,5 % des Gesamtbedarfs von Berlin (1.903.197.000 Euro). a) Wie begründet der Bezirk die massive Höhe des Bedarfs? b) Wie wurde der Bedarf rechnerisch hergeleitet? Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 15 028 2 Zu 4.: Der bezirkliche Gebäudebestand zeichnet sich durch einen hohen Anteil an Altbauten mit Denkmal- schutzbezug aus. Da seit Jahren die Mittel der baulichen Unterhaltung nicht auskömmlich sind, konnte der Sanie- rungsstau nicht abgebaut werden, sondern wuchs viel- mehr an. Zudem besteht der Hochbauservice seit 2011 aus 30 – 35 Mitarbeitern insgesamt, die an ihrer Leistungsgrenze stehen. Der Bedarf wurde im Rahmen einer groben Kosten- prognose erhoben. Ergänzung des Senats: Dem Bezirk sind in den ver- gangenen Jahren mit der vom Abgeordnetenhaus be- schlossenen Globalsumme sowie Sonderprogrammen (insbes. dem Schulanlagensanierungsprogramm) Mittel für die Instandhaltung von Schulen bereitgestellt worden. Zusätzlich ist der Bezirk durch die Vorgabe einer Leitlinie zu einer Mindestveranschlagung des baulichen Unterhalts für seinen Gebäudebestand verpflichtet worden (vgl. u.a. RN 0852, dort Tz. 3.5.2). Der Bezirk ist bei seiner Veran- schlagung frei, diese Mindestbeträge durch eigene Schwerpunktsetzung zu überschreiten. Andere Bezirke sind in der Vergangenheit so vorgegangen. Die konkrete Mittelverteilung im Bezirk, auf die in der o.g. Antwort offenbar Bezug genommen wird, obliegt ebenfalls dem Bezirk selbst. Hinsichtlich der angesprochenen groben Kostenprognose wird ergänzend darauf hingewiesen, dass diese auch Anpassungen wegen geänderter Schulrauman- forderungen (z.B. Brandschutz, Energiesparmaßnahmen, Barrierefreiheit, Sprachalarmierungsanlagen, IT-Vernet- zung etc.) enthält. 5. Laut der Antwort des Senats in meiner Anfrage, Drs. 17/14477 beträgt die Zumessung des Schulanlagen- sanierungsprogramms für den Bezirk Steglitz-Zehlendorf im Jahr 2014 6.316.000 Euro. Welche Höhe wurde bisher davon abgerufen? a) Welche Schulen konnten im Bezirk davon wie sa- niert werden? Zu 5.: Der Festlegungsstand betrug zum 30.09.2014 100 %. Am 01.12.2014, Stand 18:00 Uhr, waren bereits 4.009.098,28 € kassenwirksam. Es wird davon ausgegangen , dass zum Jahresabschluss alle Mittel verausgabt werden. Die konkrete Mittelverwendung kann der Anlage ent- nommen werden. Zusätzlich hierzu werden 7.000 € pro Schule vom Schulamt direkt verausgabt. Diese Liste ist der Anlage 2 zu entnehmen. 6. Warum wurde entschieden, von den bisher zur Ver- fügung stehenden Mitteln im Bezirk nicht den Sanie- rungsbedarf am Fichtenberg-Gymnasium abzubauen? Zu 6.: Der Ansatz der baulichen Unterhaltung betrug im Jahr 2014 annähernd 9,7 Mio. €. In 2014 standen zusätzliche Mittel des Schulanlagensanierungsprogramms von ca. 6,316 Mio. € zur Verfügung. Die in 2014 durch- zuführenden Maßnahmen wurden gemeinsam mit dem Schulamt abgestimmt. Die Prioritätensetzung erfolge nach Maßgabe des möglichst effizienten Einsatzes der Mittel. Dabei wurde versucht, die gröbsten Mängel an den Schu- len zu beseitigen. 7. Nach welchen konkreten Kriterien und Richtwerten priorisiert das Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf den Abbau des Sanierungsstaus an den Schulen im Bezirk? Zu 7.: Das Bezirksamt priorisiert den Abbau des Sa- nierungsrückstaus nach Notwendigkeit und Dringlichkeit der Gefahrenabwehr. 8. Ist im kommenden Jahr oder bis 2017 geplant, Maßnahmen zum Abbau des Sanierungsstaus am Fichten- berg-Gymnasium zu treffen? a) Wenn ja, um welche Maßnahmen handelt es sich? b) Wenn ja, welche Mittel werden in welcher Höhe eingesetzt? c) Wenn nein, warum nicht? Zu 8.: Wie bereits zu Frage 1b) mitgeteilt, ist geplant, die Schule zur Investitionsplanung anzumelden, um eine Gesamtsanierung durchzuführen. Für das Schulanlagen- sanierungsprogramm 2015 sind 600.000 € für die Dachsanierung in der Schule angemeldet. Darüber hinaus gibt es derzeit noch keine Festlegung auf bestimmte Maß- nahmen, da dies erst im Rahmen eines künftigen Bezirk- samtsbeschlusses festgelegt wird. 9. Welche Maßnahmen plant der Senat um kurz-, mit- tel- oder langfristig den Sanierungsstau an