Drucksache 17 / 15 053 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Benedikt Lux (GRÜNE) vom 27. November 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 28. November 2014) und Antwort Hilfsorganisationen in der Notfallrettung Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie hoch ist der Anteil der Rettungsfahrten in der Notfallrettung durch Hilfsorganisationen und wie hat sich der Anteil jeweils in den Jahren 2005-2014 entwickelt? (Bitte auch nach Hilfsorganisation aufschlüsseln.) Zu 1.: Seit dem Jahr 2010 liegt der Einsatzberichtser- stattung der Berliner Feuerwehr eine neue Methodik zu- grunde, die mit Vertreterinnen und Vertretern anderer Berufsfeuerwehren abgestimmt wurde. Daher beschränken sich die Aussagen zu Frage 1 auf die Jahre 2010 bis 2013. Anzahl von Fahrzeug-Alarmierungen Rettungswagen (RTW) Organisation 2010 2011 2012 2013 Deutsches Rotes Kreuz 24.997 25.575 26.088 27.027 Johanniter-Unfall-Hilfe 20.152 21.022 20.460 20.962 Arbeiter-Samariter-Bund 5.244 5.275 5.439 5.235 Malteser Hilfsdienst 4.927 4.928 4.978 4.947 Sonstige* 1.107 1.192 1.425 1.321 Gesamt Hilfsorganisationen 56.427 57.992 58.390 59.492 RTW Gesamt 321.604 332.243 338.706 356.569 Anteil 17,55% 17,45% 17,24% 16,68% *Keine Regelvorhaltung (z.B. Einsätze zu Sonderveranstaltungen), Aufschlüsselungen nicht nach einzelnen Organisationen möglich 2. Welche weiteren Unternehmer im Sinne des §3 Abs. 1 Rettungsdienstgesetz (RDG) bzw. geeigneten privaten Einrichtungen im Sinne des §6 (1) RDG betrei- ben Notfallrettung in Berlin und welchen Anteil der Ret- tungsfahrten übernehmen diese Unternehmen? Zu 2.: Im Bereich der Notfallrettung sind zwei weitere Unternehmen mit Aufgaben der Notfallrettung beliehen (ADAC und Deutsche Rettungsflugwacht). Diese betrei- ben die Luftrettung und führen daher keine Rettungsfahr- ten durch. 3. Wie viele Anträge von Unternehmern im Sinne des §3 Abs. 1 RDG auf Genehmigung der Betreibung der Notfallrettung gab es jeweils in den Jahren 2005 – 2014? Wie viele Genehmigungen wurden erteilt und wie viele aus welchem Grund verweigert? Zu 3.: Nach § 5 des Rettungsdienstgesetzes Berlin wird die Notfallrettung von der Berliner Feuerwehr als Ordnungsaufgabe wahrgenommen. Daneben kann die für den Rettungsdienst zuständige Senatsverwaltung den Hilfsorganisationen, wie dem Arbeiter-Samariter-Bund, der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft, dem Deut- schen Roten Kreuz, der Johanniter-Unfall-Hilfe und dem Malteser-Hilfsdienst, Aufgaben der Notfallrettung über- tragen. Sie können in besonderen Fällen und soweit ein Bedarf besteht auch anderen geeigneten privaten Einrich- tungen übertragen werden. Es wurden 2009 zwei Anträge und 2012 ein Antrag durch private Firmen gestellt. Ge- nehmigungen wurden nicht erteilt, weil jeweils die gesetz- lichen Voraussetzungen für eine Übertragung von Aufga- ben der Notfallrettung nicht vorlagen. