Drucksache 17 / 15 034 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Gabriele Hiller (LINKE) vom 25. November 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 27. November 2014) und Antwort Bäderpolitik am Limit: heißer Herbst mit Warmwasserbädern? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele BBB-Warmwasserbäder gibt es derzeit in Berlin an welchen Standorten insgesamt und welche Warnwasserbäder sind davon jüngst als solche eingerich- tet worden? Zu 1.: Es gibt zurzeit 7 Standorte, an denen Warmba- den angeboten wird:  Stadtbad Spandau Nord (Januar-April und September -Dezember nur am Wochenende)  Kleine Schwimmhalle Wuhlheide  Stadtbad Lankwitz  Stadtbad Schöneberg  Wellenbad am Spreewaldplatz  Stadtbad Charlottenburg – Alte Halle  Stadtbad Neukölln 2. Wer hat die BBB-Vorstände mit der Einrichtung von weiteren Warmwasserbädern beauftragt? 5. Wie und wann war der Aufsichtsrat in die Ent- scheidung zur Einrichtung neuer Warmwasserbäder ein- bezogen und welche Position hat er dazu bezogen? Zu 2. und 5.: Das Einrichten von Warmbadebädern ist Teil der Gesamtstrategie zur Neuausrichtung der Berliner Bäder-Betriebe (BBB), um die Bäderlandschaft an die unterschiedlichen Bedürfnisse der Kundinnen und Kun- den anzupassen. Der Aufsichtsrat wurde über diese Maß- nahmen mit dem Entwurf zum Bäderkonzept 2025 sowie der jährlichen Wirtschaftsplanerstellung ausführlich in- formiert. 3. Wie begründen BBB-Vorstände und Aufsichtsrat die Einrichtung von weiteren Warmwasserbädern? Zu 3.: Das Einrichten von Warmbadebädern begründet sich durch Kundennachfragen und der marktgerechten Ausrichtung der Bäder an den Bedürfnissen der Kundin- nen und Kunden. 4. Wie wurden die Nutzer/innen der BBB in die Ent- scheidungsfindung zur Ausweisung einzelner Bä- der als Warmwasserbäder einbezogen? Zu 4.: Die Nutzerinnen und Nutzer wurden durch Kundenbefragungen und Marktanalysen in die Gestaltung der Warmbadebäder miteinbezogen. 6. Wie hoch sind die zusätzlichen Kosten für die Ein- richtung eines Warmwasserbades im Vergleich zu einem Nicht-Warmwasserbad? Zu 6.: Für die Einrichtung selbst entstehen in der Re- gel keine zusätzlichen Kosten, da die Anpassung über Anhebung der Einstellparameter „Temperatur Beckenwasser “ sowie „Temperatur Zuluft Beckenraum“ erfolgt. Einrichtungskosten würden nur bei einer erforderlichen Anpassung der Pumpen/Wärmeübertrager etc. anfallen. Die BBB gehen davon aus, dass durch den derzeit vorge- sehenen Warmbadebetrieb keine Änderung an der Anla- gentechnik erforderlich wird. 7. Welche Mehrkosten verursachen die Warmwas- serbäder der BBB insgesamt? Zu 7.:Die Mehrkosten für die aufgeführten Warmba- de-Standorte werden auf ca. 100 T€ /a geschätzt. Die BBB gehen davon aus, dass sich diese Kosten durch die Einnahmen des Warmbadeaufschlags in Höhe von 1,50 € je Nutzung insgesamt amortisieren. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 15 034 2 8. Welchen „Mehrwert“ versprechen sich die BBB mit der Einrichtung von Warmwasserbädern (finanziell, ökologisch u.a.)? Wie viele zusätzliche Kunden wollen die BBB durch diese Maßnahme gewinnen und wie viele hat sie durch die Maßnahme verloren? Zu 8.: Die Attraktivität der Bäder wird durch das Warmbaden deutlich gesteigert, da nun auch Kinder, Schwangere und Rentnerinnen und Rentner als Kunden- gruppe besser und nachhaltiger angesprochen werden und ein neues, zielgruppengerechteres Kursprogramm angebo- ten werden kann. 9. Welche Auswirkungen hat die Ausweisung eines Bades als Warmwasserbad auf den Eintrittspreis? Welche Tariferhöhungen sind damit verbunden? In welcher Höhe sollen dadurch insgesamt zusätzliche Einnahmen erzielt werden? Zu 9.: In den freizeitorientierten Bädern gibt es keiner- lei Auswirkungen auf den Eintrittspreis, da das Warmba- den im Preis inbegriffen ist. In den „nicht freizeitorientierten “ Bädern fällt ein Warmbadeaufschlag in Höhe von 1,50 € an. Der Warmbadeaufschlag ist seit dem 01.01.2014 Bestandteil der Tarifsatzung der BBB. 10. Wie bewerten die BBB-Vorstände den Vorwurf, dass die Umwandlung von Bädern in Warmwasserbäder unangekündigt und ohne Zustimmung der Nutzer/innen erfolgte und die damit verbundene Preiserhöhung unzu- mutbar sei? Zu 10.: Die Kundinnen und Kunden wurden im Bad über Aushänge informiert, zusätzlich konnten diese Ände- rungen auf der Webseite der BBB eingesehen werden. 11. Wie bewertet der BBB-Vorstand den Vorwurf, dass die Ausweisung zusätzlicher Warmwasserbäder Stammnutzer/innen der Bäder vertreibe und keine zusätz- liche Kundschaft schaffen werde? Zu 11.: Den sportlichen Schwimmerinnen und Schwimmern stehen seit Ende August 2014 die wiederer- öffneten Bäder Schwimmhalle Finckensteinallee und Kombibad Gropiusstadt zur Verfügung. Zusätzlich bieten 21 Berliner Bäder Wassertemperaturen zwischen 27- 28°C. 12. Welche Rolle spielen Warmwasserbäder im neuen BBB-Konzept? Zu 12.: Das Angebot spielt eine wesentliche Rolle, da in den Warmwasserbädern Kinder einfacher eine Wasser- gewöhnung erfahren und somit Schwimmkurse optimal umgesetzt werden können. Die Kundengruppe Kinder konnte in den letzten Jahren nicht optimal durch die BBB angesprochen werden. Zusätzlich können die Gruppen Schwangere und Rentnerinnen und Rentner optimal ange- sprochen werden; auch kann das Kursangebot wesentlich zielgerechter eingesetzt werden. 13. Teilt der Senat den Eindruck, dass die BBB- Vorstände gegenwärtig mit verschiedenen Maßnahmen (neue Tarifstruktur, Warmwasserzuschläge, FKK- Zeiten…) alles tut, um eine gewachsene Stammkundschaft dauerhaft aus den Berliner Bädern zu vertreiben und was tut der Senat, um dem Einhalt zu gebieten? Zu 13.: Nein. Berlin, den 8. Dezember 2014 In Vertretung Andreas Statzkowski Senatsverwaltung für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 17. Dez. 2014)