Drucksache 17 / 15 052 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Benedikt Lux (GRÜNE) vom 27. November 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 28. November 2014) und Antwort Meldeauskunftssperre von Berliner PolizistInnen Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Polizistinnen und Polizisten haben in den Jahren 2011-2014 von der im Koalitionsvertrag von CDU und SPD verankerten Möglichkeit, einen Antrag auf Melderegistersperre bzw. -beschränkung zu stellen, Ge- brauch gemacht? Zu 1.: Aufgrund des Koalitionsvertrages sowie des zwischen der Senatsverwaltung für Inneres und Sport und dem Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenhei- ten (LABO) entwickelten erleichterten Antragsverfahrens für die Dienstkleidungsträgerinnen und Dienstkleidungs- träger der Polizei Berlin mit Wohnsitz in Berlin ein- schließlich deren Angehörigen wurden im Zeitraum der statistischen Erfassung vom 1. Oktober 2012 bis 03. De- zember 2014 insgesamt 4418 Anträge auf Erteilung einer Auskunftssperre im Melderegister erfasst. Hierbei handelt es sich um die Anträge von 2824 Dienstkleidungsträge- rinnen und Dienstkleidungsträgern sowie 1594 Familien- angehörigen. Die jeweiligen Auskunftssperren werden für eine Dauer von 2 Jahren erteilt und enden mit Ablauf des zweiten auf die Antragstellung folgenden Kalenderjahres, so dass zeitgerecht entsprechende Verlängerungsanträge zu stellen sind. Für die bestehenden Auskunftssperren wurden teilweise bereits Verlängerungsanträge gestellt, welche in die oben dargestellten statistischen Angaben mit einfließen. Nicht enthalten sind Anträge von Dienstkleidungsträ- gerinnen und Dienstkleidungsträgern mit Wohnsitz au- ßerhalb von Berlin sowie von Dienstkräften, die nicht Dienstkleidungsträger sind und für die eine individuelle Gefährdung besteht. 2. Welche Erkenntnisse hat der Senat darüber, wie viele dieser Anträge sich damit begründeten, dass die Betroffenen aus Sorge um ihre Sicherheit wegen der Kennzeichnungspflicht von PolizistInnen eine Meldere- gistersperre benötigten? Zu 2.: Hierzu liegen dem Senat keine Erkenntnisse vor. Voraussetzung für eine Antragsstellung durch die Dienstkräfte der Polizei Berlin ist die Dienstkleidungsträ- gereigenschaft in Verbindung mit der Kennzeichnungs- pflicht. Voraussetzung für einen Antrag durch im selben Haushalt lebende Personen ist die Antragstellung durch die Dienstkleidungsträgerin oder den Dienstkleidungsträ- ger. 3. Wie viele dieser Anträge wurden jeweils geneh- migt bzw. abgelehnt? Zu 3.: Bislang wurden alle Anträge genehmigt. Berlin, den 09. Dezember 2014 In Vertretung Bernd Krömer Senatsverwaltung für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 17. Dez. 2014)