Drucksache 17 / 15 083 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Martin Delius (PIRATEN) vom 01. Dezember 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 02. Dezember 2014) und Antwort Bekommt man an den Berliner Flughäfen mit einem Tagesausweis Zutritt zu sicherheits- relevanten Bereichen? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Unter welchen Bedingungen ist der Zugang zu sicherheitsrelevanten Bereichen an den Flughäfen Tegel und Schönefeld möglich? Antwort zu 1.: Nach Nr. 1.2.2 des Anhanges zur Ver- ordnung (VO) der Europäischen Union (EU) Nr. 185/2010 ist der Zugang zu einem Sicherheitsbereich eines Verkehrsflughafens nur gestattet, wenn legitime Gründe dies erfordern. Hierzu haben Personen eine der nachfolgenden Genehmigungen vorzulegen: a) eine Bordkarte, b) einen Flugbesatzungsausweis, c) einen Flughafenausweis oder d) einen gültiger Ausweis der zuständigen nationalen Behörde. Die Einteilung der verschiedenen Bereiche des Flug- hafens richtet sich nach dem Status der Passagiere. Berei- che, in denen sich kontrollierte Passagiere aufhalten und/oder kontrolliertes Gepäck befinden können (Vorfeld, Abflugwarteräume), müssen nach 1.1.2.1 des Anhanges zur VO (EU) Nr. 185/2010 als Sicherheitsbereich ausge- wiesen werden. Damit wird gewährleitstet, dass diese Bereiche von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern nur nach erfolgter Personenkontrolle nach § 8 des Luftsicherheits- gesetzes (LuftSiG) und einer Zugangskontrolle betreten werden können. Frage 2: Trifft es zu, dass für den Zugang zu sicher- heitsrelevanten Bereichen an den Flughäfen Tegel und Schönefeld so genannte Tagesausweise ausgegeben wer- den? Wenn ja, unter welchen Bedingungen ist der Zutritt zu den genannten Bereichen mit einem Tagesausweis möglich? Antwort zu 2.: Ja, es werden Tagesausweise ausge- stellt. Der Zugang für diese Personen erfolgt auf Grundla- ge von Nr. 1.2.7 „Begleiteter Zugang“ des Anhanges zur VO (EU) Nr. 185/2010. Nach dieser Vorschrift ist aus- nahmsweise ein Betreten der Sicherheitsbereiche bei einer ständigen Begleitung ohne vorherige Zuverlässigkeits- überprüfung gestattet. Die Begleitung erfolgt durch Personen, die einen (Dauer)-Flughafenausweis besitzen und sich daher einer Zuverlässigkeitsüberprüfung gemäß § 7 LuftSiG unterzo- gen haben und erfolgreich eine Schulung des allgemeinen Sicherheitsbewusstseins nach Nr. 11.2.6 des Anhanges zur VO (EU) Nr. 185/2010) durchlaufen haben. Die einzelnen Verfahren (z. B. Besucher- und Tage- sausweis) sind in der Ausweisordnung, die Bestandteil des geltenden Luftsicherheitsprogrammes ist, geregelt. Eine zeitliche Beschränkung (max. 12 Tage im Jahr) dieser Begleitungsregelung ergibt sich zumindest in der Bundesrepublik Deutschland aus § 8 Nr. 1 der Luftsicher- heits-Zuverlässigkeitsüberprüfungsverordnung (LuftSi- ZÜV). Die Einhaltung dieser Regelung wird über das automatisierte Ausweissystem des Flughafens gewährleis- tet. Frage 3: Gibt es einen Unterschied bei der Überprü- fung derjenigen Zugangsberechtigten, die dauerhaft Zu- gang zu sicherheitsrelevanten Bereichen haben, und den- jenigen, die den Zugang mit einem Tagesausweis erhal- ten? Wenn ja, wie unterscheiden sich die Überprüfungen? Antwort zu 3.: Personen, die dauerhaft Zugang zu Si- cherheitsbereichen haben, werden alle fünf Jahre einer Zuverlässigkeitsüberprüfung nach § 7 LuftSiG in Verbin- dung mit der LuftSiZÜV unterzogen. Personen mit Besu- cher- oder Tagesausweisen sind aufgrund der ständigen Begleitung von der Zuverlässigkeitsüberprüfung befreit. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 15 083 2 Frage 4: Wie viele Tagesausweise für den Zugang zu sicherheitsrelevanten Bereichen wurden seit dem 1. Juni 2014 täglich vergeben? (Bitte aufschlüsseln nach Ausga- bezahl, Tag und Flughafen) Antwort zu 4.: Die Flughafen Berlin Brandenburg GmbH (FBB) gibt folgende Zahlen im Zeitraum vom 01.06. bis zum 30.11.2014 ausgegebener Tages- /Besucherausweise an: Flughafen Berlin-Tegel 3899 Flughafen Berlin-Schönefeld: 6251 Gesamtzahl: 10150. Auf die Ermittlung der Anzahlen pro Tag ausgegebe- ner Ausweise ist aufgrund des damit verbundenen unver- hältnismäßig hohen Aufwandes verzichtet worden. Frage 5: Wie wird an den Flughäfen Tegel und Schö- nefeld sichergestellt, dass die in Frage 2. genannten Be- dingungen für den Zugang zu sicherheitsrelevanten Berei- chen mit einem Tagesausweis eingehalten werden und welche Stellen sind mit der Überwachung der Einhaltung der genannten Bedingungen beauftragt? Antwort zu 5.: Für die Einhaltung der im Luftsicher- heitsprogramm festgelegten Verfahren ist der Flughafen- betreiber gemäß § 8 LuftSiG (Eigensicherungsmaßnah- men) verantwortlich. Das Gesamtsystem der geltenden Sicherheitsmaßnahmen unterliegt darüber hinaus der Qualitätskontrolle durch die Gemeinsame Obere Luft- fahrtbehörde Berlin-Brandenburg und der Senatsverwal- tung für Stadtentwicklung und Umwelt. Frage 6: Kam es seit Januar 2013 zu internen und/oder polizeilichen Ermittlungen bzgl. des Zugangs zu sicher- heitsrelevanten Bereichen per Tagesausweis? Wenn ja, in wie vielen Fällen und was war der jeweilige Anlass für die Ermittlung? Antwort zu 6.: Nein. Berlin, den 16. Dezember 2014 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 18. Dez. 2014)