Drucksache 17 / 15 080 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Jutta Matuschek (LINKE) vom 01. Dezember 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 02. Dezember 2014) und Antwort BER - Schlechter Leistung wird viel Geld hinterhergeworfen Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Antworten beruhen teilweise auf Angaben der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH (FBB). Frage 1: Wie bewertet der Senat den Ausgang des Verfahrens S. gegen FBB zur fristlosen Entlassung des Flughafenchefs? Antwort zu Frage 1: Es liegt bislang kein rechtskräfti- ges Urteil vor. Frage 2: Welche Argumente brachte die FBB vor, um den Rauswurf zu begründen? Antwort zu Frage 2: Die FBB begründete die Kündi- gung von Herrn Dr. S. mit Pflichtverletzungen in seinem Anstellungsverhältnis, u.a. mit der nicht rechtzeitigen Information des Aufsichtsrats über die gravierenden Prob- leme im Inbetriebnahmeprozess. Frage 3: Wie begründete das Landgericht Berlin sein Urteil, dass der ehemalige Flughafenchef S. seinen Infor- mationspflichten gegenüber dem Aufsichtsrat nachge- kommen sei? Antwort zu Frage 3: Nach Einschätzung des Gerichts sind an die Informationspflichten der Geschäftsführung an den Aufsichtsrat weniger hohe Anforderungen zu stellen, wenn der Aufsichtsrat bereits vorab Kenntnis davon hatte, dass das Projekt mit Schwierigkeiten zu kämpfen hatte. Solange vor dem Hintergrund der angespannten Gesamt- lage einem Ereignis keine herausragende Bedeutung zu- komme, bestehe kein „wichtiger Anlass“, dieses Ereignis an den Aufsichtsrat zu kommunizieren. Frage 4: Hat die FBB gegen dieses Urteil Rechtsmittel eingelegt, wenn ja, was folgt daraus, wenn nein, warum nicht? Antwort zu Frage 4: Die FBB hat gegen die Entschei- dung fristwahrend Rechtsmittel eingelegt. Die Entschei- dung ist damit noch nicht rechtskräftig. Der Aufsichtsrat der Flughafengesellschaft wird sich in seiner Sitzung am 12. Dezember mit dem weiteren Vorgehen in diesem Verfahren befassen. Frage 5: Hat die FBB Herrn S., einem der Hauptver- antwortlichen des Flughafen-Desasters, inzwischen erneut gekündigt, wenn nein, warum nicht? Antwort zu Frage 5: Eine erneute Kündigung ist nicht erfolgt, da die Entscheidung des Gerichts noch nicht rechtskräftig ist. Frage 6: Welche Vorkehrungen wird der Senat in den Richtlinien an Geschäftsführungen landeseigener Unter- nehmen treffen, um künftig Schlechtleistungen schneller und wirksamer als in diesem Fall auszuschließen bzw. zu sanktionieren? Antwort zu Frage 6: Die von einer Geschäftsführung einzuhaltenden Sorgfaltspflichten und die Haftung von Geschäftsführern einer GmbH im Falle von Pflichtverlet- zungen sind gesellschaftsrechtlich bereits durch Bundes- recht geregelt. Geschäftsführer haben u.a. die einschlägi- gen gesetzlichen Bestimmungen, gesellschaftsvertragliche Regelungen, Empfehlungen eines Corporate Governance Kodexes, Beschlüsse der Gesellschafterversammlung und des Aufsichtsrates, gegebenenfalls eine Geschäftsanwei- sung und Bestimmungen des jeweiligen Anstellungsver- trages und einer Zielvereinbarung zu beachten. Die Überwachung der Geschäftsführung und die Bewertung der Frage, in welcher Art und Weise diese Kontrollaufga- be konkret wahrgenommen wird, obliegen dem jeweiligen Aufsichtsrat, dessen Mitglieder u.a. durch die Beteili- gungshinweise des Landes einen Orientierungsrahmen für ihre Tätigkeit haben. Berlin, den 10. Dezember 2014 Klaus Wowereit Regierender Bürgermeister (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 11. Dez. 2014)