Drucksache 17 / 15 055 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Alexander Spies und Dr. Simon Weiß (PIRATEN) vom 27. November 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 28. November 2014) und Antwort Datenschutzbeauftragte der Berliner Jobcenter Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis be- antworten kann. Er ist gleichwohl um eine sachgerechte Antwort bemüht und hat daher die zuständige Regionaldi- rektion Berlin-Brandenburg (RD BB) der Bundesagentur für Arbeit (BA) um Stellungnahme gebeten, die bei der nachfolgenden Beantwortung berücksichtigt ist. 1. Welche Aufgaben nehmen die behördlichen Daten- schutzbeauftragten der Berliner Jobcenter neben ihrer Funktion wahr? (Falls die zur Beantwortung dieser und der kommenden Fragen erforderlichen Daten weder beim Senat noch bei der Regionaldirektion Berlin Brandenburg vorliegen, bitten wir um eine Abfrage bei den Berliner Jobcentern.) Zu 1.: Die Zusatzaufgaben der Datenschutzbeauftrag- ten gestalten sich in den einzelnen Berliner Jobcentern unterschiedlich. Das Spektrum reicht von der Bereichs- und Teamleitung über Sachbearbeitung in der SGG 1 - Stelle (Bearbeitung von Widersprüchen und Klagen – insg. sechsmal vertreten), Betreuung der Jobcenter- Liegenschaften bis zur Leitung der Qualifizierungen im Leistungsbereich des Jobcenters. 2. Welches Zeitkontingent steht den behördlichen Da- tenschutzbeauftragten der Berliner Jobcenter von ihrer wöchentlichen Arbeitszeit für die Wahrnehmung der Funktion zur Verfügung? (Bitte nach Jobcenter aufschlüs- seln.) 1 SGG = Sozialgerichtsgesetz Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 15 055 2 Zu 2.: Jobcenter Berlin… Zeitkontingent Spandau 20 % eines Vollzeitäquivalents Pankow ca. 19,5 Std. Charlottenburg-Wilmersdorf kein festes Zeitkontingent (Entlastung von anderen Auf- gaben abhängig vom Arbeitsanfall) Reinickendorf 100 % (einschl. Anfragen nach dem Informationsfrei- heitsgesetz - IFG) Treptow-Köpenick 20 % der regelmäßigen Arbeitszeit Steglitz-Zehlendorf 50 % der regelmäßigen Arbeitszeit Tempelhof-Schöneberg ca. 20 % der wöchentlichen Arbeitszeit (bedarfsabhängig flexible Handhabung) Neukölln ohne besonderes Zeitkontingent (Aufgabenwahrneh- mung im Rahmen der Bereichsleiterfunktion) Lichtenberg variiert, in Abhängigkeit vom Umfang der datenschutz- rechtlichen Aufgaben Marzahn-Hellersdorf 20 % der regelmäßigen Arbeitszeit (bedarfsabhängig flexible Handhabung) Mitte ca. 50 % der regelmäßigen Arbeitszeit Friedrichshain-Kreuzberg ca. 1/3 der regelmäßigen Arbeitszeit 3. Wie viele anlasslose Prüfungen haben die Daten- schutzbeauftragten der Berliner Jobcenter in ihren Häu- sern in den Jahren seit 2012 durchgeführt? (Bitte nach Jahr und Jobcenter aufschlüsseln.) Zu 3.: Jobcenter Berlin… Anzahl der anlasslosen Prüfungen 2012 2013 2014 Spandau 2 2 2 Pankow nicht bekannt ca. 30 ca. 30 Charlottenburg-Wilmersdorf 16 5 10 Reinickendorf Prüfungen werden durchgeführt, aber statistisch nicht erfasst Treptow-Köpenick 0 2 1 Steglitz-Zehlendorf unregelmäßig Tempelhof-Schöneberg Prüfungen erfolgen stichprobenartig und zusätzlich anlässlich erhobener Beschwerden; ohne statistische Erfassung Neukölln Prüfungen werden