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 15 053 2 4. Wie ist die Hilfsfrist bei der Berliner Feuerwehr, wie bei jeweils den Hilfsorganisationen und wie haben sich die jeweiligen Zeiten in den Jahren 2005- 2014 ent- wickelt? Welche Auflagen, die Eintreffzeit betreffend, müssen Hilfsorganisationen bzw. andere private Akteure erfüllen? Zu 4.: Die Hilfsfrist im Rettungsdienst beträgt nach einer Vereinbarung zwischen der Senatsverwaltung für Inneres und Sport und der Berliner Feuerwehr aus dem Jahre 2003 acht Minuten. Der Erreichungsgrad wurde je nach Lage der Einsatzstelle zwischen 75% und 50% fest- gelegt. Die Einsatzmittel der Hilfsorganisationen unterlie- gen dem gleichen Schutzziel. Es bedarf hier keiner be- sonderen Auflagen bezüglich der Einhaltung der Hilfsfrist, da die Einsätze durch die Feuerwehrleitstelle gesteuert werden. 5. Wie gestaltet sich die Zusammenarbeit der Leitstelle für Notfallrettung der Berliner Feuerwehr mit den Hilfsorganisationen und gegebenenfalls anderen privaten Akteuren? Wie und nach welchen Kriterien wird die Zu- teilung von Rettungsfahrten an die Hilfsorganisationen organisiert? Zu 5.: Diese Fahrzeuge werden entsprechend der Alarm- und Ausrückeordnung der Berliner Feuerwehr von der Feuerwehrleitstelle alarmiert und vergleichbar einem RTW der Berliner Feuerwehr eingesetzt. Da zu einem Einsatzort jeweils das örtliche nächste Rettungsmittel alarmiert wird und an jedem Stützpunkt im Regelret- tungsdienst jeweils nur ein Fahrzeug einer Hilfsorganisa- tion stationiert ist, müssen keine besonderen Kriterien festgelegt werden. Allgemein ist anzumerken, dass die Fahrzeuge der Hilfsorganisationen im Regelrettungsdienst vor den Rettungswagen der Feuerwehr ausrücken. 6. Wie hoch sind die Entgelte, die Hilfsorganisationen bzw. andere private Akteure für Rettungsfahrten der Notfallrettung von den Krankenkassen erhalten? Zu 6.: Nach Auskunft des Vorsitzenden der Arbeits- gemeinschaft Rettungsdienst der Hilfsorganisationen haben das Deutsche Rote Kreuz und die Johanniter- Unfall-Hilfe Entgeltvereinbarungen mit den Krankenkas- sen abgeschlossen. Nach den aktuellen Verträgen werden 145 € bzw. 150 € pro Rettungswageneinsatz mit Transport erstattet. Ab dem 01.01.2015 erhöhen sich diese Entgelte auf 165 € für beide Organisationen. MalteserHilfsdienst und Arbeiter-Samariter-Bund haben noch keine Entgeltvereinbarung mit den Krankenkassen abge- schlossen. Es wird aber davon ausgegangen, dass hier Anfang 2015 eine Vereinbarung in gleicher Höhe erfolgt. 7. Welche Unterstützungsleistungen für den Einsatz von Hilfsorganisationen bzw. anderen privaten Akteuren im Berliner Rettungsdienst leistet die Berliner Feuerwehr, etwa für die Einsatzzentrale, Unterbringung und Wartung von Fahrzeugen? Welche Kosten entstehen der Berliner Feuerwehr hierdurch? 8. Welche Zahlungen an Hilfsorganisationen für die Erbringung des Rettungsdienstes leisten die Behörden der Stadt Berlin darüber hinaus? Welche Einnahmen hat das Land Berlin durch die Vergabe an externe Dienstleister im Bereich Rettungsdienst? Zu 7. und 8.: Die Unterstützungsleistungen der Feu- erwehrleitstelle beziehen sich auf die Alarmierung von Fahrzeugen der Hilfsorganisationen und die entsprechen- de Einsatzbetreuung (z.B. Nachalarmierungen, Lagemel- dungen, Krankenhausinformationen). Bei Sonderveran- staltungen werden den Führungskräften der Hilfsorganisa- tionen gelegentlich auch Leitstellenarbeitsplätze bereitge- stellt, über die diese ihre eigenen Kräfte führen können. Es entstehen Kosten für Leistungen der Leitstelle, des Berichtswesens und allgemeine Infrastrukturkosten. Diese Kosten werden bisher nicht getrennt ausgewiesen. Für Rettungswagen, die nach dem Allgemeinen Si- cherheits- und Ordnungsgesetz (ASOG) herangezogen wurden, wird bis zum Abschluss einer Entgeltvereinba- rung mit den Krankenkassen eine Pauschale von 125.000 € je Quartal durch die Berliner Feuerwehr erstattet. