Drucksache 17 / 15 084 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Katrin Lompscher und Marion Platta (LINKE) vom 02. Dezember 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 02. Dezember 2014) und Antwort Perspektive der Berliner Kleingärten in Bundesbesitz Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Liegenschaft mit welchen Nutzungen verbirgt sich hinter der in der Mitteilung der Bundesregie- rung (Drucksache BT 18/2270 mit Stand vom 28. Mai 2014) auf Seite 24 Zeile 8 der Tabelle genannten Fläche „Flughafen Tempelhof, Bahngelände“? Antwort zu 1: Es handelt sich hier um die Kleingar- tenanlagen Tempelhofer Berg und Neuköllner Berg. Frage 2: Wie viele Parzellen befinden sich in den Kleingartenanlagen, die in der Mitteilung der Bundesre- gierung (Drucksache BT 18/2270, Anlage 1, Stand vom 28. Mai 2014) aufgeführt sind? Antwort zu 2: Einschließlich der unter 1. angeführten Kleingartenanlagen befinden sich rd. 900 Parzellen auf den Flächen. Frage 3: Für welche der o.g. Kleingartenanlagen be- steht Bestandsschutz und Planungssicherheit aufgrund eines Bebauungsplanes? Antwort zu 3: Die Kleingartenanlagen Heerstraße, Schlangengraben, Abendruh, Lebensfreude und Papestra- ße mit insgesamt 465 Parzellen sind in Bebauungsplänen als Dauerkleingärten festgesetzt. Frage 4: Wie bewertet der Senat die Absicht der Bun- desregierung, 13 der genannten 16 Anlagen zu veräußern? Antwort zu 4: Der Senat hält es nicht für richtig, dass die Bundesregierung kleingärtnerisch genutzte Flächen verkauft. Nach den Vorschriften des Bundeskleingarten- gesetzes obliegt es den Gemeinden, die Bevölkerung mit Kleingärten zu versorgen. Dieser bundesgesetzlichen Verpflichtung können die überwiegend finanzschwachen Gemeinden nicht nachkommen, wenn die Bundesregie- rung ihre kleingärtnerisch genutzten Flächen nach dem Höchstbieterverfahren verkauft. Zudem hat die Bundesre- gierung in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage von Ab- geordneten der Fraktion Die Linke Drs. 16/12921 vom 07.05.2009 mitgeteilt, dass sie keine speziellen Absichten in Bezug auf Kleingartenflächen der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben in Berlin verfolgt und im Übrigen die Veräußerung von kleingärtnerisch genutzten Liegen- schaften nicht vorgesehen ist. Frage 5: Hat der Senat wie bei den bundeseigenen Mietwohngebäuden die Absicht, die Kleingartenanlagen zu erwerben, und wenn nein, warum nicht und wie ge- denkt er sonst die Nutzung als Kleingärten dauerhaft zu sichern? Antwort zu 5: Der Senat hat aufgrund der immer noch angespannten Haushaltssituation nicht die Absicht, die Kleingartenanlagen zu erwerben. Eine Sicherung der kleingärtnerischen Nutzung ist nur durch die Festsetzung als Dauerkleingärten in Bebauungsplänen zu erreichen. Für die Kleingartenanlagen Straße vor Schönholz, Park- kolonie Süd, Mariengrund und Waldblick sind jedoch in Stadtentwicklungs- und Bebauungsplänen andere Nut- zungen vorgesehen. Berlin, den 11. Dezember 2014 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 17. Dez. 2014)