Drucksache 17 / 15 108 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Hakan Taş und Uwe Doering (LINKE) vom 03. Dezember 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 04. Dezember 2014) und Antwort Anwendung und Effektivität des automatischen KFZ-Kennzeichenscannings 2010 - 2014 Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Geräte zur automatischen Erfassung von Kfz-Kennzeichen stehen der Berliner Polizei aktuell zur Verfügung? Zu 1.: Der Polizei Berlin stehen zwei Automatische Kennzeichenlesesysteme (AKLS) zur Verfügung. 2. Welche diesbezüglichen Anschaffungen sind für die Zukunft geplant? Zu 2.: Für das Jahr 2018 ist die Anschaffung einer Nachfolgegerätegeneration vorgesehen. 3. Wie oft wurde das Instrument des automatischen Kennzeichenscannings in den Jahren 2010 - 2014 von der Berliner Polizei eingesetzt (bitte aufschlüsseln nach Da- tum, Ort, Einsatzzweck, Rechtsgrundlage) und in welchen Fällen erfolgte der Einsatz verdeckt? Zu 3.: Im Jahr 2011 gab es zwei Einsätze des AKLS. In einem Fall erfolgte der Einsatz in Amtshilfe für die Polizei Brandenburg aus Anlass der Entführung eines Kleinkindes auf gefahrenabwehrrechtlicher Grundlage (§ 36 Brandenburgisches Polizeigesetz) am 10. Februar 2011. In einem weiteren Sachverhalt wurde das AKLS zur Aufklärung eines Mordes auf Grundlage der Strafpro- zessordnung am 3. November 2011 eingesetzt. Im Jahr 2013 gab es einen Einsatz des AKLS am 28. September 2013 auf Grundlage des Allgemeinen Sicher- heits- und Ordnungsgesetzes (ASOG Berlin) Berlin in Folge der Sprengung eines Geldautomaten. Im Jahr 2014 wurde das AKLS fünfmal eingesetzt; in einem Fall zur Vollstreckung eines Haftbefehls wegen schweren Raubes am 5. März 2014 auf Grundlage der Strafprozessordnung. In drei Fällen fand der Einsatz zur Bekämpfung der Kfz-Kriminalität am 24. und 27. Juni 2014 sowie am 30. Oktober 2014 auf Grundlage des ASOG Berlin statt. Am 27. November 2014 erfolgte der Einsatz aufgrund eines Verstoßes gegen das Betäubungs- mittelgesetz auf Grundlage der Strafprozessordnung. 4. Wie viele Datensätze wurden dabei jeweils erfasst und wie viele gespeichert? Zu 4.: Es liegen keine gespeicherten Informationen hierzu vor. Eine retrograde Bezifferung der erfassten Daten ist demnach nicht möglich. 5. Mit welchen weiteren Datensätzen wurden die er- fassten Daten jeweils abgeglichen? Zu 5.: In Berlin erfolgte im Rahmen der Auswertung ein Abgleich mit folgenden Auskunftssystemen: Polizeili- ches Landessystem zur Information, Kommunikation und Sachbearbeitung (POLIKS), Zentrales Verkehrsinforma- tions-System (ZEVIS) und Kraftfahrzeug-Zulassungswe- sen (KVA). 6. In welchen Fällen führte der Einsatz dieses Instru- ments zur Aufklärung, Verfolgung oder Verhinderung einer Straftat? Zu 6.: In einem Fall im Jahr 2014 führte das Einsatz- mittel zur Festnahme eines Straftäters. Berlin, den 16. Dezember 2014 In Vertretung Bernd Krömer Senatsverwaltung für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 29. Dez. 2014)