Drucksache 17 / 15 049 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Joschka Langenbrinck (SPD) vom 20. November 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 28. November 2014) und Antwort Flüchtlingsunterkunft Haarlemer Straße IV Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Ist zwischen LaGeSo und PeWoBe vertraglich eine Sozialarbeit in den Räumen der Flüchtlingsunterkunft und eine Strafzahlung bei nicht termingerechtem Beginn der Sozialarbeit vereinbart? 2. Wurden Kosten für die Sozialarbeit vertraglich ver- einbart und wenn ja, wie hoch sind diese und wenn nein, weshalb nicht? 3. Wie hat das LaGeSo die Kosten für die Sozialarbeit berechnet? 4. Wann sollte die Sozialarbeit vertraglich vereinbart beginnen, wann begann sie und wann hat das LaGeSo kontrolliert, ob die Sozialarbeit tatsächlich zum Kontroll- zeitpunkt angelaufen war? 5. Welche konkreten Rahmenbedingungen für die So- zialarbeit (Anzahl der Sozialarbeiter, Wochenarbeitszeit, Aufgaben) sind vertraglich vereinbart und wann hat das LaGeSo die Einhaltung dieses Vertragsgegenstandes kontrolliert? 6. Wurde bei mglw. verspätetem Beginn der Sozialar- beit eine mglw. vertraglich vereinbarte Strafzahlung voll- zogen und wenn ja, wann und in welcher Höhe? Zu 1. bis 6.: Vertraglich ist geregelt, dass in der Ge- meinschaftsunterkunft bei Bedarf und in Absprache mit dem Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) über die Unterbringung hinausgehende Leistungen min- destens in den folgenden Bereichen organisiert und ange- boten werden müssen: a) Beratung in Wohnungsfragen, aktive Unterstüt- zung bei der Wohnungssuche, Abstimmung mit den zu- ständigen Leistungssachbearbeiterinnen und Leistungs- sachbearbeitern und Wohnungsanbieterinnen und Woh- nungsanbietern, b) Schuldenberatung und Schuldenregulierung, c) Beratung bei der Schulwahl, Begleitung zur ersten Vorsprache in der Schule, d) grundsätzlich enge Abstimmung mit den Schulen und Kindergärten im Einzugs-gebiet, e) Vermittlung von Kontakten zu Ärztinnen und Ärz- ten, zu Krankenhäusern u. a. für die gesundheitliche Ver- sorgung notwendigen Institutionen, f) Vermittlung zu Konfliktberatungsstellen, vor allem und unverzüglich bei häuslicher Gewalt, g) Organisation von Sprachkursen Hausaufgaben. Das hierfür eingesetzte Personal muss persönlich und fachlich für die ausgeübte Funktion bzw. Tätigkeit geeig- net sein. Es soll über Berufserfahrung in der Arbeit mit dem unterzubringenden Personenkreis verfügen. Sozial- arbeiterinnen und Sozialarbeiter müssen über eine ent- sprechende Berufsausbildung verfügen. In der Kalkulation sind 2,5 Stellen für Sozialarbeit, 2,0 Stellen für Sozialbetreuung sowie 2,0 Stellen für So- zialbetreuung einschließlich Kinderbetreuung hinterlegt. Der Anteil der Stellen für Sozialarbeit am Tagessatz be- trägt insgesamt 0,73 Euro. Diese Stellen wurden zwi- schenzeitlich alle besetzt. Die Sozialarbeit ist Bestandteil der Personalprüfung, diese ist jedoch beim LAGeSo noch nicht abgeschlossen. Vertraglich ist geregelt, dass Berlin berechtigt ist, die Abrechnungen auch rückwirkend zu kürzen, sofern der Einsatz des vertraglich geregelten Personals nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden kann. Berlin, den 10. Dezember 2014 In Vertretung Dirk G e r s t l e _____________________________ Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 16. Dez. 2014)