Drucksache 17 / 15 058 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Katrin Lompscher und Marion Platta (LINKE) vom 28. November 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 01. Dezember 2014) und Antwort B-Plan 8-66: Wer plant Wohnungsbau auf den Buckower Feldern? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Aus welchen Gründen und auf welcher Grundlage beabsichtigt das Bezirksamt Neukölln, das seit dem Frühjahr 2013 laufende bezirkliche Bebauungsplan- verfahren 8-66 in die Zuständigkeit des Senates abzuge- ben? Frage 2: Wie gedenkt der Senat auf das Ansinnen des Bezirksamtes Neukölln zu reagieren und welche sachli- chen Gründe sprechen nach Ansicht des Senates für einen Übergang der Zuständigkeit vom Bezirk auf den Senat? Antwort zu 1 und 2: Die Senatsverwaltung für Stadt- entwicklung und Umwelt plant das Gebiet Buckower Felder als Gebiet von außergewöhnlicher stadtpolitischer Bedeutung gemäß § 9 (1) 1 Ausführungsgesetz zum Bau- gesetzbuch (AGBauGB) auszuweisen. Das Verfahren ist im politischen Entscheidungsprozess. Das Areal ist eine der letzten zusammenhängenden unbebauten Flächen im Eigentum des Landes Berlin, die aufgrund der Größe einen relevanten Beitrag zum dringend erforderlichen Wohnungsneubau in Berlin leisten kann. Dort ist zudem ein Anteil von 30 % preisgünstiger Mietwohnungen ge- plant. Es wird schon länger diskutiert, dass die Senats- verwaltung die Bebauungspläne für große Wohnungsbau- projekte bearbeiten soll um u.a. auch die Bezirke zu ent- lasten und eine gesamtstädtische Verteilung sicherzustel- len und zu steuern. Frage 3: Welchen Verfahrensstand hat der B-Plan 8- 66 erreicht und welche beschleunigenden bzw. verzö- gernden Effekte erwartet der Senat vom möglichen Über- gang der Zuständigkeit? Antwort zu 3: Im März 2013 beschloss der Bezirk auf Basis eines durchgeführten städtebaulichen Wettbewerbs- verfahrens die Aufstellung des Bebauungsplans 8-66 zur Entwicklung der Fläche. Im Juni 2013 wurde die frühzei- tige Beteiligung der Behörden und der Öffentlichkeit durchgeführt. Das Verfahren soll zügig weitergeführt werden, um die Realisierungsvoraussetzung für den drin- gend erforderlichen Wohnungsneubau zu schaffen. Frage 4: Ist die Entwicklungsfähigkeit aus dem Flä- chennutzungsplan und die Vereinbarkeit mit dem Land- schaftsprogramm abschließend geklärt und mit welchem Ergebnis? Antwort zu 4: Der Bebauungsplanentwurf ist aus dem Flächennutzungsplan entwickelbar; dieser stellt den östli- chen Teil als Wohnbaufläche (W3) mit einer Geschoss- flächenzahl (GFZ) bis 0,8 mit landschaftlicher Prägung dar. Der westliche Teil des Plangebiets wird als Grünflä- che mit der Zweckbestimmung „Feld, Flur und Wiese“ dargestellt – hieran schließen sich Grünflächen mit der Zweckbestimmung „Kleingärten“ an. Die im Landschaftsprogramm formulierten Ziele und Maßnahmen sind umsetzbar und müssen im weiteren Verfahren kon- kretisiert werden. Frage 5: Welche sachlichen und rechtlichen Auswir- kungen hätte der Übergang der Zuständigkeit für den Bebauungsplan 8-66 vom Bezirk auf den Senat für den Fortgang des laufenden Bürgerbegehrens? Antwort zu 5: Das Bürgerbegehren zielt auf ein an das Bezirksamt gerichtetes Ersuchen ab, das Bebauungsplan- verfahren im Beschlusswege einzustellen. Sollte die Se- natsverwaltung für das Bebauungsplanverfahren zustän- dig sein, könnte das Bezirksamt diesem Ersuchen formal nicht entsprechen. Die Anliegen und Interessen der An- wohnerinnen und Anwohner nimmt die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt ernst, sie sind selbst- verständlich Gegenstand der öffentlichen Diskussion und der förmlichen Bürgerbeteiligung im Bebauungsplanver- fahren. Berlin, den 10. Dezember 2014 In Vertretung Prof. Dr Ing. Lütke Daldrup ............................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 15. Dez. 2014)