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit der Spitzabrechnung nach Ablauf des Betriebsjahres sofern diese 500.000 € nicht auskömmlich waren. Dies betrifft derzeit drei Ret- tungswagen. Für Einsätze zur Verstärkung der Berliner Feuerwehr, beispielsweise anlässlich von Sanitätsdiensten, wird den Hilfsorganisationen in Anlehnung an die 27. Feuerwehr- benutzungsgebührenordnung ein Betrag in Höhe von 156,07 € für jeden bei der Berliner Feuerwehr eingereichten abrechnungsfähigen Einsatz erstattet. Die Berliner Feuerwehr hat auf der Grundlage der je- weils geltenden Feuerwehrbenutzungsgebührenordnung in den Jahren 2010 bis 2013 folgende Einnahmen erzielt: Der größte Teil der Einnahmen entfällt auf Einsätze im Notfallrettungsdienst. Wie hoch die Einnahmen durch Rettungsdiensteinsätze der Hilfsorganisationen sind, ist nicht ermittelbar. Die Hilfsorganisationen erhalten darüber hinaus keine weiteren Zahlungen für die Erbringung des Rettungs- dienstes. Jahr 2010 2011 2012 2013 Einnahme in Millionen € 82,99 80,99 86,16 88,49 Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 15 053 3 9. Wie alt sind die Fahrzeuge der Hilfsorganisationen im Rettungsdienst und wie wird gewährleistet, dass diese immer dem aktuellen Stand der Technik entsprechen? Zu 9.: Die Hilfsorganisationen sind vertragliche Rege- lungen mit den Krankenkassen eingegangen und setzen nach Auskunft des Vorsitzenden der Arbeitsgemeinschaft Rettungsdienst der Hilfsorganisationen die Fahrzeuge bis zu einer Laufleistung von 200.000 Kilometern und einem Alter von sechs Jahren im Regelrettungsdienst ein. Die Ausstattung von Krankenkraftwagen ist in der DIN EN 1789 geregelt, so dass der aktuelle Stand der Technik hier gewährleistet wird. 10. Wie hoch sind die Stundenlöhne von Angestellten im Rettungsdienst bei den Hilfsorganisationen und wie unterscheiden sich diese im Vergleich zu den Stunden- löhnen bei der Berliner Feuerwehr? (Bitte nach geeigne- ten Berufsgruppen aufschlüsseln.) Zu 10.: Nach Angaben des Vorsitzenden der Arbeits- gemeinschaft Rettungsdienst der Hilfsorganisationen erhalten die dort eingesetzten Kräfte folgende Stunden- löhne: Rettungssanitäterinnen und Rettungssanitäter zwi- schen 11,50 € und 13,00 € Brutto je nach Erfahrungsstufe bei einer Vollzeitstelle (40 Stunden Woche) zuzüglich Nacht- und Feiertagszuschläge. Rettungsassistentinnen und Rettungsassistenten zwi- schen 12,10 und 14,50 € Brutto je nach Erfahrungsstufe bei einer Vollzeitstelle (40 Stunden) Woche zuzüglich Nacht- und Feiertagszuschläge. Bei der Berliner Feuerwehr sind Rettungsassistentin- nen und Rettungsassistenten (ohne weitere Aufgabe) in die Entgeltgruppe 6 eingruppiert. Je nach Erfahrungsstufe ergibt sich hier ein Brutto-Stundenlohn zwischen 12,51 € und 16,08 €. Rettungssanitäterinnen oder Rettungssanitäter sind nicht als Tarifbeschäftigte bei der Berliner Feu- erwehr beschäftigt. Die Funktion wird in der Regel durch beamtete Dienstkräfte wahrgenommen. Ein Vergleich ist somit nicht möglich. Berlin, den 10. Dezember 2014 In Vertretung Bernd Krömer Senatsverwaltung für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 17. Dez. 2014)