Schulen im Bezirk Steglitz-Zehlendorf abzubauen? Zu 9.: Wie der Vorbemerkung zu entnehmen ist, ob- liegt grundsätzlich den Bezirken die Verwaltung und Unterhaltung der äußeren Angelegenheiten der allgemein bildenden Schulen. Die Maßnahmen werden von den Bezirken aus der Globalsummenzuweisung in eigener Verantwortung und Prioritätensetzung finanziert. Die Bezirke – somit auch der Bezirk Steglitz – Zehlendorf werden dabei von der Senatsverwaltung für Bil- dung, Jugend und Wissenschaft durch die Mittel des Schulanlagensanierungsprogramms (SSP) unterstützt. Berlin, den 12. Dezember 2014 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 17. Dez. 2014) SenBJW Ref II B Seite: 1 05.12.2014 Adresse PLZ G e s a m t k o s t e n R a t e n 2 0 1 4 R a t e n ( a b ) 2 0 1 5 Tsd. € Tsd. € Tsd. € 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 Kenn- ziffer Sanierung von Schulen und Schulsportanlagen 2014 - Anmeldungen und genehmigte Projekte Reg.- Nr. Schul- Nr. Schulname MaßnahmenObjekt Kurzbeschreibung A u f n a h m e i n d i e P r o j e k t l i s t e Finanzierungsplanung P r i o r i t ä t d e s B e z i r k s Steglitz-Zehlendorf 1 06G32 Grundschule am Stadtpark Karl-Stieler-Str. 11 12167 2.5 Sanierung Gebäude und Fachräume 840 440 ja 2 06K10 10. Schule Lauenburger Str. 110 12169 2.5 Sanierung Gebäude und Fachräume 1.100 980 ja 3 06Y04 Dreilinden-Gymnasium Dreilindenstr. 49 14109 2.2 Sanierung SH 520 320 200 ja 4 06G31 Grundschule an der Bäke Haydnstr. 15 12203 2.5 Sanierung Elektro, 2. BA 400 0 ja 5 06G07 Zinnowwald-Grundschule Wilskistr. 78 14163 2.3 Sanierung Schulaula, Dach, Brandschutz 900 528 ja P1 diverse Schulen (55) a`7.000 € 2.5 7.000 € Maßnahmen 385 ja P2 06Y02 Droste-Hülshoff-Oberschule Schönower Str. 8 14165 2.5 Sanierung allg. 17 17 ja P3 06Y09 Fichtenberg-Oberschule Rothenburgstr. 18 12165 2.5 Sanierung allg. 17 17 ja P4 06Y11 Goethe-Oberschule Drakestr. 72-75 12205 2.5 Sanierung allg. 17 17 ja P5 06G06 Mühlenau-Grundschule Molsheimer Str. 7 14195 2.5 Sanierung allg. 17 17 ja P6 06Y06 Beethoven-Oberschule Barbarastr. 9 12249 2.5 Sanierung allg. 17 17 ja P7 06G27 Grundschule am Königsgraben Gallwitzallee 136-144 12249 2.4 Sanierung Sanitär, 1. BA 300 50 250 ja P8 06K09 Gail-S.-Halvorsen-Schule Im Gehege 6 14195 2.4 Sanierung Sanitär, 1. BA 600 165 350 ja 12 06Y04 Dreilinden-Gymnasium Dreilindenstr. 49 14109 2.3 Sanierung Fachräume 330 330 ja 13 06G15 Dunant-Grundschule Gritznerstr. 19-23 12163 2.2 Sanierung SH, 2. BA 2.050 500 1.100 ja 14 06Y01 Schadow-Gymnasium Beuckestr. 27-29 14163 2.5 Sanierung Dach 250 250 ja 15 06K01 John-F.-Kennedy-Schule Teltower Damm 87-93 14167 2.5 Sanierung Dach, 2. BA, energ. Sanierung 1.000 250 650 ja 16 06G03 Johannes-Tews-Grundschule Wasgenstr. 50 14129 2.3 Sanierung Aula 350 278 72 ja 17 06S04 Paul-Braune-Schule Drakestr. 80 12205 2.5 Sanierung Räume, Sanitär, Rettungswege, Eingangsbereich 1.900 705 1.195 ja P13 06G07 Zinnowwald-Grundschule Wilskistr. 78 14163 2.5 Sanierung Räume Schulaufsicht 400 400 ja P14 diverse Schulen (22) 2.5 Vernetzung Schulsekretariate 200 200 ja P15 06Y08 Hermann-Ehlers-Oberschule Elisenstr. 3-4 12169 2.5 Sanierung Dach, energ. Sanierung 450 450 ja 17.925 9.216 22 6.316 3.133 3183 Summe der genehmigten Projekte die in Spalte 12 mit ja gekennzeichnet sind Anlage 7000er-Maßnahmen: Für diesen Teil des Sanierungsprogramms standen dem Bezirk 395.000,- € zur Verfügung. Unter Berücksichtigung des Jetzt-Standes in Profiskal und dreier hier noch vorliegender, aber noch nicht gebuchter Rechnungen werden davon rd. 342.000 € ausgegeben. Rd. 53.000 € werden nicht verwendet werden.* Die abgerechneten Maßnahmen betrafen Sanierungen an den Außenanlagen mit Kosten von rd. 136.000 (Durchführung FB Grün), sowie Arbeiten an den Schulgebäuden für rd. 206.000 € (Durchführung Schulamt, tlw. unter Einbeziehung FB Hoch). Art der Maßnahme Ist Stand 05.12.2014 Soll Gesamt 342.000,- € 395.000,- € davon Außenanlagen 136.000,- € davon Gebäude 206.000,- € * Anmerkung des Senats: Diese Mittel werden für andere Maßnahmen zur Verfügung gestellt. S17-15028 S1715028-Anlage 1 S1715028-Anlage 2