Drucksache 17 / 15 048 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Joschka Langenbrinck (SPD) vom 20. November 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 28. November 2014) und Antwort Flüchtlingsunterkunft Haarlemer Straße III Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie hoch ist der Tagessatz pro Bewohner zwischen LaGeSo und PeWoBe in der Flüchtlingsunterkunft Haarlemer Straße? Zu 1.: Der vertraglich vereinbarte Tagessatz beträgt 12,58 Euro. 2. Wie hat das LaGeSo die Tagessatzhöhe berechnet? 3. Weshalb wurde die Tagessatzhöhe nicht vertraglich vereinbart? Zu 2. und 3.: Die Tagessätze werden nicht durch das Land Berlin, vertreten durch das Landesamt für Gesund- heit und Soziales (LAGeSo), berechnet. Vielmehr wurde der Tagessatz im üblichen Verhandlungsverfahren ver- handelt und vertraglich festgelegt. Zu weiteren Einzelhei- ten wird auf den Mustervertrag für Gemeinschaftsunter- künfte ver-wiesen, der auf der Internet-Präsenz der Berli- ner Unterbringungsleitstelle (BUL) unter dem Link http://www.berlin.de/imperia/md/content/lageso/sozial es/bul/muster_betreibervertrag.pdf?download.html veröffentlich ist. 4. Wurde zwischen LaGeSo und PeWoBe eine Straf- zahlung vertraglich vereinbart, sollte die erste Belegung nicht termingerecht erfolgen und wenn ja, wie hoch? Zu 4.: Einer derartigen Vereinbarung bedurfte es nicht, da die Betreiberin vertraglich verpflichtet wurde, bei einer nicht fristgerechten Bereitstellung der geplanten Kapazität adäquate Unterkunftsplätze zur Verfügung zu stellen bzw. sämtliche Kosten für anderweitige Unter- bringungen zu übernehmen, sofern das Verschulden auf Seiten der Betreiberin liegt. 5. Für wann wurde die erste Belegung vertraglich ver- einbart, wann gab es tatsächlich die erste Belegung und wurde die mglw. vertraglich vereinbarte Strafzahlung bei nicht termingerechter erster Belegung vollzogen? Zu 5.: Vertraglich war die Bezugsfertigkeit der Ge- meinschaftsunterkunft zum 01.02.2014 vereinbart. Die erstmalige Belegung erfolgte am 03.03.2014. Die Ver- zögerung ist nicht durch die Professionelle Wohn- und Betreuungsgesellschaft mbH (PeWoBe) zu vertreten ge- wesen, sondern resultierte aus nachträglich beauftragten Gebäudeverschiebungen und damit verbundenen Ände- rungen der Baugenehmigung. 6. Ist zwischen LaGeSo und PeWoBe vertraglich eine Kinderbetreuung in den Räumen der Flüchtlingsunter- kunft und eine Strafzahlung bei nicht termingerechtem Beginn der Kinderbetreuung vereinbart? 7. Wurden Kosten für die Kinderbetreuung vertraglich vereinbart und wenn nein, weshalb nicht? 8. Wann sollte die Kinderbetreuung vertraglich ver- einbart beginnen, wann begann sie und wann hat das LaGeSo kontrolliert, ob die Kinderbetreuung tatsächlich zum Kontrollzeitpunkt angelaufen war? 9. Welche konkreten Rahmenbedingungen für die Kinderbetreuung sind vertraglich vereinbart und wann hat das LaGeSo die Einhaltung dieses Vertragsgegenstandes kontrolliert? 10. Wurde bei mglw. verspätetem Beginn der Kinder- betreuung eine mglw. vertraglich vereinbarte Strafzahlung vollzogen und wenn ja, wann und in welcher Höhe? Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 15 048 2 Zu 6. bis 10.: Eine Kinderbetreuung (in Kombination mit Sozialbetreuung) ist - über die Einrichtung mindes- tens eines Spielzimmers hinaus - Bestandteil des Betrei- bervertrags. Die Einstellung der verantwortlichen Mitar- beiterinnen erfolgte zum 21.08.2014 bzw. 01.09.2014, seitdem wird eine Kinderbetreuung Montag bis Freitag in der Zeit von 8.30 bis 12.00 Uhr und von 12.30 bis 16.30 Uhr angeboten. Für Sozialbetreuung einschließlich Kinderbetreuung sind 2,0 Stellenanteile kalkuliert; der Anteil am Tagessatz beträgt 0,44 Euro. Die fehlende Kinderbetreuung bis Ende August 2014 ist Bestandteil der Personalprüfung, diese ist jedoch beim LAGeSo noch nicht abgeschlossen. Berlin, den 10. Dezember 2014 In Vertretung Dirk G e r s t l e _____________________________ Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 16. Dez. 2014)