Drucksache 17 / 15 033 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Christopher Lauer (PIRATEN) vom 26. November 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 27. November 2014) und Antwort Polizeilicher Umgang mit den rassistischen Mobilisierungen gegen die Containerlager für Flüchtlinge am Stadtrand und den Gegenprotesten (II) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Der Senat sieht die Polizei Berlin als Schutzgaranten aller Versammlungen und politischen Veranstaltungen. Dabei wahrt die Polizei in jeder Hinsicht das verfassungsrechtliche Gebot der Neutralität. Sie schützt insofern nicht etwa das jeweilige Demonstrations- anliegen, sondern ungeachtet des jeweiligen Themas stets die Demonstrationsfreiheit als solche. Die Beantwortung der Fragen erfolgt daher ungeachtet der in der Fragestel- lung wertend formulierten Begrifflichkeiten. Hinsichtlich der Beantwortung der Fragen zu 1. bis zu 8. erfolgt eine statistische Erfassung nach Versammlungsthema bzw. Versammlungszugehörigkeit im Sinne der Fragestellung grundsätzlich nicht. Die polizeilichen Maßnahmen richten sich nach dem objektiv tatbestandlichen Aspekt der Straf- tatverwirklichung. Eine mögliche, auch politische Moti- vation ist Gegenstand weiterer Ermittlungen. Daher ist eine Aufschlüsselung nach Versammlungen nicht mög- lich. 1. Wie viele Verstöße gegen das Vermummungsver- bot wurden am 17.11.2014 in Marzahn im Rahmen der „Montagsdemo“ von Neonazis und Rassist*innen (Motto: „Wir wollen kein Containerdorf!“) und der Gegendemonstration festgestellt? (Bitte eine Einzelaufschlüsse- lung nach jeweiligem Demonstrationszug und Anzahl.) Zu 1.: Durch die Polizei Berlin konnten am betreffen- den Tag zwei Verstöße gegen das Vermummungsverbot festgestellt werden. 2. Bei wie vielen Personen wurden am 17.11.2014 in Marzahn im Rahmen der „Montagsdemo“ von Neonazis und Rassist*innen (Motto: „Wir wollen kein Containerdorf !“) und der Gegendemonstration die Personalien festgestellt? (Bitte eine Einzelauflistung nach jeweiligem Demonstrationszug und Anzahl.) Zu 2.: Bei 23 Personen, denen die Freiheit beschränkt oder entzogen wurde, wurden die Personalien festgestellt. 3. Zu wie vielen Festnahmen und Ingewahrsamnah- men ist es am 17.11.2014 in Marzahn im Rahmen der „Montagsdemo“ von Neonazis und Rassist*innen (Motto: „Wir wollen kein Containerdorf!“) und der Gegendemonstration gekommen? (Bitte eine Einzelauflistung nach jeweiligem Demonstrationszug und Anzahl.) Zu 3.: Von den unter 2. genannten Personen wurde ein ehemaliger Versammlungsteilnehmer einer Polizeidienst- stelle zugeführt. 22 weitere Personen wurden nach erfolg- ter Personalienfeststellung am Ort entlassen. 4. Wie viele Ermittlungsverfahren wurden am 17.11.2014 in Marzahn im Rahmen der „Montagsdemo“ von Neonazis und Rassist*innen (Motto: „Wir wollen kein Containerdorf!“) und der Gegendemonstration eingeleitet und warum jeweils? (Bitte eine Einzelauflistung nach jeweiligem Demonstrationszug und Anzahl.) Zu 4.: Im Zusammenhang mit den genannten Ver- sammlungen wurden bisher 14 Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Versamm- lungsgesetz, des Landfriedensbruchs, des besonders schweren Falles des Landfriedensbruchs, der gefährlichen Körperverletzung, des Widerstandes gegen Vollstre- ckungsbeamte und der Sachbeschädigung eingeleitet. 5. Wie viele Verstöße gegen das Vermummungsver- bot wurden am 22.11.2014 in Marzahn im Rahmen der „Montagsdemo“ von Neonazis und Rassist*innen (Motto: „Gegen Asylmissbrauch den Mund aufmachen! Wir sind das Volk! Gemeinsam sind wir stark!“) und den Gegenprotesten festgestellt? (Bitte eine Einzelaufschlüsselung nach Versammlung und Anzahl.) Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 15 033 2 Zu 5.: Insgesamt wurden 65 Verstöße gegen das Ver- mummungsverbot festgestellt. 6. Bei wie vielen Personen wurden am 22.11.2014 in Marzahn im Rahmen der „Montagsdemo“ von Neonazis und Rassist*innen (Motto: „Gegen Asylmissbrauch den Mund aufmachen! Wir sind das Volk! Gemeinsam sind wir stark!“) und den Gegenprotesten die Personalien festgestellt ? (Bitte eine Einzelaufschlüsselung nach Ver- sammlung und Anzahl.) Zu 6.: Bei 55 Personen, denen die Freiheit beschränkt oder entzogen wurde, wurden die Personalien festgestellt. 7. Zu wie vielen Festnahmen und Ingewahrsamnah- men ist es am 22.11.2014 in Marzahn im Rahmen der „Montagsdemo“ von Neonazis und Rassist*innen (Motto: „Gegen Asylmissbrauch den Mund aufmachen! Wir sind das Volk! Gemeinsam sind wir stark!“) und den Gegenprotesten gekommen? (Bitte eine Einzelaufschlüsselung nach Versammlung und Anzahl.) Zu 7.: Von den unter 6. genannten Personen wurden 14 einer Polizeidienststelle zugeführt. 41 weitere wurden nach erfolgter Personalienfeststellung am Ort entlassen. 8. Wie viele Ermittlungsverfahren wurden am 22.11.2014 in Marzahn im Rahmen der „Montagsdemo“ von Neonazis und Rassist*innen (Motto: „Gegen Asylmissbrauch den Mund aufmachen! Wir sind das Volk! Gemeinsam sind wir stark!“) und den Gegenprotesten eingeleitet und warum jeweils? (Bitte eine Einzelauf- schlüsselung nach Versammlung und Anzahl.) Zu 8.: Im Zusammenhang mit den genannten Ver- sammlungen wurden bisher 143 Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Versamm- lungsgesetz, des Landfriedensbruchs, des besonders schweren Falles des Landfriedensbruchs, der gefährlichen Körperverletzung, des Widerstandes gegen Vollstre- ckungsbeamtinnen bzw. Vollstreckungsbeamte, der ver- suchten Gefangenenbefreiung, des Raubes, der Brandstif- tung, des Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion, des Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz und der Sachbe- schädigung eingeleitet. 9. Wie viele Bedrohungen und körperliche Übergriffe gegen Journalist*innen durch Teilnehmer*innen der Auf- züge von Rassist*innen und Neonazis am 17.11.2014 und am 22.11.2014 wurden von der Polizei festgestellt? Wie sind diese durch die Polizei Berlin weiter verfolgt wor- den? Zu 9.: Bei der Polizei Berlin sind keine Angriffe auf Journalistinnen und Journalisten im Zusammenhang mit den Versammlungen anlässlich der geplanten Container- dörfer zur Anzeige gebracht worden. Berlin, den 9. Dezember 2014 In Vertretung Bernd Krömer Senatsverwaltung für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 17. Dez. 2014)