Drucksache 17 / 15 047 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Joschka Langenbrinck (SPD) vom 20. November 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 28. November 2014) und Antwort Flüchtlingsunterkunft Haarlemer Straße II Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Trifft es zu, dass das LaGeSo den Betrieb der Flüchtlingsunterkunft Haarlemer Straße ohne Ausschrei- bung an die PeWoBe vergeben hat und wenn ja, weshalb und auf welcher Rechtsgrundlage erfolgte diese Vergabe? Zu 1.: Auf Grund des dringenden Bedarfs an zusätzli- chen Unterbringungskapazitäten, die zur Erfüllung der leistungs- und ordnungsrechtlichen Pflichtaufgaben des Landesamtes für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) benötigt wurden, musste eine kurzfristige Errichtung und schnellstmögliche Inbetriebnahme der Unterkunft ge- währleistet werden. Diese Anforderungen wurden - nach einem durchgeführten Interessenbekundungsverfahren - nur von der Professionelle Wohn- und Betreuungsgesell- schaft mbH (PeWoBe GmbH) erfüllt, so dass der Auftrag an diesen Anbieter vergeben wurde. Hinzu kam, dass die PeWoBe mit dem Eigentümer eine Vereinbarung verhan- delte, dass das Gelände bis Ende 2015 genutzt werden kann. Die Voraussetzungen, unter denen nach § 55 Absatz 1 der Berliner Landeshaushaltsordnung (LHO) von einer öffentlichen Ausschreibung abgesehen werden kann, wurden daher in diesem Fall vom LAGeSo als erfüllt angesehen. 2. Wurde zwischen dem LaGeSo und der PeWoBe vertraglich vereinbart, dass Baumängel außerhalb und innerhalb der Gebäude auf Kosten der PeWoBe unverzüg- lich zu beseitigen sind, wurde eine Strafzahlung für Män- gel vereinbart und diese mglw. vollzogen und wenn ja, wann und inwiefern? Zu 2.: Eine Strafzahlung wurde nicht vereinbart. Das ist in solchen Situationen auch nicht geschäftsüblich. Die Betreiberin ist vertraglich verpflichtet, die Gemeinschafts- unterkunft zu erbauen und in einem vertragsgemäß geeig- neten Zustand zu betreiben. Ferner ist sie vertraglich verpflichtet, alle erforderlichen Renovierungs- und In- standhaltungsarbeiten regelmäßig und bei Bedarf unver- züglich auf eigene Kosten durchzuführen. Das gilt auch für die Außen- und Grünflächen, die in einem ordnungs- gemäßen Zustand zu erhalten sind. Mutwillige Zerstörun- gen und Beschädigungen sind unverzüglich auf eigene Kosten zu beseitigen. Vertraglich ist ferner geregelt, dass sich Berlin vorbe- hält, bei Nichterfüllung wesentlicher Verpflichtungen aus dem Vertrag, bei Leistungsverzug oder sonstigen Ver- tragsverletzungen seitens der Betreiberin das vereinbarte Entgelt von den Abrechnungsstellen ganz oder teilweise einbehalten zu lassen. 3. Hat das LaGeSo nach Fertigstellung des Baus der Gebäude und vor dem ersten Bezug die Gebäude von außen und innen auf Mängel hin kontrolliert und wenn ja, wann? 4. Wurden bei dieser/diesen Kontrolle(n) Mängel vom LaGeSo festgestellt und wenn ja, welche und wann hat das LaGeSo kontrolliert, ob die Mängel beseitigt wurden? 5. Wann wurden dem LaGeSo jeweils von wem wel- che baulichen Mängel außerhalb und innerhalb der Ge- bäude der Flüchtlingsunterkunft Haarlemer Straße be- kannt gegeben? 6. Wann hat sich das LaGeSo selbst jeweils ein eige- nes Bild von den gemeldeten Mängeln gemacht? 7. Wann hat das LaGeSo kontrolliert, ob und wie die gemeldeten Mängel von der PeWoBe beseitigt wurden? Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 15 047 2 Zu 3. bis 7.: Im Ergebnis der Abnahme unter Beteili- gung eines externen Controllers sowie der anschließend durchgeführten Überprüfungen durch Begehungen, wel- che vom LAGeSo am 04.04., 01.07., 11.08., 21.10. und 01.12.2014 erfolgten, wurden diverse Mängel festgestellt; zu den Einzelheiten wird auf die Antwort des Senats vom 10.11.2014 zu Frage 5 der Schriftlichen Anfrage 17/14768 vom 20.10.2014 verwiesen. Alle festgestellten Mängel sind zwischenzeitlich be- hoben worden. Berlin, den 12. Dezember 2014 In Vertretung Dirk G e r s t l e _____________________________ Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 17. Dez. 2014)