Drucksache 17 / 15 057 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Katrin Lompscher (LINKE) vom 28. November 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 01. Dezember 2014) und Antwort Perspektive für die Nachnutzung des ehemaligen Diesterweg-Gymnasiums im Bezirk Mitte, Ortsteil Wedding Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Ziele verfolgen der Senat und das Bezirksamt Mitte in Bezug auf die Nachnutzung des ehe- maligen Diesterweg-Gymnasiums im Bezirk Mitte, Orts- teil Wedding? Antwort zu 1: Der Bezirk Mitte beabsichtigt, laut Be- schluss der Bezirksverordnetenversammlung vom 20.02.2014, auf dem Areal des ehemaligen Diesterweg- Gymnasiums vorrangig preiswerten Wohnraum sowie ein soziokulturelles Zentrum zu schaffen. Das Anliegen des Bezirks, in zentraler Lage preiswer- ten Wohnraum zu ermöglichen, wird vom Senat aufgrund der anhaltend hohen Nachfrage auf dem Berliner Woh- nungsmarkt und insbesondere im Bereich der Inneren Stadt begrüßt. Frage 2: Sind dem Senat das Nachnutzungskonzept der Planungsgruppe ps und des Mietshaus-Syndikats bekannt sowie der Beschluss der Bezirksverordnetenver- sammlung Mitte vom 19.6.2014, dieses mit Priorität vo- ranzutreiben, und wie bewertet er diese? Antwort zu 2: Sowohl die Planungen der Planungs- gruppe ps wedding als auch der Beschluss der Bezirks- verordnetenversammlung Mitte vom 19.06.2014 sind dem Senat bekannt. Nach dem Konzept von ps wedding soll das Areal durch einen Umbau des bestehenden ehemali- gen Schulgebäudes sowie ergänzende Neubauten entwi- ckelt werden. Der Senat hat hierzu auch bereits Gespräche mit Vertreterinnen und Vertretern von ps wedding ge- führt. Auf den Beschluss der Bezirksverordnetenver- sammlung wird in der Antwort zu Frage 4 näher einge- gangen. Frage 3: Wie beurteilt der Senat die Tatsache, dass das Bezirksamt die auf dem Areal vorhandene Turnhalle wegen baulicher Mängel geschlossen hat, obwohl eine Reparatur mit vertretbarem Aufwand möglich ist und die Turnhalle auch in den Nachnutzungsvorstellungen des Bezirkes erhalten bleiben soll? Antwort zu 3: Über den baulichen Zustand der Turn- halle und den finanziellen Aufwand einer möglichen Instandsetzung oder Sanierung hat der Senat keine kon- kreten Kenntnisse; die Einschätzung liegt in der Verant- wortung des Bezirksamts Mitte. Im Übrigen prüft der Bezirk mittlerweile auch einen möglichen Neubau einer Turnhalle auf dem Grundstück der benachbarten Vineta- Grundschule, wodurch auf dem Areal des ehemaligen Diesterweg-Gymnasiums zusätzliches Wohnungsbaupo- tenzial entstehen würde. Frage 4: Wie bewertet der Senat das Ansinnen der Be- zirksverordnetenversammlung Mitte, die Grundstücke nicht zu verkaufen, sondern in Erbpacht zu vergeben? Antwort zu 4: Grundsätzlich stellt die von der öffent- lichen Hand vergebene Erbpacht eine Alternative zu der Veräußerung eines Grundstücks dar. Ob die Vergabe von Erbbaurechten oder doch ein Verkauf zu bevorzugen sind, hängt stets von den jeweiligen konkreten Gegebenheiten ab. Frage 5: Treffen Aussagen zu, nach denen der Senat eine Übertragung des Grundstückes an eine städtische Wohnungsbaugesellschaft beabsichtigt und wenn ja, wie weit ist die Umsetzung dieses Vorhabens gediehen? Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 15 057 2 Antwort zu 5: Bei Liegenschaften im Eigentum des Landes Berlin, die für Geschosswohnungsbau geeignet sind, wird vorrangig eine Entwicklung durch eine der sechs städtischen Wohnungsbaugesellschaften geprüft, um – auf Grundlage des zwischen der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt und den städtischen Wohnungsunternehmen vereinbarten „Bündnisses für soziale Wohnungspolitik und bezahlbare Mieten“ – Mietwohnraum zu angemessenen Preisen zur Verfügung zu stellen. Die Prüfung ist noch nicht abgeschlossen. Frage 6: Welche Möglichkeiten sieht der Senat für ei- ne kooperative Entwicklung des Areals, z.B. durch städti- sche Unternehmen und freie Träger? Antwort zu 6: Die Möglichkeit, das Areal in Koopera- tion zwischen einer städtischen Wohnungsbaugesellschaft und freien Trägern und/oder Genossenschaften zu entwi- ckeln, wird vom Senat als mögliche Alternative angese- hen. Voraussetzung dafür wäre jedoch eine Teilung des Grundstücks, da eine Direktvergabe von landeseigenen Liegenschaften nur an städtische Unternehmen (als Sach- werteinlage oder als Kauf zum Verkehrswert) möglich ist. Berlin, den 10. Dezember 2014 In Vertretung Prof. Dr.-Ing. Lütke Daldrup ............................................. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 18. Dez. 2014)