Drucksache 17 / 15 039 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Gerwald Claus-Brunner (PIRATEN) vom 27. November 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 27. November 2014) und Antwort Angebot zur Fortbildung von Lehrern zur Inklusion an Berliner Schulen Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele für Inklusion nicht vollständig qualifi- zierte Lehrer werden gegenwärtig an den integrativen Schulen des Landes Berlin beschäftigt? Bitte nach Schul- standorten und Planstellen/Besoldungsgruppen aufschlüs- seln. Zu 1.: Es kann keine Auskunft darüber gegeben wer- den, wie viele Lehrkräfte „nicht vollständig qualifiziert“ sind, um in heterogenen Lerngruppen zu unterrichten, da Daten über den individuellen Qualifizierungsstand der Berliner Lehrkräfte nicht erhoben werden. 2. Welche Art von Weiterbildungen/Fortbildungen wird den Lehrkräften aktuell angeboten? 3. Wie plant der Senat, das Angebot an Weiterbil- dungen/Fortbildungen für Lehrer – insbesondere zu dem Schwerpunkt Inklusion – an die gegebenen Anforderungen anzupassen? Inwieweit ist eine Erweiterung des An- gebots vorgesehen? Zu 2. und 3.: In Kooperation mit der Freien Universi- tät Berlin findet seit Beginn des Schuljahres eine dreise- mestrige Weiterbildungsmaßnahme mit dem Titel „Schulund Unterrichtsentwicklung für die inklusive Schule“ statt, an der 33 Lehrkräfte aus Grundschulen, Gemein- schaftsschulen, Integrierten Sekundarschulen und Gym- nasien teilnehmen. In allen Fortbildungsveranstaltungen seit Beginn des Schuljahres 2013/14, die Thematiken zur Weiterentwick- lung von Unterricht beinhalten, wird der inklusive Aspekt immer einbezogen. In den Themenfeldern „Schulsozialarbeit “ und „Ganztägig Lernen“ wurden und werden Fachtagungen durchgeführt, die das Thema „Inklusive Schulentwicklung “ zum Inhalt haben. Schulen erhalten Unterstützung in der Gestaltung von Schulentwicklungsprozes- sen und schulinternen Fortbildungen durch interne Schul- entwicklungsberaterinnen und Schulentwicklungsberater sowie die Übernahme von Kosten für externe Schulent- wicklungsberaterinnen und Schulentwicklungsberater. Die Schulberaterinnen und Schulberater werden im Rahmen der modularen Qualifizierung am Landesinstitut für Schule und Medien (LISUM) Berlin-Brandenburg für ihre Tätigkeit an den Schulen permanent zum Thema Inklusion fortgebildet. Weiterhin werden 32 Schulberaterinnen und Schulbe- rater in Kooperation mit der Robert-Bosch-Stiftung von der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissen- schaft für ihre Fortbildungstätigkeit zu den Themen „Individualisierung “ und „Umgang mit Heterogenität“ in zweijährigen Kursen in der Pädagogischen Werkstatt qualifiziert. Außerdem wird derzeit geprüft, ob die Methode „Didaktisches Training“, die z.B. in Hamburg und SchleswigHolstein erfolgreich angewendet wird, auch in Berlin übernommen wird. 4. Wie werden die Weiterbildungs-/Fortbildungsmaß- nahmen an die Arbeitszeiten der Weiter-/Fortzubildenden angepasst? 5. Entsteht durch den Mangel an ausreichend qualifi- zierten Lehrkräften ein Ausfall des Betreuungsangebotes oder des Unterrichts? Wenn ja, bitte um Auflistung an welchen Schulstandorten genau welche Ausfälle an den letzten zwei Jahren vorgekommen sind. Zu 4. und 5.: Für die Teilnahme an der o.g. Weiterbil- dungsmaßnahme erhalten die beteiligten Lehrkräfte eine Ermäßigung der von ihnen zu unterrichtenden Stunden, die bei der Lehrerbedarfsrechnung berücksichtigt wird. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 15 039 2 Die Beratungs- und Fortbildungsmaßnahmen der Se- natsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft finden grundsätzlich in den Dienstzeiten der Lehrkräfte, aber außerhalb der Unterrichtszeiten statt. Eine Ausnahme davon bilden Studientage, in denen aber die Betreuung der Schülerinnen und Schüler in der Regel gewährleistet wird. Berlin, den 03. Dezember 2014 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 10. Dez. 2014)