Drucksache 17 / 15 112 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Gerwald Claus-Brunner (PIRATEN) vom 03. Dezember 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 05. Dezember 2014) und Antwort Zustand der Berliner Schulgebäude und dessen Folgen Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie hoch ist derzeit der Sanierungsbedarf an öffent- lichen Schulen in Berlin? (Bitte nach Bezirken aufschlüs- seln) Zu 1.: Gemäß § 109 Schulgesetz obliegt den Bezirken die Verwaltung und Unterhaltung der äußeren Angele- genheiten der allgemein bildenden Schulen. Hierzu zählen die Maßnahmen zur Schaffung der äußeren Vorausset- zungen für das Lehren und Lernen in der Schule, insbe- sondere der Bau, die Ausstattung und die Unterhaltung der Schulen. Dies beinhaltet auch die Instandhaltung und Sanierung der Gebäude. Im Rahmen der Beantwortung der Schriftlichen Anfrage Nr. 17/144 77 vom 24. Septem- ber 2014 wurde der von den Bezirken genannte Sanie- rungsbedarf dargestellt. 2. Welche Mittel werden diesbezüglich seitens des Landes in den nächsten fünf Jahren bereitgestellt? (Bitte nach Jahren und Bezirken aufschlüsseln) Zu 2.: Die Mittel der Hochbauunterhaltung sind Be- standteil der Globalsummenzuweisung, über deren Ver- wendung die Bezirke in eigener Verantwortung entschei- den. Zur Sicherung der Substanzerhaltung des Landes- vermögens, hier insbesondere der Hochbauten, wird den Bezirken vorgegeben, in welcher Höhe Mittel für die Hochbauunterhaltung mindestens zu veranschlagen sind. Die Einhaltung dieser Leitlinie wird seitens der Senats- verwaltung für Finanzen nachgeprüft. In den Jahren 2014/2015 betrug die Mindestveranschlagung für die Hochbauunterhaltung jährlich 108,6 Mio. €. (rd. 70 % der bezirklichen Hochbauten sind Schulgebäude). Mit dem Schulanlagensanierungsprogramm werden jährlich zu- sätzlich 64 Mio. € bei der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft zur Bewirtschaftung durch die Bezirke bereitgestellt. Für die Zeit ab 2016 kann die Frage nach den Bauun- terhaltungsmitteln noch nicht beantwortet werden, weil dies eine Entscheidung des Parlaments sein wird. 3. Welche Mittel werden die Bezirke in den nächsten fünf Jahren im Bezirkshaushalt für die Schulsanierungen bereitstellen? (Bitte nach Jahren und Bezirken aufschlüs- seln) Zu 3.: Siehe Antwort zu Frage 2 4. Wie kann es zukünftig verhindert werden, dass – wie in Tempelhof-Schöneberg zwischen 2009 und 2013 geschehen (siehe Kleine Anfrage 0241/XIX) - die nicht gebundenen Investitionsmittel für bezirkliche Baumaß- nahmen nicht als solche verausgabt werden? Zu 4.: Die Verwendung der pauschalen Zuweisung für Investitionen obliegt gemäß dem Globalsummen-Prinzip, das auch in der Landesverfassung verankert ist (Art. 85 II VvB), den Bezirken. 5. a) Warum werden laut der Antwort der Schriftlichen Anfrage 17/14680 senatsseitig keine Statistiken über die eingeschränkte oder nicht-Nutzbarkeit von Sporthallen, Schulsporthallen und Sportplät- zen sowie den dadurch entstehenden Ausfall von Unterrichtsstunden geführt? b) Führt der Senat/die Senatsverwaltung über die ein- geschränkte oder nicht-Nutzbarkeit von Unter- richtsräumen und den dadurch entstehenden Aus- fall von Unterrichtsstunden ebenfalls keine Statis- tiken? Wenn zutreffend, warum nicht? c) Ist es geplant, zukünftig solche Statistiken zu füh- ren? Wenn ja, zu wann? Wenn nein, warum nicht? d) Welche Maßnahmen ist der Senat bereit zu ergrei- fen, um in den kommenden Jahren ein Ansteigen der Anzahl an ausgefallenen Unterrichtsstunden aufgrund von eingeschränkter oder Nicht- Nutzbarkeit von Unterrichtsräumen und Schul- sporthallen zu verhindern? Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 15 112 2 Zu 5.: Es wird davon ausgegangen, dass der Fragestel- ler die Schriftliche Anfrage Drs. 17/14 690 über „Zustand der Sporthallen/Sportplätze in den Bezirken“ meint. Wie zu 1. ausgeführt, obliegt die Zuständigkeit für die Instandhaltung und Sanierung der Schulgebäude, wozu auch der „Fachraum Sport“ gehört, grundsätzlich den Bezirken; sie entscheiden in eigener Zuständigkeit und nach eigenen Prioritäten, wann welche Gebäude saniert werden. Für die Durchführung des Schulsportunterrichts an den Berliner Schulen stehen in der Regel ausreichend Sportanlagen zur Verfügung, wobei es in Einzelfällen durch Sanierungs- und Baumaßnahmen zu Verdichtungen kommen kann. Die eingeschränkte oder nicht-Nutzbarkeit von Sportanlagen führt nicht zwangsläufig zum Ausfall von Unterrichtsstunden. In der Regel wird der Sportunter- richt dann am anderen Ort organisiert. Gleiches gilt für evtl. temporär nicht nutzbare Unterrichtsräume. Unab- hängig davon ist die Zahl ausgefallener Unterrichtsstun- den der aktuellen Unterrichtsausfallstatistik zu entneh- men, in der jeweils die Angaben eines Schulhalbjahres erfasst und ausgewertet werden. 6. Wie viele Schulen hätte man mit den zum Ausbau des Flughafen BER verwendeten Mitteln renovieren und adäquat ausstatten können? Zu 6.: Entsprechende Berechnungen erfolgen nicht. 7. Wie bewertet der Senat den Stellenwert der Berliner Schulen für die Zukunft der Stadt Berlin im Vergleich zur Bedeutung einer Olympiabewerbung? Zu 7.: Den Berliner Schulen kommt sowohl seitens des Senats als auch der Bezirke ein sehr hoher Stellenwert zu. Ein Vergleich zur Bedeutung einer Olympiabewer- bung findet nicht statt. Berlin, den 15. Dezember 2014 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 29. Dez. 2014)