Drucksache 17 / 15 115 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Martin Delius (PIRATEN) vom 04. Dezember 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 05. Dezember 2014) und Antwort Gefährliche Bauschäden an der Sporthalle des Lilienthal-Gymnasiums Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Gemäß § 109 Schulgesetz obliegt den Bezirken die Verwaltung und Unterhaltung der äußeren Angelegenheiten der allgemein bildenden Schulen. Hierzu zählen die Maßnahmen zur Schaffung der äußeren Vo- raussetzungen für das Lehren und Lernen in der Schule, insbesondere Bau, Ausstattung und die Unterhaltung der Schulen. Dies beinhaltet auch die Instandhaltung und Sanierung der Gebäude. Die Antwort basiert auf der Zu- arbeit des für das Lilienthal-Gymnasium zuständigen Bezirks Steglitz-Zehlendorf. 1. Die Sporthalle des Lilienthal-Gymnasiums wurde seit den 70er Jahren nicht mehr saniert und befindet sich in einem maroden Zustand. Die Fenster sind nicht isoliert, sodass Kälte, Schmutz und Lärm eindringt. Der Schim- mel- und Pilzbefall in der Sporthalle, insb. im Umkleide- und Sanitärbereich kann zu Gesundheitsgefährdungen führen. 2012 wurde eine Legionellen-Besiedlung festge- stellt, die bis heute nicht beseitigt wurde. Welche Maß- nahmen befinden sich in der Senatsverwaltung und im Bezirk Steglitz-Zehlendorf in der Diskussion oder wurden bereits eingeleitet, um Gefährdungen, insb. Krankheiten oder Unfälle in der Sporthalle kurz- und mittelfristig zu verhindern? Zu 1.: Das Bezirksamt wird im neuen Jahr eine ge- meinsame Begehung nach Allgemeiner Anweisung für die Vorbereitung und Durchführung von Bauaufgaben Berlins (Anweisung Bau – ABau) unter Einbindung der Schule anberaumen, um die Maßnahmen konkret zu be- nennen und abzustimmen. Einer Krankheits- und Unfall- gefährdung wird organisatorisch entgegengewirkt; sie ist nach menschlichem Ermessen ausgeschlossen. Bauunter- haltende Maßnahmen am Lilienthal-Gymnasium sind in Abwägung weiterer Maßnahmen an anderen Schulen vorzunehmen. 2. Aus welchen Gründen verzichtete in den letzten Jahrzehnten der Bezirk Steglitz-Zehlendorf auf eine Sa- nierung der Sporthalle? Zu 2.: Die Maßnahmen wurden durch das Schulamt und den Hochbauservice priorisiert und durch das Bezirk- samt als Kollegialorgan beschlossen. Zu den nicht erfolg- ten Maßnahmen gehörte auch die Sporthalle des Lilient- hal-Gymnasiums. 3. Gibt es eine Prüfung oder ein Gutachten zum Sanie- rungsbedarf der Sporthalle? a) Wenn ja, was ist der Inhalt dieses Gutachtens bzw. was sind die Ergebnisse der Prüfung? Zu 3.: Nein. 4. Wie hoch ist der Sanierungsbedarf der Sporthalle insgesamt? Zu 4.: Der konkrete Sanierungsbedarf muss anhand einer Kostenschätzung erfolgen, die extern beauftragt werden muss. Erst dann lässt sich verlässlich eine Zahl nennen. 5. Welche Maßnahmen plant der Bezirk um langfristig den Sanierungsstau an der genannten Sporthalle abzubau- en? Zu 5.: Es werden diejenigen Maßnahmen zuerst reali- siert, die zur weiteren Nutzung eines Gebäudes unum- gänglich sind. Hiervon unberührt bleiben Vorgaben des Bedarfsträgers aus fachlicher Sicht oder aus sonstigen politischen Erwägungen. Berlin, den 15. Dezember 2014 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 19. Dez. 2014)