Drucksache 17 / 15 044 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Christopher Lauer und Dr. Simon Weiß (PIRATEN) vom 25. November 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 27. November 2014) und Antwort Ausgesetzte Belohnungen von Staatsanwaltschaften und Polizei Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. In wie vielen Fällen haben die Staatsanwaltschaften sowie die Polizei Berlin in den Jahren seit 2008 Beloh- nungen für die Mitwirkung von Privatpersonen bei der Aufklärung strafbarer Handlungen oder der Ergreifung flüchtiger Straftäter*innen ausgesetzt? (Bitte nach Behör- de und Jahr aufschlüsseln.) Zu 1.: Jahr Staatsanwaltschaft Polizei 2008 2 Auslobungen 9 2009 7 Auslobungen 2 2010 6 Auslobungen 2 2011 8 Auslobungen 3 2012 4 Auslobungen 2 2013 3 Auslobungen 0 2014 1 Auslobung 0 (Stand 1. Dezember 2014) Für das Jahr 2008 sind die Aufzeichnungen der Staatsanwaltschaft möglicherweise nicht vollständig. 2. In welchen Fällen, in welcher Höhe und mit wel- chem Erfolg jeweils haben die Staatsanwaltschaften sowie die Polizei Berlin seit 2008 Belohnungen für die Mitwir- kung von Privatpersonen bei der Aufklärung strafbarer Handlungen oder der Ergreifung flüchtiger Straftä- ter*innen ausgelobt? (Bitte nach Fall, Behörde, Höhe und Erfolg aufschlüsseln.) Zu 2.: Staatsanwaltschaft 2008: In einem wegen Totschlags geführten Strafverfahren wurden bis zu 5.000,00 € ausgelobt, von denen 1.000,00 € aufgrund eines sachdienlichen Hinweises ausgezahlt wur- den. Der Täter wurde gemäß § 63 Strafgesetzbuch (StGB) in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht. In einem weiteren Ermittlungsverfahren wegen Mordes gegen mehrere Beschuldigte wurden bis zu 20.000,00 € ausgelobt. Das Verfahren endete mit Freispruch bezie- hungsweise Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 Strafpro- zessordnung (StPO). 2009: In einem Ermittlungsverfahren wegen Mordes und zwei Ermittlungsverfahren wegen Totschlags wurden jeweils bis zu 5.000,00 € ausgelobt. Die Verfahren wurden gemäß § 170 Abs. 2 StPO eingestellt. In zwei weite- ren wegen Mordes geführten Ermittlungsverfahren wur- den jeweils bis zu 5.000,00 € ausgelobt. In diesen Verfahren dauern die Ermittlungen an. In einem weiteren Straf- verfahren wegen Bestechung wurden bis zu 3.000,00 € ausgelobt. Es erfolgte eine Verurteilung zu einer sieben- jährigen Freiheitsstrafe. 2010: In jeweils einem Bekannt- und einem Unbekannt- Verfahren wegen Mordes sowie in einem Verfahren we- gen Raubes mit Todesfolge wurden jeweils bis zu 5.000,00 € ausgelobt. Die Verfahren wurden gemäß § 170 Abs. 2 StPO eingestellt. In einem Strafverfahren - ur- sprünglicher Tatvorwurf war Mord - gegen mehrere An- geklagte wurden bis zu 5.000,00 € ausgelobt. Einer der Angeklagten wurde wegen gefährlicher Körperverletzung und Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion u. a. zu einer zur Bewährung ausgesetzten Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt. Gegen zwei weitere Angeklagte Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 15 044 2 wurde das Verfahren gemäß § 153a Abs. 2 StPO einge- stellt. In einem wegen versuchten Totschlags geführten Strafverfahren erfolgte eine Verurteilung zu einer Frei- heitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten; es war eine Auslobung von bis zu 5.000,00 € erfolgt. 