durchgeführt, aber statistisch nicht erfasst Lichtenberg keine Marzahn-Hellersdorf nicht erfasst unregelmäßig mtl. 5-10 Mitte nicht erfasst 2 1 Friedrichshain-Kreuzberg ca. 50 ca. 70 61 4. Sind bei den anlasslosen Prüfungen alle Fragen der Datenschutzbeauftragten der Berliner Jobcenter vollum- fänglich beantwortet worden? Konnten sie in die ge- wünschten Unterlagen einsehen? Wurde ihre Zuständig- keit bestritten? (Bitte nach Jobcenter aufschlüsseln.) Zu 4.: Im Rahmen einer anlasslosen Prüfung aufgetre- tene Fragen sind den jeweiligen Datenschutzbeauftragten ausnahmslos aller Berliner Jobcentern vollumfänglich beantwortet worden. Im Bedarfsfall wurden alle ge- wünschten Unterlagen zur Einsicht bereitgestellt. Zweifel an der Zuständigkeit des Datenschutzbeauf- tragten sind in keinem Fall aufgetreten. 5. Haben die behördlichen Datenschutzbeauftragten der Berliner Jobcenter in den Jahren seit 2012 auch Be- schwerden von Betroffenen bearbeitet? Wenn ja, in wel- cher Größenordnung (zahlenmäßig)? (Bitte nach Jahr und Jobcenter aufschlüsseln.) Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 15 055 3 Zu 5.: Jobcenter Berlin… Beschwerdebearbeitung/Anzahl 2012 2013 2014 Spandau geschätzt ca. 20 pro Jahr Pankow statistisch nicht erfasst Charlottenburg-Wilmersdorf 6 7 3 Reinickendorf 4 6 3 Treptow-Köpenick 70 110 78 Steglitz-Zehlendorf geschätzt ca. 5 pro Jahr Tempelhof-Schöneberg ca. 3 ca. 12 ca. 3 Neukölln entfällt Lichtenberg 8 8 13 Marzahn-Hellersdorf keine Erfassung 10 9 Mitte 6 11 7 Friedrichshain-Kreuzberg ca. 70 ca. 70 ca. 50 6. Haben die behördlichen Datenschutzbeauftragten der Berliner Jobcenter die Mitarbeiter*innen mit den Datenschutzvorschriften (§ 4g Abs. 1 Nr. 2 BDSG) ver- traut gemacht? Wenn ja, gab es dabei Schwierigkeiten (beispielsweise die Beschäftigten zur Teilnahme zu be- wegen)? Wie war die Resonanz? (Bitte nach Jobcenter aufschlüsseln.) Zu 6.: Die Datenschutzvorschriften werden in aus- nahmslos allen Berliner Jobcentern den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gegenüber kommuniziert (beispielsweise durch Schulungen, Dienstbesprechungen, Entwicklung von Datenschutzkonzepten, Auswertung festgestellter Fehler etc.). Akzeptanz, Motivation und Resonanz bei den Mitar- beiterinnen und Mitarbeitern war bzw. ist durchweg posi- tiv. 7. An wie vielen geeigneten Fortbildungsveranstaltun- gen haben die Datenschutzbeauftragten der Berliner Job- center in welchem Umfang seit 2012 teilgenommen? (Bitte nach Jobcenter aufschlüsseln.) Zu 7.: Jobcenter Berlin… Anzahl Datenschutz-Fortbildungen Spandau 3 Pankow 4 Charlottenburg-Wilmersdorf 4 Reinickendorf 1 Treptow-Köpenick 11 Steglitz-Zehlendorf 3 Tempelhof-Schöneberg 5 Neukölln 3 Lichtenberg 2 Marzahn-Hellersdorf 3 Mitte 1 Friedrichshain-Kreuzberg Fachzeitschrift-Abonnement Neben den reinen Fortbildungsveranstaltungen findet ein regelmäßiger Erfahrungsaustausch zwischen den Da- tenschutzbeauftragten der Berliner Jobcenter statt, an dem auch Vertretende der Bundesbeauftragten für den Daten- schutz und die Informationsfreiheit beratend teilnehmen. Berlin, den 12. Dezember 2014 In Vertretung Boris V e l t e r Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 17. Dez. 2014)