Drucksache 17 / 15 029 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Anja Schillhaneck (GRÜNE) vom 24. November 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 27. November 2014) und Antwort Faire Arbeitsbedingungen im Wissenschaftsbereich in Berlin: Vertragsbedingungen in Einsteinstiftungs-finanzierten Projekten Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Ist dem Senat bekannt, dass Fördermittel durch die Einstein-Stiftung Berlin in vielen Fällen jeweils nur für drei Monate ausgehändigt werden? Zu 1.: Der Haushaltsplan des Landes Berlin 2014/2015 stellt in 2014 im Titel 1070/68516 „Zuschüsse zur gezielten Forschungsförderung“, welcher unter anderem die Mittel für die Projekte der Einstein Stiftung Ber- lin bereitstellt, Verpflichtungsermächtigungen für 2015 in Höhe von 2,5 Mio. € bereit. Auf Grund dieses Betrages kann die Einstein Stiftung mit den Universitäten Weiter- leitungsverträge bis zum 31.3.2015 schließen. Auf dieser Grundlage wurden für vier im Sommer 2014 bewilligte Projekte der Einstein Stiftung, welche zum 1.1.2015 anlaufen sollen, Weiterleitungsverträge mit den betreffenden Hochschulen zunächst nur für drei Mo- nate abgeschlossen. Die Projekte der Stiftung, welche zu einem früheren Zeitpunkt in 2014 oder davor angelaufen sind, haben Weiterleitungsverträge mit entsprechend längeren Laufzeiten. Durch den im Dezember 2014 zu erteilenden Zuwen- dungsbescheid für 2015 wird die Stiftung in die Lage versetzt, die Laufzeiten der Weiterleitungsverträge für alle Projekte zu verlängern. Daneben steht es der Einstein Stiftung frei, im Rah- men der Mittelverantwortung und der entsprechenden Steuerung die bekannten Rahmenbedingungen zu berück- sichtigen und zum Beispiel die Weiterleitungsverträge erst ab dem Vorliegen der Zustimmung zur Freigabe der Verpflichtungsermächtigungen für jedes einzelne Jahr abzuschließen, um mehrmonatige Weiterleitungsverträge zu ermöglichen. 2. Ist dem Senat bekannt, ob sich dies auf die Ver- tragslaufzeiten von wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen auswirkt, und wenn ja: In welcher Art tut es das? Zu 2.: Es ist davon auszugehen, dass die Universitä- ten, die als Körperschaften des öffentlichen Rechts zu einer den Haushaltsgrundsätzen der Landeshaushaltsord- nung entsprechenden Haushaltsführung verpflichtet sind, sich finanziell nur im Rahmen der Mittel binden, die ihnen von der Einstein Stiftung im Einzelfall verbindlich zur Verfügung gestellt werden. Es obliegt den Universitäten zu prüfen, inwieweit auf der Grundlage haushaltswirtschaftlicher Maßnahmen und eingedenk personalpolitischer Leitlinien schon zu einem früheren Zeitpunkt Verträge über die gesamte bewilligte Projektlaufzeit abgeschlossen werden können. 3. Sofern eine der Folgen eine entsprechend auf drei Monate befristete Laufzeit von Arbeitsverträgen ist: Wie bewertet der Senat dies, insbesondere vor dem Hinter- grund der Diskussionen um prekäre Beschäftigung im Wissenschaftsbereich? Zu 3.: Die gegebenenfalls vorkommende sehr kurze Befristung von Arbeitsverträgen im Rahmen von Projek- ten, die durch die Einstein Stiftung gefördert werden, ist bedauerlich, aber aufgrund der durch den Haushalt und die Landeshaushaltsordnung festgeschriebenen Rahmen- bedingungen derzeit nicht zu ändern. Berlin, den 04. Dezember 2014 In Vertretung Dr. Knut Nevermann Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 12. Dez. 2014)