2011: In einem Ermittlungsverfahren wegen Totschlags wurden bis zu 5.000,00 € ausgelobt. Die Beschuldigten wurden zu sieben bzw. acht Jahren Freiheitsstrafe verur- teilt. In einem Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt we- gen Mordes wurden bis zu 25.000,00 € ausgelobt. Das Verfahren ist bislang nicht abgeschlossen; die Ermittlun- gen werden weitergeführt. In einem Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt we- gen Brandstiftung wurden bis zu 10.000,00 € ausgelobt, ohne dass eine Täterin oder ein Täter ermittelt werden konnte. In einem Ermittlungsverfahren wegen Totschlags wurden bis zu 5.000,00 € ausgelobt. Das Verfahren gegen die drei Beschuldigten wurde gemäß § 170 Abs. 2 StPO eingestellt. In einem Verfahren wegen Brandstiftung wurden zweimal bis zu 5.000,00 € ausgelobt. Der Beschuldigte wurde zu einer Freiheitsstrafe von sieben Jahren verur- teilt. In einem Verfahren wegen versuchten Mordes wurden bis zu 5.000,00 € ausgelobt. Ein Beschuldigter verstarb, gegen den weiteren Beschuldigten ist das Verfahren nach § 170 Abs. 2 StPO eingestellt worden. In einem Verfahren wegen versuchten Mordes wurden bis zu 2.500,00 € ausgelobt. Der Beschuldigte wurde rechtskräftig untergebracht gemäß § 63 StGB. In einem Verfahren wegen Mordes wurden bis zu 5.000,00 € ausgelobt. Gegen einen Beschuldigten wurde das Verfahren gemäß § 170 Abs. 2 StPO und gegen einen weiteren gem. § 154f StPO eingestellt, während zwei weitere Beschuldigte, gegen die Anklage erhoben wurde, freigesprochen wurden. 2012: Im Jahr 2012 wurde in vier Verfahren eine Auslobung vorgenommen, die in der Gesamt-summe einen Betrag von bis zu 45.000,00 € ausmachte. In einem Verfahren wegen Mordes sind die Ermitt- lungen noch nicht abgeschlossen. Es wurden bis zu 15.000,00 € ausgelobt. In einem Verfahren gegen Unbekannt wegen Mordes wurden bis zu 5.000,00 € ausgelobt. Die Ermittlungen dauern an. In einem Verfahren gegen Unbekannt wegen versuch- ten Mordes wurden bis zu 10.000,00 € ausgelobt. Die Ermittlungen mussten gemäß § 170 Abs. 2 StPO einge- stellt werden. In einem Verfahren wegen Körperverletzung mit To- desfolge wurden bis zu 15.000,00 € ausgelobt. Aufgrund eines Hinweises aus der Bevölkerung konnten die sechs Angeklagten überführt werden. Gegen einen Angeklagten wurde eine Freiheitsstrafe von vier Jahren und sechs Mo- naten wegen Körperverletzung mit Todesfolge und gegen die übrigen fünf Angeklagten jeweils Freiheitsstrafen von zwei Jahren und drei Monaten bzw. zwei Jahren und sechs Monaten wegen gefährlicher Körperverletzung verhängt. 2013: Im Jahr 2013 erfolgten in drei Verfahren Auslobungen mit einer Gesamtsumme von bis zu 35.000,00 €. In einem Verfahren wegen Mordes wurden 10.000,00 € ausgelobt. Von den acht Beschuldigten wurde gegen drei Beschuldigte das Verfahren gemäß § 170 Abs. 2 StPO und gegen drei weitere Beschuldigte gemäß § 154f StPO eingestellt. Gegen zwei weitere Beschuldigte wurde Anklage zum Schwurgericht erhoben, ohne dass bereits ein Urteil vorliegt. In einem Verfahren wegen Mordes wurden bis zu 10.000,00 € ausgelobt. Gegen zwei Beschuldigte ist das Verfahren gemäß § 170 Abs. 2 StPO eingestellt, gegen einen weiteren Beschuldigten ist Anklage zum Schwurge- richt erhoben worden, ohne dass bereits ein Urteil vor- liegt. 2014: Im Jahr 2014 ist nach aktuellem Stand bislang eine Auslobung in einem Ermittlungsverfahren wegen schwe- ren Landfriedensbruchs in Höhe von 4.000,00 € erfolgt. Die Ermittlungen sind noch nicht abgeschlossen. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 15 044 3 Polizei Jahr Delikt Höhe der Be- lohnung Erfolg 2008 Brandstiftung 2.000 € mit Mord 5.000 € mit Raub 2.500 € mit Schwere Körperverletzung 500 € Mord 5.000 € mit Mord 5.000 € Schwere Körperverletzung 10.000 € Vergewaltigung 3.000 € Schwere Körperverletzung 2.000 € mit 2009 Schwere Körperverletzung 5.000 € Sachbeschädigung (Brand) 10.000 € 2010 Raub 500 € Raub 1.000 € 2011 Raub 1.000 € Gefährliche Körperverletzung 2.000 € Raub 2.500 € 2012 Gefährliche Körperverletzung 2.500 € Gefährliche Körperverletzung 2.000 € In diesem Kontext bedeutet „mit Erfolg“, dass es zu einer (Teil-)Auszahlung der ausgelobten Belohnung ge- kommen ist. 3. In wie vielen und welchen Fällen und in welcher Höhe jeweils haben die Staatsanwaltschaften sowie die Polizei Berlin in den Jahren seit 2008 ausgesetzte Beloh- nungen für die Mitwirkung von Privatpersonen bei der Aufklärung strafbarer Handlungen oder der Ergreifung flüchtiger Straftäter*innen tatsächlich ausgezahlt? (Bitte nach Fall, Behörde, Höhe und Jahr aufschlüsseln.) Zu 3.: Staatsanwaltschaft 2008: Es liegen keine Aufzeichnungen vor. 2009: Es erfolgte eine Auszahlung in Höhe von 1.000,00 € in einem Mordfall. Ausgelobt waren bis zu 5.000,00 €. Es erfolgte eine Verurteilung. 2010 bis 2012 erfolgten keine Auszahlungen. 2013: Es wurden 15.000,00 € ausgezahlt. Ausgelobt waren bis zu 15.000,00 €. Es erfolgte eine Verurteilung wegen Körperverletzung mit Todesfolge. 2014 (Stand 1. Dezember 2014): Es erfolgte keine Auszahlung. Polizei Jahr Delikt Höhe 2008 Mord 2.500 € Raub 2.500 € 2009 Mord 4.000 € Raub 2.000 € 2010 Brandstiftung 2.000 € 2013 Gefährliche Körperverletzung 1.500 € Die ausgelobten Belohnungen werden zum einen nicht immer in voller Höhe und zum anderen nicht immer in dem Jahr, in dem sie ausgelobt wurden, ausgezahlt. 4. Wie hoch waren die Gesamtbeträge der durch die Staatsanwaltschaften sowie der Polizei Berlin in den Jah- ren seit 2008 ausgelobten Belohnungen für die Mitwir- kung von Privatpersonen bei der Aufklärung strafbarer Handlungen oder der Ergreifung flüchtiger Straftä- ter*innen? (Bitte nach Behörde, Gesamtbetrag und Jahr aufschlüsseln.) Zu 4. : Jahr Staatsanwaltschaft Polizei_______ 2008 Keine Aufzeichnungen 35.000,00 € 2009 48.000,00 € 15.000,00 € 2010 30.000,00 € 1.500,00 € 2011 62.500,00 € 5.500,00 € 2012 45.000,00 € 4.500,00 € 2013 35.000,00 € 0,00 € 2014 4.000,00 € 0,00 € (Stand 1. Dezember 2014) Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 15 044 4 5. In wie vielen und welchen Fällen wurde jeweils seit 2008 die ausgesetzte Belohnung bereits vor Rechtskraft des Urteils durch Staatsanwaltschaften und Polizei Berlin ausbezahlt und warum jeweils? (Bitte nach Behörde, Jahr und Grund aufschlüsseln.) Zu 5.: Staatsanwaltschaft Für das Jahr 2008 liegen keine Aufzeichnungen vor. In den Jahren 2009 bis 2014 (Stand 1. Dezember 2014) erfolgten keine Auszahlungen vor Rechtskraft des Urteils. Polizei Die Auszahlung der Auslobungen durch die Polizei Berlin erfolgte in allen Fällen ebenfalls erst nach Rechts- kraft des Urteils. 6. In wie vielen und welchen Fällen ist in den Jahren seit 2008 in welcher Höhe jeweils von privater Seite eine Belohnung ausgesetzt worden? (Bitte nach Fall, Jahr und Höhe aufschlüsseln.) Zu 6.: Staatsanwaltschaft Für das Jahr 2008 gibt es keine Aufzeichnungen. Im Übrigen liegen keine Erkenntnisse über Auslobun- gen von privater Seite vor. Polizei Jahr Delikt Höhe 2008 Bankraub 1.000 € Raub 1.500 € Bankraub 7.500 € Mord 100.000 € 2009 Diebstahl 500 € Diebstahl 1.000 € Diebstahl 1.000 € Diebstahl 5.000 € 2010 - 0 € 2011 - 0 € 2012 - 0 € 2013 - 0 € 2014 - 0 € 7. In wie vielen und welchen Fällen ist in den Jahren seit 2008 in welcher Höhe jeweils von privater Seite eine Belohnung ausgezahlt worden? (Bitte nach Fall, Jahr und Höhe aufschlüsseln.) Zu 7.: Staatsanwaltschaft Für das Jahr 2008 gibt es keine Aufzeichnungen. Im Übrigen liegen keine Erkenntnisse über die Aus- zahlung ausgelobter Belohnungen von privater Seite vor. Polizei Jahr Delikt Höhe 2008 Bankraub 1.000 € Raub 1.500 € Mord 50.000 € 2009 Diebstahl 240 € 2010 - 0 € 2011 - 0 € 2012 - 0 € 2013 - 0 € 2014 - 0 € Berlin, den 11. Dezember 2014 In Vertretung Straßmeir Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 17. Dez. 2014)